GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Er­geb­nispro­to­koll der 6. NBG-Sit­zung

Arbeit des Gremiums | 15.05.2017

Datum: 15. Mai 2017
Uhrzeit: 9.00 Uhr
Ort: Hochschule für Politik München an der Technischen Universität München, Richard-Wagner-Straße 1, 80333 München

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Jorina Suckow (zeitweise)

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Gäste
Prof. Dr. Winfried Petry, Wissenschaftlicher Direktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, Technische Universität, Dr. Anton Kastenmüller, Technischer Direktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, Christina Hacker, Vorstand des Umweltinstituts München, Karin Wurzbacher, Dipl. Phys., Umweltinstitut München

Vertreter/innen der Institutionen
Judith Horrichs, BGE, Nicole Meßmer, BfS (in Vertretung des BfE)

weitere Besucherinnen und Besucher

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs, im Wechsel mit dem Ko-Vorsitzenden Prof. Dr. Klaus Töpfer


TOP 1

Begrüßung, Festlegung der Tagesordnung, Annahme des Protokolls der 5. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 7. April 2017 in Berlin

TOP 2

Vertiefte Diskussion über das Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Anlass der Diskussion war das geänderte Standortauswahlgesetz mit dem Artikelgesetz zum Atomgesetz, in dem ein grundsätzliches Exportverbot von hoch radioaktiven Abfällen aus Forschungsreaktoren festgeschrieben ist, das jedoch Ausnahmen zulässt. Wörtlich heißt es in § 3 Atomgesetz: „(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde.“ Das Nationale Begleitgremium, das sich für ein striktes Exportverbot eingesetzt hat, wollte der Frage nachgehen, wie diese Ausnahmen, die im Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ nicht enthalten waren, Eingang in das Standortauswahlgesetz gefunden haben. Anliegen des Begleitgremiums ist es, das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu machen.

Exemplarisch wurde das Thema am Forschungsreaktor Garching II aufgezeigt. Zu der Diskussion waren Prof. Dr. Winfried Petry, Wissenschaftlicher Direktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, Technische Universität München, in Begleitung von Dr. Anton Kastenmüller, Technischer Direktor FRM II, sowie Frau Christina Hacker, Vorstand des Umweltinstituts München, in Begleitung von Karin Wurzbacher, Dipl. Phys., Umweltinstitut München, als Gäste eingeladen worden. Der Forschungsreaktor Garching II wird mit hochangereichertem Uran (HEU, Highly Enriched Uranium, Anreicherung 93 Prozent) betrieben. Dieses  Material ist atomwaffenfähig. Aufgrund der relativ kurzen Einsatzzeit eines Kerns im Forschungsreaktor (60 Tage) haben die abgebrannten Brennelemente immer noch eine hohe Anreichung (87 Prozent) und sind nach wie vor atomwaffenfähig. Um diese Abfälle endlagern zu können, müssen sie konditioniert und abgereichert werden.

Prof. Dr. Petry und Frau Hacker informierten darüber, wie jeweils aus ihrer Sicht mit den hoch radioaktiven Abfällen aus Garching umgegangen werden müsse und wie die neue gesetzliche Regelung zu bewerten sei. Prof. Dr. Petry erklärte, die abgebrannten Brennelemente sollten nur aus Gründen der Nonproliferation (Nichtweiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material) ins Ausland exportiert werden, soweit dies rechtlich verpflichtend ist. Andererseits sollten die Abfälle zwecks Konditionierung ins Ausland gebracht werden, um in Deutschland endgelagert werden zu können. Dies sei kein Export, denn nach der Behandlung würden die Abfälle wieder zurückgenommen. In Deutschland gibt es keine Konditionierungsanlage. Prof. Dr. Petry betonte: „Wir haben keinerlei Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess genommen.“

Christina Hacker vom Umweltinstitut München wies darauf hin, dass vertraglich vorgesehen sei, die abgebrannten Brennelemente aus Garching in Ahaus zwischenzulagern. Allerdings liege bisher weder eine Genehmigung für den erforderlichen Transportbehälter, noch eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus vor. Das Umweltinstitut lehnt den Einsatz von HEU im Forschungsreaktor von Garching sowie einen Transport nach Ahaus ab, da waffenfähiges Material dort in einem „relativ ungeschützten Zwischenlager“ lagern würde. Frau Hacker setzte sich stattdessen dafür ein, für die bereits vorliegenden hoch radioaktiven Abfälle die Errichtung eines Zwischenlagers am Standort Garching zu prüfen, das für die Lagerung von hoch angereichertem Material gesichert ist. Zudem solle ein Verfahren entwickelt werden, mit dem die abgebrannten Brennelemente in Deutschland konditioniert und abgereichert werden können.

