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Er­geb­nispro­to­koll der 19. NBG-Sit­zung

03.07.2018

Datum: 3. Juli 2018
Zeit: 11.00 Uhr – 17.00 Uhr
Ort: Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Marion Durst, Lukas Fachtan, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C.M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow, Manfred Suddendorf

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Dr. Stefan Banzhaf, Yvonne Hellwig

Gäste
Svenja Schulze (Bundesumweltministerin), Dr. Wolfgang Cloosters (Leiter der BMU-Abteilung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz), Wolfram König (Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit)

Vertreter/innen der Institutionen
Dr. Jörg Tietze, Jörg Weidenbach, Nicole Schubarth-Engelschall, Nina Grube, (alle Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE), Dr. Christoph Bunzmann, Dr. Ingo Bautz, Vanessa Janzen, (alle Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, BfE)

weitere Besucherinnen und Besucher 

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs  


TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 18. Sitzung vom 12. Juni 2018 in Greifswald, Festlegung der Tagesordnung der 19. Sitzung mit folgenden Änderungen: TOP 6 und TOP 4 werden vorgezogen, TOP 3 und TOP 5 werden nach hinten verschoben, TOP 9 entfällt. Miranda Schreurs begrüßt die drei von der Bundesumweltministerin ernannten neuen Bürgervertreter/innen: Marion Durst, Lukas Fachtan und Manfred Suddendorf. 

TOP 1 (intern)

Anbindung und Betrieb der Geschäftsstelle

Das Begleitgremium hat sich in interner Sitzung von Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper und Rechtsanwältin Anja Buller von der Kanzlei Becker Büttner Held (bbh) über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Anbindung der Geschäftsstelle beraten lassen. Basis der Diskussion war eine Stellungnahme von Dr. Däuper und Frau Buller. Die Mitglieder beschlossen, sich weitere, vertiefende rechtliche Expertise zu zwei Fragestellungen einzuholen: Einmal zu der Möglichkeit einer privatrechtlichen Regelung (Stiftung oder GmbH). Zum anderen soll der Frage nachgegangen werden, wie der bestehende Errichtungserlass konkretisiert und neu gefasst werden muss, damit die Unabhängigkeit des Begleitgremiums gewährleistet und gewahrt werden kann. 

TOP 2

  • Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
    Jörg Weidenbach berichtete über den Stand der Abfrage bei den Staatlichen Geologischen Diensten sowie den Landesbergämtern. Zu den abgefragten Ausschlusskriterien sind von rd. 65 Behörden ca. 600.000 Datensätze bei der BGE eingegangen. Diese Datensätze seien z. T. nicht vollständig. Erneut wies Weidenbach auf das Problem der Daten, die mit Rechten Dritter behaftet sind, hin. So hat Rheinland-Pfalz diese Daten, bei denen es sich um von privater Seite erhobene Daten handelt, nicht an die BGE geliefert. Das Bundesland befürchtet im Fall der Weitergabe strafrechtliche Konsequenzen. Dr. Tietze betonte, dass die BGE Rheinland-Pfalz auffordern werde, seine rechtlichen Bedenken darzulegen. Diese Position werde die BGE dann rechtlich überprüfen. Die BGE nimmt nach den Worten von Dr. Tietze keine vom Standortauswahlgesetz (StandAG) abweichende Position ein. Diese Rechtsposition habe die BGE in Schreiben an die Länder dargelegt. Mitglieder des Begleitgremiums betonten, dass die Regelungen zur Lieferung von geologischen Daten an die BGE im StandAG eindeutig seien.

    Nach Angaben der BGE liegt „eine Menge Daten“ nur analog vor. Mit Vor-Ort-Erkundungen will sich die BGE einen Überblick verschaffen und hat damit in Bayern begonnen.
      
  • Bericht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Dr. Ingo Bautz teilte mit, dass das Konzept des BfE für die Öffentlichkeitsbeteiligung „auf der Zielgeraden“ sei. Der Entwurf für das Konzept solle öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.

    Dr. Bunzmann berichtete vom BfE-Workshop „Forum Zwischenlagerung: Sicherheit heute und morgen“ am 25. Juni 2018 in Berlin, der den Auftakt für eine Reihe weiterer Foren zu diesem Themenkomplex bildete. Vorausgegangen war im April das BfE-Fachforum „Sichere Zwischenlagerung - Zukünftige Herausforderungen" in Kassel, wo nach den Worten von Dr. Bunzmann strittige und unstrittige Aspekte der Zwischenlagerung sowie offene Fragen identifiziert wurden. Dr. Bunzmann kündigte eine Dokumentation des Workshops in Berlin an, wo die verschiedenen Sichtweisen der Teilnehmer/innen zutage getreten seien. Aufbauend auf diesen Workshop ist für den 24. November 2018 die nächste Veranstaltung im Raum Kassel geplant. Dort sollen offene Themen vertieft diskutiert werden.

