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Er­geb­nispro­to­koll der 20. NBG-Sit­zung

18.09.2018

Datum: 18. September 2018
Zeit: 13.30 Uhr – 18.30 Uhr
Ort: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Geozentrum Hannover, Stilleweg 2, 30655 Hannover

Teilnehmende:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs (Ko-Vorsitzende), Prof. Dr. Klaus Töpfer (Ko-Vorsitzender), Klaus Brunsmeier, Marion Durst, Lukas Fachtan, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C.M. Müller, Jorina Suckow, Manfred Suddendorf

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Dr. Stefan Banzhaf, Aygül Cizmecioglu, Sophie Scholz

Gäste
Prof. Dr. Ralph Watzel (Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe / BGR), Steffen Kanitz (Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung / BGE)

Vertreter/innen der Institutionen
Nina Grube, Nicole Schubarth-Engelschall, Jörg Weidenbach (Bundesgesellschaft für Endlagerung / BGE), Dr. Ingo Bautz, Vanessa Janzen (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit / BfE)

weitere Besucher/innen        

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer

TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 19. Sitzung am 3. Juli 2018 in Berlin, Festlegung der Tagesordnung der 20. Sitzung, Beschluss Vertagung Einladung des BMJV

Auf Initiative von Marion Durst soll das Thema „Anfertigung der Protokolle“ unter der neuen Leitung der Geschäftsstelle in der nächsten Sitzung in die Tagesordnung aufgenommen werden.  

TOP 1

Gespräch mit der BGR

Klaus Töpfer begrüßte den Präsidenten der Behörde, Prof. Dr. Ralph Watzel und dankte ihm für die Gelegenheit, dass sich die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums bei einem öffentlichen Informationsbesuch am Vormittag vor Ort ein Bild über die Forschungsarbeiten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur Endlagerung radioaktiver Abfälle machen konnten.

Prof. Watzel stellte in seiner Präsentation die Forschungsarbeiten und Aufgaben der BGR vor. Er sagte dem Begleitgremium eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu. Dazu zählte der Präsident regelmäßige Berichte der BGR über ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren, bei den Sitzungen des Begleitgremiums (z. B. halb- oder vierteljährlich) sowie die Bereitstellung fachlicher Expertise zu allgemeinen geowissenschaftlichen Fragestellungen. Zurückhaltend äußerte sich Prof. Watzel auf die Frage, ob die BGR dem Begleitgremium beratend zur Seite stehen kann. Eine Beratung z. B. in Form eines Gutachtens könne nach einer Prüfung im Einzelfall erfolgen, stehe aber unter dem Vorbehalt einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit, die die BGR kürzlich mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgeschlossen hat. Der Präsident beantwortete damit Fragen, die das Begleitgremium im Vorfeld an die BGR gerichtet hatte.

Mit Blick auf die Vereinbarung zwischen der BGE und der BGR betonte Prof. Watzel, dass sich beide Institutionen abstimmen wollen, es aber keine Absprachen geben solle. Die BGR führt nach eigenen Angaben die ihr von der BGE übertragenen Aufgaben in fachlicher (geowissenschaftlicher und geotechnischer) und administrativer Eigenverantwortung und weisungsfrei durch. Die neuen Aufgaben und Aufträge der BGE will die BGR mit eigenen Ressourcen erledigen. Dafür habe die BGR im Bundeshaushalt 2018 neun neue Stellen bekommen. Die Aufgaben der BGR können über die Umlageverordnung nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) refinanziert werden.

Von Seiten des Begleitgremiums wurde eine Reihe von Fragen an die BGR gerichtet. Unter anderem, ob die Bundesanstalt aufgrund ihrer verschiedenen Aufgaben (z. B. die Suche nach Rohstoffen) bei der Suche nach einem Endlagerstandort in Konflikt geraten könnte. Prof. Watzel verneinte dies mit dem Hinweis, dass die BGR in diesen Themenfeldern bei raumbezogenen Betrachtungen im tieferen Untergrund Deutschlands nicht mit gleicher Eindringtiefe operativ handle, sondern im Bedarfsfall auf der Ebene von Potenzialanalysen arbeite. Der Präsident sieht hier keine „Konkurrenz- oder Verhinderungsplanung“. Die Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen unterliegt einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

Gefragt nach der Bedeutung des geplanten Geologiedatengesetzes (bisher: Geowissenschaftsdatengesetz) und dem Stand der Arbeiten daran, betonte Prof. Watzel, dass die BGR die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums begrüße. Das Gesetz werde in die Länder wirken, die für die geowissenschaftliche Landesaufnahme zuständig sind und das meiste Detailwissen über den Untergrund vorhalten. Die Repräsentation dieses Wissens in Form von Daten, Informationen und Dokumentationen sei allerdings bundesweit nicht homogen und aufgrund der föderalen Struktur nicht zentral organisiert wie z. B. in Frankreich und Großbritannien. Das Gesetz unterstütze eine einheitlichere und systematischere Betrachtung und Handhabung der Daten. Nach seinen jüngsten Informationen solle in diesem Jahr noch ein Arbeitsentwurf fertiggestellt werden.