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, nannte in seinem Résumé die Anhörung von Prof. Dr. Petry und Frau Hacker „außerordentlich sinnvoll“. Das Nationale Begleitgremium habe somit als Sachkenner und Vermittler eine wichtige Funktion. Prof. Dr. Töpfer betonte, dass der Stand der Forschung in Sachen alternative Brennstoffe zu HEU und damit verbunden ein Ausstiegsfahrplan jedoch zunächst noch weiter aufgeschlüsselt werden müsse. Das Nationale Begleitgremium will sich deshalb zu den verschiedenen Fragen und Problemstellungen gutachterliche Stellungnahmen einholen. Dazu gehört auch das Thema, wie technisch anspruchsvolle Fragestellungen in die Gesellschaft eingebracht werden können. Zudem soll Expertise zu möglichen Optionen und Wegen, die Abfälle aus Garching in das Endlager zu verbringen, eingeholt werden. Insbesondere gehe es um die Prozessschritte, um aus den abgebrannten Brennelementen mit hoher Anreicherung endlagerfähige Abfälle zu machen, betonte Prof. Dr. Armin Grunwald. Prof. Grunwald und Klaus Brunsmeier wurden bestimmt, an der Vorbereitung der Vergaben mitzuwirken. Prof. Dr. Töpfer regte zudem an, den aufgezeigten Ansatz auch auf die Abfälle aus Jülich und Rossendorf auszuweiten.

Das Nationale Begleitgremium behält sich vor, auf Basis der Gutachten, die das Begleitgremium einholen will, dann dem Gesetzgeber einen Vorschlag zu unterbreiten.

TOP 3

Stand der erwarteten Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums

Im neuen Standortauswahlgesetz ist festgelegt, dass das Nationale Begleitgremium aus 18 Mitgliedern bestehen soll. Es sollen weitere sechs anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und drei weitere Bürgervertreter/innen gewählt werden. Über die geplante Erweiterung will das Begleitgremium mit dem Bundeskanzleramt ins Gespräch kommen. Dazu soll ein Schreiben der beiden Vorsitzenden des Begleitgremiums an den Chef des Bundeskanzleramtes verfasst werden. Ziel des Begleitgremiums ist es – jenseits einzelner Personalvorschläge – benennen zu können, welche zusätzlichen Kompetenzen als notwendig und wünschenswert angesehen werden. Die Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt.

Zudem soll es ein Schreiben der beiden Vorsitzenden an die Bundesumweltministerin geben. Darin möchte das Begleitgremium um Auskunft über den Stand des Verfahrens zur Auswahl der weiteren drei Bürgervertreter/innen bitten. Die Bürgervertreter/innen werden „von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ernannt“, heißt es im Gesetz.

TOP 4

Verschiedenes

  • Geplantes Treffen mit dem Beratungsnetzwerk; Stand der Vorbereitungen der Besichtigung der Schachtanlage Asse
    Am Freitag, 8. September 2017, soll ein Treffen des Nationalen Begleitgremiums mit dem Beratungsnetzwerk mit einer Besichtigung der Schachtanlage Asse II verbunden werden. Frau Horrichs von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) informierte darüber, dass max. 14 Personen auf einmal in die Anlage einfahren können. Es wird geprüft, ob eine weitere Gruppe am Tag davor oder danach die Anlage besichtigen könnte.

    Auf Initiative der Bürgervertreter/innen im Begleitgremium, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht und Jorina Suckow, soll am 1. Tag der nächsten Sitzung des Begleitgremiums, am 2. Juli 2017, die Rolle des Beratungsnetzwerkes sowie das Verhältnis des Begleitgremiums zum Beratungsnetzwerk thematisiert werden. Zur Vorbereitung der Diskussion wollen die Bürgervertreter/innen eine kleine schriftliche Vorlage erarbeiten, die zunächst den beiden Vorsitzenden vorgelegt werden soll.

  • Informationsaustausch mit dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
    Am 20. April 2017 hat auf Arbeitsebene ein erstes Gespräch zwischen BfE, BGE und Geschäftsstelle des Begleitgremiums stattgefunden. Es wurde verabredet, zunächst den Brief der beiden Vorsitzenden an BfE-Präsident König und BGE-Geschäftsführerin Heinen-Esser und deren Antworten darauf abzuwarten. Auf Vorschlag von Prof. Dr. Töpfer soll ein weiteres Treffen der beiden Vorsitzenden mit BfE-Präsident König und BGE-Geschäftsführerin Heinen-Esser angesetzt werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: ca. 14.30 Uhr

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK