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Er­geb­nispro­to­koll der 7. NBG-Sit­zung

02.07.2017

Datum: 2. Juli 2017
Uhrzeit: 14.00 Uhr
Ort: Marienstraße 19, Hinterhof. 1. Etage (Konferenzräume des DNR), 10117 Berlin

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Vertreter/innen der Institutionen
Alma Kolleck, BfE,

weitere Besucherinnen und Besucher

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs


TOP 1

Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung

Mehrheitlich entschieden die Mitglieder, dass der Punkt „Diskussion über das Selbstverständnis und die Arbeitsweise des Nationalen Begleitgremiums“ nicht öffentlich beraten wird.

TOP 2

Einstimmige Annahme des Ergebnisprotokolls der 6. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums

TOP 3

Vergabe von Gutachten

Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums haben beschlossen, zu drei Themenkomplexen Gutachten in Auftrag zu geben. Mit den Gutachten will sich das Begleitgremium Expertise von außen einholen.

  • zu Fragen der hoch radioaktiven Abfälle des Forschungsreaktors Garching II:
    „Abgebrannte Brennelemente aus hochangereichertem Uran - Herausforderungen für eine Lagerung in Deutschland“. Es liegt ein Entwurf von Klaus Brunsmeier und Prof. Dr. Armin Grunwald vor, in dem Untersuchungsaufgaben für ein Gutachten und zu klärende Fragen aufgelistet sind.

    Gutachterlich soll u. a. den Fragen nachgegangen werden, welche Probleme die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching für eine Endlagerung verursachen und welche Sicherheitsrisiken für die Zwischenlagerung dieser Abfälle bestehen. Zudem sollen Fragen der Proliferation, ein möglicher Verzicht auf den Einsatz von hochangereichertem Uran in dem Forschungsreaktor sowie Fragen der Konditionierung der abgebrannten Brennelemente aus der Anlage thematisiert werden. Bis zur nächsten Sitzung im September soll die Geschäftsstelle Angebote für die Vergabe einholen. Erst dann soll entschieden werden, ob ein oder zwei Gutachten vergeben werden soll/sollen.

  • zu den Zwischenlagern für hoch radioaktive Abfallstoffe
    Ein anderes Gutachten soll sich mit der Situation der Zwischenlagerung in Deutschland im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren für ein Endlager befassen. Die Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle sind jeweils für 40 Jahre genehmigt. Diese Genehmigungen laufen nach derzeitigem Stand aus, bevor ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Betrieb gehen kann. Das Gutachten soll zudem der Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung zum Thema Zwischenlager dienen, die das Nationale Begleitgremium für Januar 2018 plant. Der Komplex Zwischenlagerung enthält nach Auffassung des Begleitgremiums „wesentliche Knackpunkte“, die das Suchverfahren für einen Standort für hoch radioaktive Abfälle erheblich beeinflussen werden. 

    Einig waren sich die Mitglieder, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit, wie es im Standortauswahlverfahren für ein Endlager festgelegt ist, auch für die Zwischenlager erforderlich ist. Mit der geplanten Veranstaltung im Januar 2018 will das Nationale Begleitgremium Öffentlichkeit und Politik für dieses Thema sensibilisieren. Klaus Brunsmeier, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht und Dr. habil. Monika C. M. Müller wurden gebeten, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten, in dem Untersuchungsaufgaben für ein Gutachten und zu klärende Fragen aufgeführt sind. Eine der Fragen lautet: Wie soll das beste Konzept für die Zwischenlagerung in Deutschland aussehen, wie bringt man diesen Prozess auf den Weg?
      
  • zu Fragen einer modernen Bürgerbeteiligung im europäischen Kontext mit den deutschen Nachbarstaaten

Des Weiteren soll ein Gutachten klären, welche bewährten Formen und welche neuen Formate einer modernen Bürgerbeteiligung im europäischen Kontext mit den deutschen Nachbarstaaten dem Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Standortauswahlverfahren für ein Endlager in Deutschland wichtige Impulse geben können. Bettina Gaebel, Prof. Dr. Kai Niebert und die Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs wurden gebeten, bis zu nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten, in dem Untersuchungsaufgaben für ein Gutachten und zu klärende Fragen beschrieben sind. Eine Frage, die sich stellt, lautet: Wie können wir uns gut auf einen Beteiligungsprozess europäischer Nachbarstaaten, die zu beteiligen sind, vorbereiten? 

Ende der öffentlichen Sitzung: ca. 15.15 Uhr 

Die Mitglieder des Begleitgremiums berieten intern über ihr Selbstverständnis sowie die Arbeitsweise des Gremiums. Dazu gehörten auch Fragen des Verhältnisses zum Beratungsnetzwerk, das die drei Bürgervertreter/innen nominiert hatte, das Vorgehen bei der Besetzung der Stellen in der Geschäftsstelle sowie die geplante Erweiterung des Begleitgremiums. Beim Thema Selbstverständnis/Arbeitsweise standen folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Wie wird das Nationale Begleitgremium von außen wahrgenommen?

