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5. Sit­zung des Na­tio­na­len Be­gleit­gre­mi­ums

NBG

07. April 2017 Deutscher
Naturschutzring (DNR)
Berlin

Infos zur Sitzung

Wann

7. April 2017

Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 16:00 Uhr

Wo

Deutscher Naturschutzring (DNR) Berlin Marienstraße 19 Hinterhof, 1. Etage 10117 Berlin

Leitung

N. N.

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG

ZeitInhalt

TOP 1

Abschließende Bewertung des novellierten Standortauswahlgesetzes

TOP 2

Änderung des Errichtungserlasses für die Geschäftsstelle

Hinweise zum Tagesordungspunkt:
Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Gesachäftsstelle ist Paragraf 8 Absatz 4 des Standortauswahlgesetzes: „Das Nationale Begleitgremium wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Diese wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesetzt und untersteht fachlich dem Nationalen Begleitgremium.“ Die Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums wurde durch einen Erlass des Bundesumweltministeriums vom 15. September 2016 mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 beim Umweltbundesamt (UBA) eingerichtet. In dem Erlass ist festgelegt, welche Angelegenheiten vom UBA wahrgenommen werden. Den Erlass können Sie unten im Wortlaut herunterladen.

TOP 3

Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Begleitgremium, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE).

Die Arbeitsgruppe soll auf Arbeitsebene eingerichtet werden. Das heißt ihr sollen Mitarbeiter/innen der BGE, des BfE und der Geschäftsstelle des Begleitgremiums angehören. Aufgabe ist es, den gegenseitigen Informationsaustausch über die laufenden Arbeiten der Institutionen zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage für einen solchen Austausch auf Arbeitsebene mit der BGE und dem BfE ist Paragraf 8 Absatz 1 Satz 2 des geänderten Standortauswahlgesetzes. Dieser legt für das Nationale Begleitgremium fest: „Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben.“ Zudem dient der Austausch mit BGE und BfE auch der Ermöglichung und Vorbereitung von Einsichtnahmen in Akten der beiden Institutionen. Grundlage für Einsichtnahmen ist Paragraf 8 Absatz 2 Satz 1 Standortauswahlgesetz, der lautet: „Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit, des Vorhabenträgers, der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der geologischen Dienste.“

Zudem haben sich in der Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 12. Januar 2017 in Berlin, bei der BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser und BfE-Präsident Wolfram König zu Gast waren, die Beteiligten übereinstimmend dafür ausgesprochen, gemeinsame Regeln für die Zusammenarbeit zwischen BGE, BfE und Begleitgremium festzulegen. Dafür soll, so der Beschluss, eine kleine, gemeinsame Gesprächsrunde eingerichtet werden. Die zukünftige Zusammenarbeit von Begleitgremium, BGE und BfE war auch Thema eines Treffens der beiden Vorsitzenden des Begleitgremiums mit Frau Heinen-Esser und Herrn König am 6. März 2017 in Berlin.

TOP 4

Einladungen

  • Zu einer Sitzung des Begleitgremiums könnte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eingeladen werden.
  • Einladung des Beratungsnetzwerkes

TOP 5

Vorort-Termine und Information über:

  • Schachtanlage Asse II
  • Endlager Schacht Konrad
  • Bergwerk Gorleben

TOP 6

Verschiedenes

  • Absehbare Terminverpflichtungen der Mitglieder des Begleitgremiums:
    Energieforum des Tagesspiegels zum Thema Kernenergie am 1. Juni 2017
    Veranstaltung des Deutschen Atomforums, Jahrestagung Kerntechnik
  • Sitzungsterme des Begleitgremiums

TOP 7

Aufbau der Geschäftsstelle

  • generell
  • Personalien (intern)

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