Auch der Wissensstand über die drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin war Gegenstand der Diskussion. Die BGR hat dargestellt, dass in den letzten 10 Jahren die Tonsteinforschung einen Schwerpunkt ihrer Forschungsarbeiten gebildet hat. Seitens der BGR wurde darauf hingewiesen, dass die Eigenschaften der Gesteine erst bei den Abwägungskriterien zur Debatte stünden. Deshalb sei noch Zeit für weitere Forschung. Die BGR werde sich mit der BGE über Wissenslücken und deren Schließung beraten. Fest stehe jetzt schon, dass die Forschung in Kristallin verstärkt werden müsse.

Auf die Frage nach der Einschätzung des Zeitplans für die Standortsuche verwies Prof. Watzel auf die Zuständigkeit der BGE.

Zur Frage, ob die Mitglieder des Begleitgremiums auch bei der BGR das Recht auf Akteneinsicht hätten, verwies Prof. Watzel darauf, dass alle Berichte der BGR im Internet nachgewiesen seien und im Archiv der BGR eingesehen werden könnten. Eine digitale Bereitstellung von Berichten auf der BGR-Homepage sei in der Vorbereitung.

In der Diskussion forderte die BI Lüchow-Dannenberg, dass die BGR ihre Salzstudie von 1995 aktuell noch einmal überarbeiten solle. In dieser Studie sollte die BGR den Standort Gorleben seinerzeit nicht mit einbeziehen. Mit Hinweis auf das Standortauswahlgesetz und die darin neu formulierten Kriterien hält die BGR diesen Vorschlag für rückwärtsgewandt. Eine Neuauflage der Studie wäre eine fortlaufende Bewertung einer einzelnen Formation (Salz). Das sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Auf Seiten der BGR wurde in Frage gestellt, dass auf diese Weise Vertrauen in das Standortauswahlverfahren geschaffen wird. Prof. Watzel bot der BI Lüchow-Dannenberg an, in einem Austauschgespräch vorhandene offene Fragen zu beantworten.

Klaus Töpfer wies darauf hin, dass es Misstrauen gegenüber Experten gebe. Dieses Vertrauen, das in der Vergangenheit verloren gegangen sei, werde im Auswahlverfahren dringend gebraucht. Klaus Töpfer betonte die Position des Begleitgremiums, dass es von Anfang an möglich sein müsse, die Öffentlichkeit in den Suchprozess einzubinden. Nur so könne Vertrauen aufgebaut werden. Es sei nicht Aufgabe des Begleitgremiums, Akzeptanz für entschiedene Prozesse zu schaffen.

TOP 2

Weitere Schritte nach dem NBG-Workshop „Geologische Grundlagendaten für die Ausschlusskriterien“ vom 18. Juni 2018 in Hannover

Klaus Brunsmeier wies auf den Forschungsbedarf bzgl. der norddeutschen Tiefebene hin. Er schlug vor, die BGR zu fragen, ob sie dafür ein Angebot abgeben würde. Ein Vertreter der BGR wies darauf hin, dass die BGR 2009 und 2017 Studien zu eiszeitlichen Rinnen erstellt hat. Diese will sie dem Begleitgremium zur Verfügung stellen.

Hinsichtlich der Datentransparenz schlug Klaus Brunsmeier vor, bis zur nächsten Sitzung in „kleiner Runde“ einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme umgesetzt werden kann. Wie die kleine Runde besetzt sein soll, wurde nicht weiter präzisiert.

Klaus Töpfer, Hendrik Lambrecht und Armin Grunwald sprachen sich für ein Peer Review-Verfahren aus, damit die Qualität der erhobenen Daten überprüft werden kann. Dieses Verfahren solle von der BGE ggf. selbst initiiert werden, meinte Lambrecht. Es wäre eine externe Bewertung.

Monika Müller wies darauf hin, die im Gespräch befindliche „Geologie-AG“ auf Landesebene nicht aus den Augen zu verlieren.

