Datum: 12. Januar 2017
Uhrzeit: 11.30 Uhr
Ort: Deutscher Naturschutzring (DNR), Marienstraße 19, Berlin-Mitte
Teilnehmer:
Mitglieder des Gremiums
Die Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs, der Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow.
Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges
Gäste
Der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlager (BGE), Ursula Heinen-Esser
weitere Besucherinnen und Besucher
Leitung:
Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs
Begrüßung und Festlegung der Tagesordnung
TOP 1
Vorbereitung der Bürger/innen-Anhörung am 11. Februar 2017 in Berlin
Den Diskussionen im Begleitgremium war eine interne Beratung der Mitglieder zu Fragen der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Anhörung vorangegangen.
Der Entwurf des von der Geschäftsstelle vorgelegten Flyers, mit dem zu der Anhörung eingeladen werden soll, wurde mit einigen inhaltlichen und redaktionellen Änderungen gebilligt. Die Einladungen sollen am nächsten Tag, Freitag, 13. Januar rausgeschickt werden. Es wurde festgelegt, dass die Ergebnisse der Anhörung auf der Internet-Seite des Begleitgremiums bekannt gegeben werden sollen und das Begleitgremium darüber an den Bundestag berichten wird.
Die vom Begleitgremium an Prof. Smeddinck (TU Braunschweig) und RA Wollenteit (Hamburg) vergebenen Kurzgutachten, die am 20 Januar 2017 vorliegen sollen, sollen ebenfalls im Internet veröffentlicht werden. In den beiden Kurzgutachten wird der Frage nachgegangen, wo sich die Empfehlungen der Endlager-Kommission von den Inhalten des Gesetzentwurfs zur Änderung des Standortauswahlverfahrens unterscheiden.
Mit Blick auf eine Leitlinie des Begleitgremiums, gläsern und transparent sein zu wollen und zu müssen, sollen Informationen und Kommentare, die das Gremium erreichen ebenfalls auf der Homepage veröffentlich werden. Dazu zählen die Stellungnahmen und Kommentare zum vorliegenden Änderungsentwurf des Standortauswahlgesetzes, die in der Geschäftsstelle eingehen. Die Geschäftsstelle wird die Unterzeichner/innen dieser Kommentare fragen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Auf Vorschlag von Klaus Brunsmeier werden die Vorsitzenden der AGs der Endlager-Kommission und andere Aktive gefragt, ob sie sich als Experten für die Diskussionen in den Runden Tischen zur Verfügung stellen, um ggf. einen Input zu geben oder fachliche Nachfragen zu beantworten. Zunächst startet die Geschäftsstelle telefonisch eine Vorabfrage.
Der Vorsitzende Klaus Töpfer betonte in diesem Zusammenhang, dass es nicht die Aufgabe des Begleitgremiums sei, dass dieses Fachfragen beantwortet, sondern das Ziel sei, Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren, ihre Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Gesetzentwurfs zu artikulieren. Das Begleitgremium könne kein Expertentum vorgeben, es sei Aufgabe, Stimmen der Bürgerinnen und Bürger zu sammeln und Fragen in den weiteren Prozess einzubringen. „nser Adressat ist der Bundestag", so Klaus Töpfer.
Die Mitglieder des Begleitgremiums wollen sich wie folgt an den Runden Tischen beteiligen: Bettina Gaebel und Monika Müller zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung; Klaus Brunsmeier und Jorina Suckow zum Thema Rechtsschutz; der Vorsitzende Klaus Töpfer und Hendrik Lambrecht zu den Themen Art der radioaktiven Abfälle und Rückholbarkeit. Die Vorsitzende Miranda Schreurs und Kai Niebert halten sich jeweils für noch offene Themen bereit. Vorgeschlagen wurde, dass Armin Grunwald am Runden Tisch zum Thema Wirtsgesteine teilnimmt.
Am Vortag der Anhörung, am 10. Februar, ist um 10.00 Uhr ein Pressegespräch des Begleitgremiums geplant. Ort: In den Räumen des Deutschen Naturschutzrings. Es ist die erste Gelegenheit, dass sich das Begleitgremium den Medien vorstellen kann. Ein weiteres Thema ist die anstehende Anhörung. Zu dem Pressegespräch sollen auch die Mitglieder des Vereins der Auslandpresse eingeladen werden. An dem Pressegespräch sollen möglichst viele Mitglieder des Begleitgremiums teilnehmen.
Vor diesem Termin soll es eine interne Abstimmung in Form einer Telefon-Konferenz geben. Der Termin wird von der Geschäftsstelle rechtzeitig koordiniert und bekanntgegeben.
TOP 2
Ab 14.00 Uhr Teilnahme von Frau Heinen-Esser, Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlager GmbH, und Herrn König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Die Geschäftsführerin und der Präsident berichteten über den Stand der Neuordnung der Behördenstruktur im Endlagerbereich:
Frau Heinen-Esser betonte, dass die Struktur der BGE komplett neu geschaffen wird. Die BGE, Vorhabenträger und Betreiber, setzt sich aus drei Strängen zusammen: dem Betreiberteil des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für die Endlagerprojekte, der Asse GmbH und der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), einer Tochter der Energieversorgungsunternehmen (EVU). Heinen-Esser wies darauf hin, dass derzeit noch die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Bundesumweltministerium und den Anteilseignern der DBE laufen. Zum 1. Januar 2018 verliere die DBE nach dem Gesetz die Aufgabe als Verwaltungshelfer, spätestens dann gehen alle Aufgaben auch des Betriebs auf die BGE über. Die Betreiberaufgaben des BfS bekomme die BGE übertragen sobald ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.
Die ersten Schritte der künftigen Arbeit der Bundesgesellschaft seien durch das Standortauswahlgesetz vorgegeben. Zunächst müsse sich die BGE mit der geologischen Datenlage befassen. Heinen-Esser wies darauf hin, dass die BGE nicht nur die Daten der geologischen Landesämter benötige, sondern auch an Daten privater Unternehmen gelangen müsse, um zu sehen welche Regionen in Frage kommen. Die Frage der Geodaten „rennt uns unter den Nägeln", so Heinen-Esser. Um an alle Daten gelangen zu können, spricht sich Heinen-Esser für eine schärfere gesetzliche Regelung aus. Die Herausgabe aller Daten, auch der kommerziell erhobenen, solle verpflichtend sein. Die Aufgaben der ersten Phase der BGE seien vor allem am „rünen Tisch" zu erledigen, so Heinen-Esser.
Präsident König wies darauf hin, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) am Anfang des Aufbaus für den Bereich der Standortauswahl stehe. Er betonte, dass mit der Neuorganisation der Behördenstruktur im Endlagerbereich die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar getrennt seien: Das BfE sei Verfahrensführerin der Standortauswahl, zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung und übe Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen im Endlagerbereich aus. Die BGE sei Betreiber und Vorhabenträger und habe die Aufgabe die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten und Planungen zu informieren. Es seien damit tragfähige Strukturen geschaffen worden, die über Legislaturperioden hinaus Bestand haben Präsident König wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das BfE keinen unmittelbaren Einfluss auf das operative Geschäft der BGE habe. Es sei nicht Aufgabe des BfE, die BGE zu steuern.
Auch die Zuständigkeit für die Zwischenlager und die Transporte mit Kernbrennstoffen sind vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf das BfE übergegangen. Hierfür wurden ca. 100 Mitarbeiter/innen vom BfS in das BfE abgeordnet.
Eine der zentralen Aufgaben des BfE im Standortauswahlverfahren ist die Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung. Grundlage der Beteiligung sei auch eine umfassende Dokumentation, so Präsident König. Die Vorsitzende Miranda Schreurs hob hervor, dass der Prozess für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher gemacht werden müsse.
Rolle und Grundlagen der Arbeit des Nationalen Begleitgremiums:
Klaus Brunsmeier betonte, dass nach der von der Bundesregierung beschlossenen Formulierungshilfe für die Änderung des Standortauswahlgesetzes die Rolle des Begleitgremiums geschwächt werde. Das von der Endlager-Kommission vorgeschlagene Selbstbefassungs- und Beschwerderecht sei aus dem Verfahren genommen worden (Paragraf 8). Auch die von der Endlager-Kommission empfohlene Mitwirkung des Begleitgremiums stehe nicht mehr im Gesetzentwurf, so Brunsmeier unter Verweis Paragraf 14, sondern nur noch in der Begründung. Die Öffentlichkeit habe keine Mitwirkungsrechte, sondern nur Informationsrechte.
Ursula Heinen-Esser wies darauf hin, dass sich das Begleitgremium unabhängig und selbständig in die Arbeit der BGE einmischen und Nachbesserungen verlangen könne. So könne eine Vertrauensbasis geschaffen werden.
Der Vorsitzende Klaus Töpfer sprach sich für weitergehende Rechte aus und forderte ein Initiativrecht für das Begleitgremium. Das Ziel des Begleitgremiums, die Anliegen der Bürger/innen aufzunehmen und ihnen Gehör zu verschaffen, müsse in einem glaubwürdigen Prozess gestaltet werden. Sonst bestehe die Gefahr, dass das Begleitgremium das Image eines Feigenblattes bekomme. Diese Position wurde von den Bürgervertretern mit Verweis auf bereits vorliegende Stellungnahmen aus der interessierten Öffentlichkeit sowie ihre eigenen Erfahrungen aus Gesprächen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern mit Nachdruck unterstützt.
Präsident König bat um Verständnis, dass für diese Forderungen die politischen Akteure anzusprechen sein. Notwendig sei es, die konkreten Modalitäten der Zusammenarbeit unter den Institutionen zu regeln.
Übereinstimmend sprachen sich die Beteiligten dafür aus, gemeinsame Regeln für die Zusammenarbeit zwischen BGE, BfE und Begleitgremium festzulegen. Dafür soll eine kleine, gemeinsame Gesprächsrunde eingerichtet werden.
Präsident König lud das Begleitgremium ein, die Schachtanlage Asse II zu besuchen und regte an, ein Gespräch mit der Asse-Begleitgruppe zu führen. Ursprünglich als „Blaupause" für Öffentlichkeitsbeteiligung gedacht, gibt die Struktur des Begleitprozesses bei der Asse Hinweise auf Problemlagen, die auch für die Standortauswahl von Bedeutung sind. Präsident König führte für das gewachsene Misstrauen insbesondere unklare Rollenverständnisse an.