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6. Sit­zung des Na­tio­na­len Be­gleit­gre­mi­ums

NBG

15. Mai 2017 TU München

Infos zur Sitzung

Wann

15. Mai 2017

Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 16:30 Uhr

Wo

TU München Richard-Wagner-Straße 1 80333 München

Leitung

N. N.

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

ZeitInhalt

TOP 1

Begrüßung

  • Festlegung der Tagesordnung
  • Billigung des Ergebnisprotokolls der 5. Sitzung
  • Weitere Arbeitsplanung: Vorbereitung der Begleitung des Standortauswahlverfahrens

TOP 2

Vertiefte Diskussion über das Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

  • Einführung der Vorsitzenden in das Thema
  • Gespräch mit Prof. Dr. Winfried Petry, Wissenschaftlicher Direktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, TU München.
  • Gespräch mit Christina Hacker, Vorstand des Umweltinstituts München.

    Hintergrund: Mit der Änderung des Standortauswahlgesetzes hat der Bundestag auch ein grundsätzliches Exportverbot von hochradioaktiven Abfällen aus Forschungsreaktoren beschlossen, das jedoch Ausnahmen zulässt. Das Nationale Begleitgremium hatte sich für ein striktes Exportverbot eingesetzt. Die beschlossene Regelung hat folgenden Wortlaut: „(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde. Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nach Satz 1 nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind.“

    Mit Professor Petry und Frau Hacker soll darüber diskutiert werden, wie die neue Regelung zu begründen und zu bewerten ist.

TOP 3

Stand der erwarteten Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums
Geplante Erweiterung des Gremiums um weitere sechs anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und drei weitere Bürgervertreter/innen.
Hintergrund: Im geänderten Standortauswahlgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, heißt es dazu in Paragraf 8:
„Das Nationale Begleitgremium soll aus 18 Mitgliedern bestehen. Zwölf Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt; daneben werden sechs Bürger oder Bürgerinnen, darunter zwei Vertreter oder Vertreterinnen der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ernannt.“

TOP 4

Verschiedenes

  • Geplantes Treffen mit dem Beratungsnetzwerk; Stand der Vorbereitungen der Besichtigung der Schachtanlage Asse
  • Kurzer Bericht über Gespräch auf Arbeitsebene mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung
  • Gegebenenfalls Fortsetzung: Weitere Arbeitsplanung: Vorbereitung der Begleitung des Standortauswahlverfahrens

TOP 5

Arbeit der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums

  • Besetzung von Stellen auf Grundlage der vorliegenden Stellenprofile
  • Errichtungserlass für die Geschäftsstelle

TOP 6

Intern

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