TOP 3

  • Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
    Nina Grube berichtete über die Sichtung der BGE von geologischen Daten in Bayern, die nur analog vorliegen. Das Land hatte die BGE stets zu Informationsbesuchen eingeladen, dies mit Hinweis auf nicht verzeichnete und nicht digitalisierte Risswerke des Altbergbaus in unbekanntem Umfang. In den Archiven wurden die benötigten Teufenangaben und auch bislang unbekannte Bergwerksflächen ausfindig gemacht. Die Sichtung und Erfassung analoger Daten werde noch ein Arbeitsschwerpunkt, so Nina Grube. Deshalb werde die BGE Arbeitspakete schnüren und vergeben.  

    Sie teilte weiter mit, dass Rheinland-Pfalz die Daten, die mit Rechten Dritter behaftet sind, unscharf (500 x 500 m Feld für Lage der Bohrung) geliefert habe. In welchem Umfang, sei unklar. Die BGE sieht keinen rechtlichen Klärungsbedarf, da die Regelungen zur Lieferung der geologischen Daten im Standortauswahlgesetz eindeutig seien.

    Die Mitglieder des Begleitgremiums beschlossen, einen Brief an die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz zu schreiben. Ziel ist es, dass das dortige Landesamt für Geologie und Bergbau die noch ausstehenden Daten an die BGE liefert, um Verzögerungen im Standortauswahlverfahren zu vermeiden. Nach Meinung der BGE wird das geplante Geologiedatengesetz die Probleme hinsichtlich einer Veröffentlichung von Daten mit Rechten Dritter nicht lösen, da eine Abwägung vorgesehen sei. Das Bundeswirtschaftsministerium (federführendes Ressort) hat der BGE einen Arbeitsentwurf, der nicht veröffentlicht ist, übermittelt. Dem Begleitgremium liegt dieser Entwurf nicht vor.

    Die Frage von Monika Müller, ob das Begleitgremium den Kommentar der BGE zum Arbeitsentwurf bekommen kann, wird innerhalb der BGE geklärt.
     
  • Bericht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Dr. Ingo Bautz berichtete über die Experten-Anhörung, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)am 17. September 2018 zu seinem Entwurf für eine „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche“ veranstaltet hat. Das Spektrum der Stellungnahmen sei sehr breit gewesen und habe grundlegende Kritik bis hin zu Detailvorschlägen umfasst. Auf Basis dieser Anhörung mit Experten aus der Partizipationsforschung und der Online-Konsultation wird das BfE eine Auswertung erstellen und auf der nächsten Sitzung des Begleitgremiums am 18. Oktober in Kassel gemeinsam mit dem NBG diskutieren. Das Konzept soll auch auf der geplanten Statuskonferenz zur Endlagerung, die das BfE für den 8. und 9. November 2018 organisiert, zur Diskussion gestellt werden. 

    Das BfE sagte den Mitgliedern des Begleitgremiums zu, den Ablaufplan der Konferenz möglichst bald zu übermitteln, da das Begleitgremium einen aktiven Part auf dieser Konferenz übernehmen soll. Klaus Brunsmeier schlug vor, den Titel in „Statuskonferenz Atommülllagerung“ zu ändern, um Synergieeffekte aus der Zwischenlagerung mitzunehmen.
     
  • Bericht der Mitglieder über das Hearing zum BfE-Konzept Öffentlichkeitsbeteiligung am 17. September
    Mehrere Mitglieder des Begleitgremiums übten grundsätzliche Kritik an der Erarbeitung des BfE-Konzepts. Das BfE sei in gleicher Weise vorgegangen, wie bei der Vorlage des Positionspapiers zum Rollenverständnis. Statt gemeinsam und partizipativ ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erarbeiten, habe das BfE einen Vorschlag ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. „So stellen wir uns Bürgerbeteiligung nicht vor“, betonte Klaus Brunsmeier auf dem Hearing. Daran nahmen auch Miranda Schreurs, Marion Durst, Lukas Fachtan, Monika Müller, Jorina Suckow und Manfred Suddendorf teil. Die Mitglieder beschlossen in der Sitzung, eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel, die Stellungnahme des Begleitgremiums zum BfE-Konzept zu formulieren. Dieser Vorschlag soll bis zur Sitzung am 18. Oktober vorliegen. Der AG unter Leitung von Klaus Brunsmeier gehören Miranda Schreurs, Marion Durst und Lukas Fachtan an. Zudem soll ein/e Experte/in des BfE beteiligt werden.

    Miranda Schreurs berichtete in diesem Kontext über ein Gespräch der beiden Vorsitzenden mit dem Präsidenten des BfE, Wolfram König, und der Vizepräsidentin des Amtes, Silke Albin. Dabei sei von Seiten des BfE die Sorge geäußert worden, dass sich die Beziehung zwischen den beiden Institutionen verhärtet. Das BfE wünsche, dass ein besseres gegenseitiges Verständnis aufgebaut werde.

TOP 4

Geologiedatengesetz, aktueller Stand des BMWi 

Auf Vorschlag von Miranda Schreurs beschlossen die Mitglieder, einen öffentlichen Dialog zum geplanten Geologiedatengesetz zu veranstalten. Diese ist für den 2. Februar 2019 in Berlin vorgesehen. Es sollen die beteiligten Bundesministerien (BMWi, BMU und BMJV), die zuständigen Berichterstatter der Fraktionen, Experten*innen und die interessierte Öffentlichkeit eingeladen werden.

Problematisch sei, so Miranda Schreurs, dass dem Begleitgremium der aktuelle Entwurf zum Geologiedatengesetz derzeit nicht vorliege. Das Begleitgremium will bei den beteiligten Ministerien BMWi, BMU und BMJV nochmals anfragen, ob es den vorliegenden Entwurf erhalten kann. Ggf. kann das Begleitgremium über das Akteneinsichtsrecht bei der BGE den Entwurf in die Hände bekommen.

TOP 5

Der neue BGE-Geschäftsführer Steffen Kanitz stellt sich vor

Der neue Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, stellte sich persönlich vor. Steffen Kanitz, der seine neue Funktion am 1. September übernommen hat, ist für den Bereich Standortauswahl zuständig. Er betonte das Interesse der BGE an einer engen Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium. Auf die Frage, wann die BGE-Geschäftsführung wieder komplett sei, wies er darauf hin, dass die Entscheidung über den 4. Geschäftsführer bei der Gesellschafterin liege. Die Stelle solle so schnell wie möglich (2018) besetzt werden.

Um die Grundlagen der Zusammenarbeit von BGR und BGE transparent zu machen, stellte Steffen Kanitz den im August abgeschlossenen Vertrag in Hannover zum ersten Mal der Öffentlichkeit zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wurde erneut die Frage gestellt, ob sich das Recht des Begleitgremiums auf Akteneinsicht auch auf die BGR bezieht. Steffen Kanitz sagte, das Begleitgremium sei an den Ergebnissen zu beteiligen. Zudem betonte er, dass das gesetzlich verankerte Recht des Begleitgremiums auf Akteneinsicht nicht von seiner resp. der Einwilligung der BGE abhänge. Er will einen Vorschlag erarbeiten, wie dieses Recht konkret umgesetzt werden kann.

TOP 6

Bericht zum geplanten Workshop Jugendbeteiligung bei der Endlagersuche (Jorina Suckow, Klaus Brunsmeier, Lukas Fachtan)

Jorina Suckow berichtete von dem Vorhaben, in Kooperation mit der BGE und dem BfE einen Workshop zur Beteiligung der jungen Generation an der Endlagersuche zu veranstalten. Lukas Fachtan forderte eine echte Beteiligung von jungen Menschen und eine Beteiligung auf Augenhöhe. In einer Arbeitsgruppe, der neben BGE und BfE weitere externe Mitarbeiter*innen angehören sollen und unter Einbeziehung der Geschäftsstelle, soll ein Konzept für eine öffentliche Großveranstaltung erarbeitet werden. Die Mitglieder des Begleitgremiums stimmten dem Vorhaben einstimmig zu.

TOP 7

Verschiedenes (verlegt in interne Sitzung)

Folgende Termine wurden verabredet:

  • 18. Oktober 2018, 21. Sitzung in Kassel
    9.00 – 11.00 Uhr, interne Beratung, 11.00 – 17.00 Uhr, öffentliche Sitzung
    Ort: ECKD Event- & Tagungszentrum Kassel, Wilhelmshöher Alle 256, 34119 Kassel

  • 14. November 2018, 22. Sitzung in Berlin
    9.00 – 11.00 Uhr, interne Beratung, 11.00 – 17.00 Uhr, öffentliche Sitzung
    Ort: noch offen
           
  • 10. Dezember 2018, 23. Sitzung
    9.00 – 10.00 Uhr interne Beratung, 10.00 – 17.00 Uhr öffentliche Sitzung
    Ort: noch offen
    Alternative: Der Dezember-Termin soll ggf. für einen Vor-Ort-Informationsbesuch in Jülich oder evtl. in Ahaus genutzt werden.

  • 1. Februar 2019, 24. Sitzung in Berlin
    11.00 – 17.00 Uhr öffentliche Sitzung
    Ort: noch offen

  • 2. Februar 2019, Öffentlicher Dialog zum geplanten Geologiedatengesetz in Berlin
    11.00 – 17.00 Uhr

TOP 8

Interne Beratung, Aufbau der Geschäftsstelle

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