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Er­geb­nispro­to­koll der 8. NBG-Sit­zung

03.07.2017

Datum: 3. Juli 2017
Uhrzeit: 9.00 Uhr - 16 Uhr
Ort: Marienstraße 19, Hinterhof. 1. Etage (Konferenzräume des DNR), 10117 Berlin

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Gäste
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung, Ursula Heinen-Esser

Vertreter/innen der Institutionen
Alma Kolleck, BfE, Jochen Ahlswede, BfE

weitere Besucherinnen und Besucher

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer


TOP 1

Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung

Zu Beginn der Sitzung fasste Prof. Dr. Töpfer zunächst kurz die interne Beratung des Nationalen Begleitgremiums über das Selbstverständnis des Gremiums vom Vortag zusammen. Prof. Töpfer hob hervor, dass die Besonderheit des Gremiums, drei Bürgervertreter/innen als Mitglieder zu haben, stärker nach außen kommuniziert werden soll. Eine zentrale Frage war auch das Verhältnis zum Beratungsnetzwerk, deren Mitglieder die Bürgervertreter/innen nominiert hatten. Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, der das Beratungsnetzwerk „eine neue Öffentlichkeit“ nannte, wurde gebeten, einen konkreten Vorschlag für die wechselseitige Zusammenarbeit zu erarbeiten. Klaus Brunsmeier betonte, dass das Begleitgremium sich mit den zentralen Fragestellungen, die „auf der politischen Agenda sind“, befassen muss. Als Beispiel nannte er das Thema Zwischenlager. Das werde von den Betroffenen erwartet, so Brunsmeier.

TOP 2

Bericht des Ko-Vorsitzenden Prof. Dr. Klaus Töpfer über die Sitzung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2017 zum Thema Umsetzung des neuen Standortauswahlgesetzes

Der Umweltausschuss des Bundestages hatte Prof. Dr. Töpfer als Sachverständigen zum öffentlichen Fachgespräch über die Umsetzung des neuen Standortauswahl-gesetzes, das am 28. Juni 2017 stattfand, eingeladen – neben dem Präsidenten des BfE, Wolfram König, und der Geschäftsführerin der BGE, Ursula Heinen-Esser. Prof. Töpfer hatte darauf hingewiesen, dass sich das Nationale Begleitgremium dem Verdacht ausgesetzt sehe, nur ein „Feigenblatt“ zu sein, das für Akzeptanz zu sorgen habe. „Wir wollen nicht Akzeptanz, sondern Mitwirkung“, betonte er. Nur durch die weitest gehende Beteiligung der Betroffenen könne Vertrauen entstehen. Prof. Töpfer hob hervor, dass ihm im Umweltausschuss nicht nur das Rederecht, sondern auch das Fragerecht eingeräumt wird. Er berichtete im Ausschuss zudem über die Arbeitsfähigkeit und Infrastruktur von Begleitgremium und Geschäftsstelle.

TOP 3

Informationsfluss zwischen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und Begleitgremium

Um das Nationale Begleitgremium über den Stand der Arbeit zu informieren, haben die BGE und das BfE regelmäßige Berichte zugesagt. Hiermit erwartet das Begleitgremium neue Informationen und Hinweise auf offene Fragen oder Probleme in den beiden Institutionen. Berichte, die aus schon veröffentlichte Informationen bestehen, seien nicht angemessen. Die Geschäftsführerin der BGE, Ursula Heinen-Esser, sagte dem Begleitgremium zu, Informationen vorab zur Verfügung zu stellen (s. auch TOP 6).

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren ist das BfE zuständig. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Internetplattform, die das BfE eingerichtet hat und die die Öffentlichkeit umfassend informieren soll. Es müsse so kommuniziert werden, dass die Menschen auch erreicht werden, forderten die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums. Nur so könne Transparenz geschaffen und Vertrauen gebildet werden. Diesen Anspruch löse das BfE derzeit noch nicht ein. Hier müsse das BfE nachbessern.

Mitarbeiter/innen von BGE, BfE und der Geschäftsstelle sollen auf Arbeitsebene ihre Beratungen fortsetzen und Vorschläge für die gegenseitige Information der Institutionen erarbeiten. Die Termine, die dafür angesetzt werden, sollen allen Mitgliedern des Begleitgremiums rechtzeitig bekannt gegeben werden.

TOP 4

Haushalt des Nationalen Begleitgremiums: Schwerpunktsetzung für 2018

Mit den anstehenden Haushaltsfragen soll sich zunächst eine AG des Begleit-gremiums befassen und bis zur nächsten Sitzung im September eine Vorlage erarbeiten. Der AG gehören der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Töpfer, Prof. Dr. Kai Niebert, Bettina Gaebel und die Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle an.

TOP 5

Besuch von Bundesumweltministerin Hendricks und UBA-Präsidentin Krautzberger

Im Gespräch mit Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und UBA-Präsidentin Maria Krautzberger standen die Erwartungen an das Begleitgremium, die Aufgaben und die Arbeitsschwerpunkte des Begleitgremiums im Mittelpunkt. Bundesumweltministerin Hendricks nannte das Nationale Begleitgremium „beispielgebend für andere Beteiligungsprozesse“ und hob die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Begleitgremiums hervor. Das Gremium betrete Neuland in einem lernenden Verfahren. Die Öffentlichkeit müsse beim Standortauswahlverfahren von Beginn an beteiligt werden, forderte die Bundesumweltministerin. Prof. Töpfer betonte, dass Vertrauensbildung „ganz oben steht“.

Ein weiterer Schwerpunkt waren die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Begleitgremiums sowie die Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle. Nach Zusagen der Bundesumweltministerin und der UBA-Präsidentin, die eine zügige Ausschreibung der Stellen zusicherte, kann nun der weitere Aufbau der Geschäftsstelle auf den Weg gebracht werden. Präsidentin Krautzberger: „Das UBA ist sehr daran interessiert, dass die Geschäftsstelle besetzt wird.“ Es sei eine Auszeichnung für das UBA, „dass die Geschäftsstelle hier angesiedelt ist, um die Unabhängigkeit des Begleitgremiums zu gewährleisten“.

„Grünes Licht“ gab Bundesumweltministerin Hendricks für ein Vorhaben der Bürgervertreter/innen im Begleitgremium: Diese möchten noch einmal die fünf Bürgerforen, die sich im vergangenen Jahr gebildet haben und die die Basis für die Auswahl der Bürgervertreter/innen darstellten, wieder einberufen. Ziel ist eine Standortbestimmung und der Ausblick auf den weiteren Prozess. Die Ministerin sagte finanzielle Unterstützung für dieses Vorhaben zu.

TOP 6

Bericht der Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser

BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser berichtete über den Stand des Aufbaus der BGE und über den anstehenden Start des Standortauswahlverfahrens. Zum Auftakt des Standortauswahlverfahrens wird die BGE bei den geologischen Landesämtern und der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) die geologischen Daten anfordern. Zunächst sollen die Ausschlusskriterien abgefragt werden. Das Schreiben soll demnächst verschickt werden. Die BGE-Geschäftsführerin rechnet mit einer sehr unterschiedlichen Qualität der vorhandenen Daten. Einig waren sich BGE und Begleitgremium, dass die Datenlage von herausragender Bedeutung für das Standortauswahlverfahren ist. Das Begleitgremium behält sich vor, ggf. ein Gutachten in Auftrag zu geben, um „Datenlücken“ zu identifizieren.

Frau Heinen-Esser betonte, dass die BGE ihr Vorgehen bei der Sammlung der geologischen Daten veröffentlichen wird. „Wir machen alles transparent“, versicherte die BGE-Geschäftsführerin. Als Beispiel nannte sie die Datenauswertung.

Die Bürgervertreter verwiesen mit Nachdruck darauf, dass dies ein erster Meilenstein im Prozess ist, der kommunikativ begleitet werden muss, um in einer frühen und entscheidenden Phase des Prozesses Zeichen zu setzen und Vertrauen aufzubauen. Es wurde festgehalten, dass das Begleitgremium über eine mögliche Veranstaltung zu diesem Thema und mögliche Formate in der nächsten Sitzung beschließt.

TOP 7

Nächste Sitzung/Vorbereitung des Besuchs der Schachtanlage Asse II am 8. September 2017

Die nächste Sitzung des Begleitgremiums ist für den 7. September 2017 in Hannover angesetzt. Die Sitzung findet höchstwahrscheinlich im Landtag statt, als Gast wird Landesumweltminister Stefan Wenzel eingeladen. Ab ca. 16.00 Uhr ist der Transfer nach Wolfenbüttel vorgesehen, dort ist für 19.00 Uhr ein Treffen mit dem Beratungsnetzwerk terminiert. Das Gespräch mit dem Beratungsnetzwerk soll am nächsten Morgen von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr fortgesetzt werden. Anschließend ist ein gemeinsames Gespräch mit den Mitgliedern der Asse-2-Begleitgruppe vorgesehen. Dafür will sich das Begleitgremium Zeit von 11.30 bis 17.00 Uhr nehmen. Für den geplanten Informationsbesuch in der Schachtanlage Asse 2 hat die BGE einen Ablauf vorgeschlagen, der insgesamt von 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr dauert. Die Geschäftsstelle prüft, ob der Ablauf für die Befahrung verkürzt werden kann und eine Befahrung zwei Mal an dem Tag möglich ist. Die Geschäftsstelle wird zudem den Termin mit der Asse-2-Begleitgruppe sowie den Infobesuch der Anlage inhaltlich vorbereiten.

TOP 8

Verschiedenes

  • Bericht der Ko-Vorsitzenden Prof. Dr. Miranda Schreurs über ihren Besuch in Südkorea.
    Südkorea hat unter dem neuen Präsidenten des Landes beschlossen, aus der Atomenergie auszusteigen. Von daher gebe es ein großes Interesse an den Entwicklungen in Deutschland, u.a. auch am Thema Bürgerbeteiligung, berichtete Prof. Schreurs. Sie will sich für einen Austausch von Experten beider Länder einsetzen.

  • Gäste
    Für die Tagesordnung der nächsten Sitzung ist die Beteiligung der Gäste als ein Extrapunkt vorgesehen. Dafür soll ein zeitlicher Rahmen festgelegt werden.

Ende der Sitzung: ca. 16.00 Uhr

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