Datum: 9. März 2017
Uhrzeit: 11.00 Uhr
Ort: Landeskrichenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Rote Reihe 6, 30169 Hannover
Teilnehmer:
Mitglieder des Gremiums
Die Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs, der Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow (zeitweise telefonisch zugeschaltet)
Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges
weitere Besucherinnen und Besucher
Leitung der Sitzung:
Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs
TOP 1
Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung
Bericht von der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestages zur Novellierung des Standortauswahlgesetzes am 8. März 2017 in Berlin
Prof. Dr. Töpfer, der als Sachverständiger eingeladen worden war, und Klaus Brunsmeier berichteten von der Anhörung im Umweltausschuss. In seiner Stellungnahme im Umweltausschuss setzte Prof. Dr. Töpfer den Schwerpunkt auf Paragraf 8 des Gesetzentwurfs, in dem Regelungen zum Nationalen Begleitgremium festgelegt werden. Prof. Dr. Töpfer betonte vor den Parlamentariern zudem, es sei richtig gewesen, dass das Nationale Begleitgremium zu der „Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ am 11. Februar 2017 in Berlin eingeladen hat.
Das Nationale Begleitgremium beschloss in Hannover einstimmig, dem Bundestag Ergänzungen oder Änderungen im Gesetzentwurf zum neuen Standortauswahlgesetz zu empfehlen. Mit diesen Empfehlungen werden die Ausführungen von Prof. Dr. Töpfer bei der Anhörung des Umweltausschusses konkretisiert.
Im Einzelnen:
Das Nationale Begleitgremium empfiehlt, Paragraf 8, der Regelungen zum Begleitgremium enthält, wie folgt zu ergänzen (Änderungen hervorgehoben):
In Absatz 1 soll es demnach nun heißen: „Aufgabe des pluralistisch zusammengesetzten Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortverfahrens, insbesondere auch der Umsetzung des Beteiligungsverfahrens bis zur Standortentscheidung nach § 20. Es kann sich unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortauswahlverfahren betreffend befassen, insbesondere Veränderungs- und Innovationsbedarf identifizieren und dem Gesetzgeber Vorschläge zu Verfahrensänderungen bis hin zu Rücksprüngen unterbreiten. Das Nationale Begleitgremium kann jederzeit Stellungnahmen zum Standortauswahlverfahren abgeben und die zuständigen Institutionen befragen. Diese antworten in angemessener Frist und in angemessenem Umfang“.
In Absatz 4 wird empfohlen: „Das Nationale Begleitgremium wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Diese wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesetzt und untersteht fachlich dem Nationalen Begleitgremium. Das Nationale Begleitgremium entscheidet über Einstellungen in die Geschäftsstelle und die Verwendung der ihm zugewiesenen Haushaltsmittel. Es gibt sich eine Geschäftsordnung. Es kann sich durch Dritte wissenschaftlich beraten lassen.“
Weitere Empfehlungen betreffen die Paragrafen 9 („Fachkonferenz Teilgebiete“) und 10 („Regionalkonferenzen“). Es wird empfohlen, Paragraf 9, Absatz 2 Satz 1 wie folgt zu ändern: Die Worte „innerhalb von sechs Monaten“ zu streichen und zu ersetzen durch „innerhalb einer angemessenen mit dem Nationalen Begleitgremium abzustimmenden Frist“. Für Paragraf 10 wird empfohlen, Absatz 5 Satz 1 wie folgt zu ändern: Die Worte (… einer angemessenen Frist,) „die sechs Monate nicht überschreiten darf“ zu streichen, stattdessen einzufügen: „die mit dem Nationalen Begleitgremium abzustimmen ist“.
Zudem empfiehlt das Nationale Begleitgremium, im Paragrafen 17 („Entscheidung über untertägige Erkundung und Erkundungsprogramme“) am Ende von Absatz 3 und im Paragrafen 19 („Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag“) am Ende von Absatz 2 jeweils am Ende als Satz 3 respektive Satz 6 anzufügen:
„Der Streitwert wird auf 30.000 Euro begrenzt.“
Weitere Empfehlungen betreffen den Paragrafen 1 („Zweck des Gesetzes“), Absatz 2, Satz 1. Hier wird vorgeschlagen, das Wort „insbesondere“ zu streichen, hilfsweise im Titel des Artikels 1 des Gesetzentwurfs das Wort „hochradioaktive“ durch „radioaktive“ zu ersetzen.
