Datum: 10. Februar 2017
Beginn: 11.30 Uhr - 17.30 Uhr
Ort: Deutscher Naturschutzring (DNR), Marienstraße 19, Berlin-Mitte
Teilnehmer:
Mitglieder des Gremiums
Die Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs, der Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow
Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges
weitere Besucherinnen und Besucher
Leitung:
Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer
TOP 1
Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung
Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz am Folgetag, 11. Februar 2017 in Berlin
Für die Veranstaltung wurde ein gemäß vorangegangener Absprachen entwickelter und von der Geschäftsstelle ausgearbeiteter Ablaufplan mit Änderungen beschlossen. Die Schwerpunkte der Anhörung wurden noch einmal vergegenwärtigt und die Aufgaben der Mitglieder des Begleitgremiums präzisiert. Beschlossen wurde, dass alle Mitglieder als Moderatoren/innen in den einzelnen Runden Tischen teilnehmen und die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen anschließend im Plenum vortragen. Bestimmt wurde, dass die Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zu Beginn der Anhörung über den aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes berichtet.
Das Begleitgremium wird einen Bericht erarbeiten, der die Ergebnisse der Diskussionen in der Anhörung sammelt und bündelt. Auf dieser Grundlage sollen dem Bundestag so rechtzeitig prägnante Forderungen übermittelt werden, damit diese im anstehenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden können.
Zur Vorbereitung des Berichtes sollen die Moderatoren/innen der einzelnen Runden Tische eine Zusammenfassung der Ergebnisse an die Geschäftsstelle schicken. Auf dieser Basis legt die Geschäftsstelle einen Entwurf für den Bericht vor.
TOP 2
Geschäftsordnung
Einstimmig beschlossen die Mitglieder eine Geschäftsordnung für das Nationale Begleitgremium. Diese wird im Internet veröffentlicht.
In der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass die Sitzungen des Begleitgremiums in der Regel öffentlich sind. Soweit eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich sein soll, muss dies von den Mitgliedern mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Zudem ist der Grund zu nennen und öffentlich zu machen. Ergebnisse von nicht öffentlichen Sitzungen können veröffentlicht werden.
Das Begleitgremium kann Gästen im Einzelfall gestatten, einen Redebeitrag zu leisten sowie Bild- oder Tonaufzeichnungen zu fertigen. Am Ende jeder Sitzung werden die wichtigsten Punkte resümiert. Diese werden nach der Sitzung im Internet in einem kurzen Bericht veröffentlicht. Von den Sitzungen des Begleitgremiums werden Ergebnisprotokolle gefertigt, die zeitnah veröffentlicht werden. Für die Protokollerstellung können Tonaufzeichnungen von den Sitzungen gemacht werden. Protokollnotiz: Diese werden für drei Jahre aufbewahrt.
Das Nationale Begleitgremium kann Mitglieder oder Dritte beauftragen, in Akten oder Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), des Vorhabenträgers der Standortsuche, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie der geologischen Landesämter Einsicht zu nehmen.
Festgehalten wurde, dass das Nationale Begleitgremium an der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Auswahl des Standorts für die Endlagerung insbesondere hoch radioaktiver Abfallstoffe vermittelnd mitwirkt. Das Begleitgremium steht der Öffentlichkeit als Ombudsstelle und den Beteiligten des Standortauswahlverfahrens sowie Betroffenen an Zwischenlagerstandorten als Ansprechpartner zur Verfügung. Es benennt die Mitglieder, die als Botschafter an Sitzungen regionaler Beteiligungsgremien und anderen Beteiligungsformaten teilnehmen. Das Begleitgremium ernennt eine/n Partizipationsbeauftragte/n, die/der dann Teil seiner Geschäftsstelle ist.
Um Interessenkollisionen auszuschließen, dürfen Mitglieder des Nationalen Begleit-gremiums keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl und die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Der Vorsitzende Prof. Dr. Töpfer betonte, dass es in einem möglichen konkreten Fall nicht nur um eine subjektive Entscheidung der/des Betroffenen gehe, sondern auch um eine objektive Betrachtung. In jedem Fall müsse in einer solchen Situation Transparenz und Öffentlichkeit hergestellt werden. Das Nationale Begleitgremium übermittelt seine Beratungsergebnisse an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Das Nationale Begleitgremium wird bei seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle unter-stützt. Die Geschäftsstelle unterliegt in ihrer fachlichen Arbeit allein den Weisungen des Gremiums, soweit es sich um Angelegenheiten des laufenden Geschäftsbetriebs handelt, den Weisungen der oder des Vorsitzenden. Über Einstellungen in den Dienst in der Geschäftsstelle entscheidet das Begleitgremium.
