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Er­geb­nispro­to­koll der 5. NBG-Sit­zung

07.04.2017

Datum: 7. April 2017
Uhrzeit: 9.00 Uhr
Ort: Marienstraße 19, Berlin-Mitte

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Jorina Suckow. Zeitweise zugeschaltet war die Ko-Vorsitzend Miranda Schreurs.

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Vertreter/innen der Institutionen
Christine Weiss (BfE) Alma Kolleck (BfE) Judith Horrichs (BGE)

weitere Besucherinnen und Besucher

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer


TOP 1

Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung

Abschließende Bewertung des novellierten Standortauswahlgesetzes

Die Mitglieder nahmen eine kritische Bewertung des neuen Standortauswahlgesetzes vor. Als gravierender Mangel wurde die unklare Formulierung zum Exportverbot hoch radioaktiver Abfälle aus Forschungsreaktoren eingestuft. Kritisiert wurde, dass die getroffene Regelung weit hinter den Vorschlägen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlager-Kommission) zurückgeblieben sei. Das Nationale Begleitgremium hatte sich dafür eingesetzt, in der Regelung zum Exportverbot in Artikel 2, Paragraf 3, Absatz 6 den Satz „Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind“ mit den Worten „oder waren“ zu ergänzen. Diese Ergänzung hat der Gesetzgeber nicht übernommen.

Positiv bewerteten die Mitglieder, dass das Nationale Begleitgremium nun Empfehlungen an den Deutschen Bundestag aussprechen könne. Dass eine weitergehende Formulierung  - „Die Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums an den Deutschen Bundestag können Änderungs- und Innovationsbedarf bei der Durchführung des Verfahrens aufzeigen und sich zum Beispiel mit Verfahrensmodifikationen und Verfahrensrücksprüngen befassen“ - lediglich in der Begründung, nicht aber im Gesetzestext enthalten sei, wurde kritisiert.
Befürwortet wurde die Streichung des Wortes „insbesondere“ in der Zweckbestimmung des Gesetzes. Dadurch werde klargestellt, dass nach dem bestmöglichen Standort für hoch radioaktive Abfälle gesucht werde.

Mit Blick auf das beschleunigte Verfahren zur Änderung des Standortauswahlgesetzes betonten die Mitglieder einhellig, sich künftig nicht noch einmal so unter Zeitdruck setzen zu lassen. Das Nationale Begleitgremium wird sich intensiv dafür einsetzen, dass künftig die erforderlichen Prozesse in angemessenen, Beteiligung ermöglichenden Zeiträumen durchgeführt werden.

Das Begleitgremium beschloss, eine Pressemitteilung zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes herauszugeben. Das Nationale Begleitgremium will sich in seiner nächsten Sitzung am 15. Mai 2017 in München intensiver mit Ausnahmen vom Exportverbot befassen. Die Mitglieder wollen sich darüber informieren lassen, wie es unter anderm zu den Ausnahmen für den Forschungsreaktor Garching (FRM II) im Standortauswahlgesetz kam. In Garching wird hochangereichertes Uran eingesetzt. Dazu sollen Vertreterinnen und Vertreter des Betreibers des Forschungsreaktors sowie des Umweltinstituts München zur Sitzung eingeladen und gehört werden. Ziel des Begleitgremiums ist es, Einsicht in die betreffenden Akten zu nehmen, um die Vorgänge transparent zu machen. „Das ist für uns der Lackmustest“, betonte der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Töpfer.

Einstimmig sprachen sich die Mitglieder dafür aus, dass sich das Nationale Begleitgremium mit dem Thema „Zwischenlagerung“ befassen müsse (siehe auch Tagesordnungspunkt 6). Mit Blick auf Gorleben wurde ebenfalls einhellig die Position vertreten, die Aufarbeitung der Vergangenheit zu einem Anliegen des Begleitgremiums zu machen. „Unsere Aufgaben sind nicht nur an die Buchstaben des Gesetzes gebunden“, betonten der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer und Dr. Monika C. M. Müller.

TOP 2

Informationsaustausch mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

Im Vordergrund stand die Frage, wie die Zusammenarbeit mit der BGE und dem BfE gut organisiert werden kann, ohne dass das Begleitgremium seine Unabhängigkeit verliert. Ziel des verabredeten Informationsaustausches ist es, Transparenz über den Stand des laufenden Betriebes (Organisation, Personal etc.) herzustellen. Die Vorsitzenden des Begleitgremiums wollen einen Brief an die Geschäftsführerin der BGE, Frau Heinen-Esser, und den Präsidenten des BfE, Herrn König, schreiben, in dem ein regelmäßiger monatlicher Bericht erbeten werden soll. Dieser Bericht soll über die Vorgänge in den beiden Institutionen informieren.

Zudem soll auf Arbeitsebene besprochen werden, wie der gegenseitige Informationsaustausch – über die regelmäßigen Berichte hinaus – organisiert und gewährleistet werden kann. Für das Begleitgremium soll die Geschäftsstelle die ständige Vertretung auf Arbeitsebene wahrnehmen. Mitglieder des Begleitgremiums können jederzeit an den Treffen teilnehmen.

TOP 3

Einladungen 

  • Zu einer der nächsten Sitzungen des Begleitgremiums wird Bundesumweltministerin Barbara Hendricks eingeladen. Als Termin kommt der 3. Juli 2017 in Berlin infrage. Das Begleitgremium bittet die Ministerin um weitere Terminvorschläge, um ein Treffen zeitnah zu ermöglichen. Ebenso soll eine Einladung an die UBA-Präsidentin ausgesprochen werden.

  • Einladung des Beratungsnetzwerkes
    Die Einladung des Beratungsnetzwerkes soll mit einem Vorort-Termin, Besichtigung der Schachtanlage Asse II in Remlingen/Landkreis Wolfenbüttel verbunden werden. Gespräche mit den Initiativen vor Ort werden angestrebt. Begehungen der anderen Standorte - Schacht Konrad, Gorleben und Morsleben und Gespräche vor Ort - plant das Nationale Begleitgremium zu späteren Zeitpunkten (siehe auch Tagesordnungspunkt 5).

TOP 4

Anfragen

Anfragen an einzelne Mitglieder des Begleitgremiums (seitens der Medien, aus der Politik, z.B. von Bundestagsabgeordneten oder von Organisationen), die in der Geschäftsstelle eingehen, sollen allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden. Zum 1. Energieforum des Tagesspiegels zum Thema Kernenergie am 1. Juni 2017 wurden Herr Töpfer und Frau Suckow eingeladen. Zur Jahrestagung Kerntechnik des Deutschen Atomforums am 16. Mai 2017 sind Klaus Brunsmeier und Monika C.M. Müller als Vertreter und Vertreterin des Begleitgremiums eingeladen.

TOP 5

Verschiedenes

Sitzungstermine des Begleitgremiums. Folgende Termine sind längerfristig geplant: 

  • 15. Mai 2017, München
    9.00 – 16.30 Uhr, Ort: Hochschule für Politik, Tech. Univ. München, Richard Wagner Straße 1, 80333 München, Raum B352. (Neben dem Lenbach Haus am Königsplatz).
    Am Vorabend, dem 14. Mai, in München AG-Treffen, 19.00 Uhr

  • 2. und 3. Juli 2017, Berlin

  • 7. und 8. September 2017, Hannover
    7. September, Sitzung in Hannover; 8. September, Remlingen/Wolfenbüttel, Besuch der Schachtanlage Asse II

  • 10. Oktober 2017, Hamburg

  • 10. und 11. November 2017, Helmstedt
    10. November, Sitzung in Helmstedt; 11. November, Besuch des Endlagers Morsleben

  • 6. Dezember 2017, Berlin

  • 12. und 13. Januar 2018, Karlsruhe
    12. Januar, Sitzung; 13. Januar, öffentliche Veranstaltung zum Thema Zwischenlagerung (siehe auch Tagesordnungspunkt 6)

Besuch Schacht Konrad/Beratungsnetzwerk
Bettina Gaebel kritisierte, dass die Bürgervertreter/innen im Begleitgremium sich nicht vollumfänglich informiert gesehen hatten, dass das Beratungsnetzwerk doch Schacht Konrad besichtigt hat. „Ich möchte festhalten, dass wir über Termine/Kommunikation im Zusammenhang mit dem Beratungsnetzwerk/Bürgerforen soweit bekannt vorzeitig und klar informiert werden wollen, damit zukünftig kein Informationsdefizit entsteht“, betonte Bettina Gaebel.

Fortbildung
Die Bürgervertreter/innen haben auch nochmal um ein fachliches Coaching zum Thema Endlagerung und Endlagersuche gebeten. Dieses soll nicht nur in Form von Dokumentationen, sondern in Form einer persönlichen Fortbildung stattfinden, damit sie ein besseres Verständnis der Thematik entwickeln können.

TOP 6

Öffentliche Veranstaltung

Die nächste öffentliche Veranstaltung des Begleitgremiums soll im Januar 2018 (siehe oben) zum Thema „Zwischenlagerung“ stattfinden. Klaus Brunsmeier betonte, dieses Thema enthalte „wesentliche Knackpunkte“, die das Suchverfahren für einen Standort für hoch radioaktive Abfälle erheblich beeinflussen werden.  

Ende der öffentlichen Sitzung: ca. 14.00 Uhr

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