Außerdem sollte in Artikel 2 des Gesetzentwurfs („Änderung des Atomgesetzes“) der neue Paragraf 3 Absatz 6 des Atomgesetzes am Ende um zwei Worte zu folgender Formulierung ergänzt werden: „(6) … Abweichend von Satz 1 darf eine Genehmigung zur Ausfuhr bestrahlter Brennelemente nicht erteilt werden, wenn diese Brennelemente auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 6 im Inland zwischengelagert sind oder waren.“
Die Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums werden dem Umweltausschuss des Bundestages mit der Bitte zugeleitet, diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
TOP 2
Selbstverständnis des Nationalen Begleitgremiums
Die Mitglieder des Begleitgremiums haben in Hannover die Diskussion über das Selbstverständnis des Gremiums gestartet. Zum Auftakt beteiligten sich alle anwesenden Mitglieder an der Diskussion.
Als Ergebnis wurde festgehalten:
- Das Nationale Begleitgremium versteht sich als aktiv handelndes Gremium.
- Es greift selber Themen auf, z. B. auch die Aufarbeitung der Vergangenheit.
- Das Begleitgremium nimmt das Thema Zwischenlager auf, da sich die Transparenz- und Informationspflichten aus dem Entwurf des StandAG bei den aktuellen Verfahren an den Zwischenlagern nicht abbilden. (Klaus Brunsmeier)
- Es definiert sich selbst als unabhängig und arbeitet transparent. „Unabhängig heißt nicht, keine Meinungen und keine Erwartungen zu haben.“ (Klaus Töpfer)
- Das Begleitgremium versteht sich als „konstruktiver Vermittler“ (Monika Müller), um Konflikte bewältigen zu können.
- Das Begleitgremium sieht sich als „Schiedsrichter“ (Hendrik Lambrecht) in den Prozessen der Partizipation; das Begleitgremium setzt sich für Gerechtigkeit ein.
- Es grenzt sich von anderen Einrichtungen ab. (Miranda Schreurs)
- Es will Prozesse gestalten und dafür organisatorische Strukturen schaffen, zum Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Nationalem Begleitgremium, Bundesgesellschaft für Endlagerung und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit.
- Es holt sich wissenschaftliche Unterstützung, um grundsätzliche Fragen klären zu können. Es bedient sich externen Sachverstandes, um z.B. das Spannungsfeld der geologischen Datenlage beleuchten zu können. Es nutzt wissenschaftliche Expertise, um selber einen inhaltlichen Input geben zu können. Es vergibt Gutachten, die zur Unterstützung der eigenen Meinungsbildung dienen sollen.
- Es will Verfahren nicht nur passiv verfolgen, sondern auch gestalten.
- Es will neue Formen der Kommunikation entwickeln und erproben, welche Formate geeignet sind im Umgang mit Meinungen, Emotionen, Konflikten und Spaltungen. Es begibt sich auf ein „Experimentierfeld“. (Kai Niebert)
- „Das Nationale Begleitgremium muss darauf achten, welche Meinungen in der Bevölkerung gebildet werden. Es muss sich der Frage stellen, wie damit umzugehen ist.“ (Bettina Gaebel).
- Langfristige Relevanz: Erfahrungen im Bereich der Endlagerung können für andere Bereiche genutzt werden, etwa für die künftige Lagerung hochtoxischer Substanzen.
TOP 3
Verschiedenes
- Zusammenarbeit Nationales Begleitgremium, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE): Hierzu soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um Vorschläge auszuarbeiten.
- Termine: Die nächste Sitzung des Begleitgremiums findet am 7. April 2017 in Berlin statt. Als Beginn ist bisher 11.30 Uhr vorgesehen, der Ort ist noch nicht abschließend festgelegt. Der Sitzung soll am 6. April ein Abendessen vorangestellt werden.
Die darauf folgende Sitzung ist am 15. Mai 2017 in München geplant. Auch hier ist für den Vorabend ein Treffen angesetzt. Im Juni ist keine Sitzung anberaumt. Dafür soll Anfang Juli, 2. und 3. Juli eine zweitägige Sitzung stattfinden. Als Ort ist Hamburg oder Berlin vorgesehen. Darüber hinaus wurde verabredet, dass die Geschäftsstelle demnächst eine langfristige Terminabfrage für die nächsten Monate startet.
Ende der öffentlichen Sitzung: 16.30 Uhr