    Klaus Brunsmeier betonte, dass die Rolle des Nationalen Begleitgremiums „im politischen Raum“ angekommen ist. Brunsmeier stellte dies vor dem Hintergrund fest, dass der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Töpfer inzwischen zum zweiten Mal vom Umweltausschuss des Bundestages als Sachverständiger eingeladen worden ist. Dabei wurde Prof. Töpfer nicht nur das Rederecht, sondern ausdrücklich auch das Fragerecht eingeräumt. Das Begleitgremium werde wahrgenommen, so Brunsmeier weiter, wenn es aktuelle und brisante Themen aufgreife, wie z. B. die Zwischenlager, und sich in aktuellen Fragen, die auf der politischen Agenda stehen, positioniere.

  • Wie sieht das Gremium seine eigene Rolle? Welche Aufgaben hat es?
    Einig waren sich die Mitglieder, dass Information und Transparenz ganz oben stehen. Prof. Dr. Töpfer: „Wer Vertrauen vermitteln will, der muss es bei sich selbst erarbeiten.“ Die Aufgabe des Begleitgremiums umschrieb Prof. Töpfer so: „Was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, müssen wir noch organisieren.“

    Prof. Dr. Kai Niebert warf grundsätzliche Fragen auf: Wie positionieren wir uns im Kontext von Beteiligungsformaten? Wie funktioniert Beteiligung? Und am Ende: Wie funktioniert Demokratie?

    Jorina Suckow warb dafür, dass das Begleitgremium verstärkt mittels Dialogen den Kontakt mit der Gesellschaft herstellt. Sie schlug vor, z. B. Dialogveranstaltungen in Universitäten anzubieten.

    Alle Mitglieder stimmten überein, dass das Begleitgremium nicht die Rolle eines Expertengremiums zu übernehmen hat, nicht übernehmen darf. Die Mitglieder sollen sich nicht zu „Obergutachtern“ entwickeln. Prof. Dr. Töpfer: „Es ist nicht unsere Aufgabe, technische Fragen zu beantworten. Allerdings, wenn es für uns Klärungsbedarf gibt, dann holen wir uns Gutachten ein.“

  • Wie ist das Verständnis der (jetzt) neun Mitglieder untereinander?

    Die Frage wurde insbesondere mit dem Blick auf das Verhältnis zwischen den drei Bürgervertreter/innen und den sechs anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens diskutiert. Dabei stand die Frage im Zentrum, ob beide Personengruppen eine gleichwertige Stellung im Gremium einnähmen.

    Die Bürgervertreter/innen hoben hervor, dass sich in den ersten sechs Monaten ein sehr gutes persönliches Verhältnis zwischen den Mitgliedern entwickelt hätte, das – wie beispielsweise die Organisation der Bürgeranhörung im Februar gezeigt hatte – eine wichtige Grundlage für eine gute und effektive Zusammenarbeit sei. Sie betonten andererseits, dass sie auf einem ganz anderen Weg in das Gremium gewählt wurden und dieser Umstand hinreichend berücksichtigt werden müsse.

    Klaus Brunsmeier warb dafür, das Qualitätsmerkmal des Begleitgremiums, Bürgervertreter/innen in seinen Reihen zu haben, zu erhalten und nicht zu nivellieren. Dieser Unterschied zu anderen Gremien müsse stärker nach außen kommuniziert werden, forderte Prof. Töpfer.

    Die Bürgerverterter/innen warben aus diesem Grund dafür, die Gruppierungen (Beratungsnetzwerk und Bürgerforen), die ursprünglich zu ihrer Nominierung aufgebaut wurden, als eine Art „Erdung“ auch über die Wahl hinaus zu erhalten. Darüber hinaus gaben sie zu bedenken, dass ihre Anwesenheit im Gremium besonders hohe Ansprüche an den Umgang mit unterschiedlichen Wissensständen stellt.

    Mit Blick auf die geplante Erweiterung des Begleitgremiums auf 18 Mitglieder sieht Prof. Dr. Töpfer das gesamte Gremium gefordert, „jetzt noch Flexibilisierung mitzudenken“.

  • Wie ist das Verhältnis zum Beratungsnetzwerk (und anderen Gruppen)?

    Die Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs warf Fragen auf: „Was kann das Beratungsnetzwerk bewegen? Wie kann das Nationale Begleitgremium es unterstützen? Wie können die Aktivitäten des Beratungsnetzwerkes in die Arbeit des Begleitgremiums einfließen? Welche Rolle nehmen dabei die Bürgervertreter/innen ein?“ Monika Müller drückte es so aus: „Wie kann man den Kontakt zum Beratungsnetzwerk halten, ohne dass 27 weitere Personen mit am Tisch sitzen?“ Die Zielgruppen des Begleitgremiums „sind deutlich größer“.

    Prof. Dr. Hendrik Lambrecht nannte das Beratungsnetzwerk „eine neue Öffentlichkeit“, die aktiv aufgegriffen werden müsse. Es sei eine neben vielen anderen Öffentlichkeiten, so Prof. Lambrecht mit Blick auf die Großzahl von Initiativen, Gruppen und Verbände. Er wurde gebeten, konkrete Vorschläge für die wechselseitige Zusammenarbeit mit dem Beratungsnetzwerk zu erarbeiten.

  • Arbeitsweise des Begleitgremiums

    Die Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs stellte heraus, dass es von besonderer Wichtigkeit ist, dass das Begleitgremium seine Arbeit nach außen transparent macht. Alle Mitglieder waren sich zudem darin einig, dass eine frühzeitige Kommunikation der Aktivitäten und Berichte über das Internet erfolgen soll.

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