Das Beratungsnetzwerk, das aus seiner Mitte die drei Bürgervertreter/innen des Nationalen Begleitgremiums ausgewählt hat, stellt die Position der Bürgervertreter/innen im Begleitgremium auf eine breitere Basis. Das Beratungsnetzwerk soll den Bürgervertretern/innen als Beratungs- und Feedback-Gremium dienen.
Weitergehende Regelungen zum Beratungsnetzwerk, deren Zustandekommen zuvor geklärt wurde, wurden nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen. Der Vorsitzende Prof. Dr. Töpfer wies darauf hin, dass das Beratungsnetzwerk in erster Linie die Bürgervertreter/innen berate und nicht unmittelbar das Nationale Begleitgremium. Zu-dem bezweifelte Klaus Töpfer, dass das Begleitgremium in seiner Geschäftsordnung Regelungen zu einer Einrichtung treffen könne, die nicht im Gesetz festgeschrieben sei. Ähnlich argumentierte Prof. Dr. Niebert, der darauf hinwies, dass in die Geschäftsordnung keine Passagen zu Einrichtungen, die außerhalb des Begleitgremiums stehen, aufgenommen werden könnten. Demgegenüber erklärte Prof. Dr. Lambrecht, dass die Unterstützung seitens des Beratungsnetzwerkes wichtig sei. Nur den Wunsch nach Unterstützung zu äußern, sei aber zu wenig. Protokollnotiz: Es soll mindestens einmal im Jahr ein Treffen des Begleitgremiums mit dem Beratungsnetz-werk stattfinden. Zudem soll auf Initiative des Begleitgremiums das Bundesumwelt-ministerium um eine Stellungnahme zur Rolle des Beratungswerks gebeten werden. Weiteres s. u..
In der Geschäftsordnung wurden vorerst noch keine Regelungen zu dem Thema Aufwandentschädigungen festgelegt. Es soll zunächst mit der politischen Seite geklärt werden, wie der Terminus „Teilnahme an Sitzungen“ zu verstehen ist. Hier ist zu klären, ob AG-Sitzungen auch dazu zählen, ebenso eine Teilnahme per Video-Konferenz/Telefonschalte und ob ggf. andere Aufwendungen entschädigt werden können. Dazu kommt die Frage, ob ein Verdienstausfall ausgeglichen werden könnte. Die übergeordnete Frage war, ob eine pauschalierte Abrechnung die Kleinteiligkeit nicht obsolet macht und deshalb vorzuziehen und einzurichten ist.
TOP 3
Verschiedenes
Begleitgremium: Es wurde festgelegt, das Thema Arbeit und Arbeitsweise des Begleitgremiums (Selbstverständnis) in einer der nächsten Sitzungen, evtl. in einer Klausur zu beraten.
Beratungsnetzwerk: Zu Beginn der 2. Jahreshälfte ist ein Treffen des Begleitgremiums mit dem Beratungsnetzwerk geplant. Dieses soll mit einer Exkursion verbunden werden. Dafür ist die Schachtanlage Asse II vorgesehen. Das Begleitgremium wird ggf. auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zugehen und um einen Vorschlag bitten.
Internet: Es wird eine AG eingerichtet, die sich mit der Gestaltung der Internetseiten des Begleitgremiums befassen soll. Dieser AG soll u. a. Frau Gaebel angehören.
Ablage: Die Geschäftsstelle prüft, welche elektronischen Möglichkeiten es gibt, eine zentrale Ablage einzurichten, in der die Unterlagen für Sitzungen des Begleitgremiums etc. eingestellt werden können.
Termine: Die Geschäftsstelle startet eine Terminanfrage für die nächsten Sitzungen. Eine Sitzung soll nach Möglichkeit immer in den ersten beiden Wochen des Monats stattfinden
Ende: 17.30 Uhr