TOP 3

Auswertung des Workshops des Nationalen Begleitgremiums „Geologische Grundlagendaten für die Ausschlusskriterien“ vom 18. Juni 2018 in Hannover/Weitere Schritte
Die Mitglieder beschlossen, die Vergabe von Gutachten erst einmal zurück zu stellen. Zunächst sollen präzise Themen und Fragestellungen erarbeitet werden. Das Thema soll in der nächsten Sitzung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

TOP 4

Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zum aktuellen Stand des geplanten Geowissenschaftsdatengesetzes
Dr. Hoth, Leiter des Referates Mineralische Rohstoffe und Geowissenschaften, Fachaufsicht BGR berichtete, dass das Lagerstättengesetz von 1934 nach wie vor gelte und eine Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Geologischen Dienste bilde.
Das Gesetz bedürfe der rechtlichen und sprachlichen Modernisierung. Für zahlreiche geologische Aufgaben des Bundes und der Länder und für solche kommerziellen Interessen am geologischen Untergrund, die zugleich im öffentlichen Interesse liegen, ist die dauerhafte Verfügbarkeit geologischer Daten von zentraler Bedeutung (z.B. Rohstoffgewinnung, Infrastrukturprojekte, Grundwasser, Endlager).

Nach den Worten von Dr. Hoth gibt es einen ersten Arbeitsentwurf für ein Geowissenschaftsdatengesetz oder wie er es bezeichnete, Geologiedatengesetz, der aktuell noch nicht öffentlich zugänglich ist. Der Regelungsgehalt sieht eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten, Vorgaben zur Übermittlung von entsprechenden Daten und die öffentliche Verfügbarkeit von Daten vor. Bisher werde mit den von privater Seite erhobenen Daten restriktiv umgegangen, sie seien im Prinzip nicht öffentlich zugänglich.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch Daten öffentlich verfügbar gemacht werden. Dabei sind grundsätzliche Fragen zu klären, da hier auch  Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Zudem sind Aspekte des Urheberrechtes zu berücksichtigen. Das geistige Eigentum sei ein „hohes Gut“, so Dr. Hoth. Er räumte ein, dass es bezüglich geologischer Daten aktuell an Transparenz fehle. Dr. Hoth sagte zu, dem Gremium eine Präsentation zur Verfügung zu stellen, die das BMWi seinerzeit in der Endlager-Kommission vorgestellt hat.

Mitglieder des Begleitgremiums betonten, dass im Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums festgeschrieben ist. Um Bewegung in das Verfahren zu bringen, will sich das Begleitgremium mit einem Brief an das Bundesjustizministerium wenden und darlegen, dass ein Geowissenschaftsdatengesetz dringend benötigt wird, um von Anfang an ein transparentes Verfahren zu gewährleisten. Das Justizministerium soll zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

TOP 5

Besuch des Begleitgremiums bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Das Begleitgremium strebt für September einen Besuch in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) am Standort in Hannover an. Die Geschäftsstelle bereitet den Besuch vor.

TOP 6

Bericht vom BfE-Forum Zwischenlagerung am 25. Juni 2018 in Berlin

Klaus Brunsmeier wies auf das Spannungsfeld hin, das er wie folgt definierte: Vertrauen vs. Sicherheit, gesetzliche Lage vs. lernendes Verfahren. Das neue Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung, wie es bei der Suche nach einem Endlagerstandort zugrunde liegt, müsse auch bei anderen Verfahren praktiziert werden. Das sei bei den Zwischenlagern, bei denen perspektivisch eine Verlängerung der Betriebsgenehmigungen anstehen, noch nicht der Fall. Das BfE, die Genehmigungsbehörde, sei in einer misslichen Lage. Einerseits müsse es auf Grundlage des Gesetzes handeln und kann darüber nicht hinausgehen, andererseits gebe es keine Anleitung, wie ein lernendes Verfahren in ein Gesetz eingefügt werden kann. Wenn das neue Verständnis für eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Verfahren für die Zwischenlager „nicht läuft, dann läuft es später auch nicht beim Endlager“, so Brunsmeier. Die Parole „habt Vertrauen“ trage alleine nicht.

Die Mitglieder beschlossen, das Thema Zwischenlagerung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Begleitgremiums zu setzen. Dazu soll die BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) eingeladen werden.

TOP 7

Vorbereitung des Besuchs von Bundesumweltministerin Svenja Schulze 

Folgende Themen wollen die Mitglieder ansprechen: a) Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums, u.a. Ernennung weiterer Bürgervertreter/innen, b) Schwierigkeiten beim Aufbau der Geschäftsstelle, c) Zusammenhang von Zwischenlagerung und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle, d) Geplante Einführung eines In-camera-Verfahrens im Hauptsacheverfahren für den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen (Festlegung im Koalitionsvertrag).

TOP 8

Besuch von Bundesumweltministerin Svenja Schulze

  • Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums, u.a. Ernennung weiterer Bürgervertreter/innen
    Bundesumweltministerin Schulze betonte, dass „jeder Anschein wirtschaftlicher Interessen“ vermieden werden müsse. Das sei für das Begleitgremium zentral und müsse gewährleistet werden. Andernfalls wäre es für die Glaubwürdigkeit des Begleitgremiums und damit für das Standortauswahlverfahren ein Problem. Die Ministerin hatte noch vor der Sitzung die drei neuen Bürgervertreter/innen ernannt.

  • Schwierigkeiten beim Aufbau der Geschäftsstelle
    Miranda Schreurs stellte klar: „Das Begleitgremium muss unabhängig sein und von außen auch so wahrgenommen werden.“ Dies beträfe die personelle Besetzung, aber auch die konkreten Arbeitsmöglichkeiten, die entsprechend der Aufgaben möglichst „unbürokratisch und flexibel“ gestaltbar sein müssen. Klaus Töpfer betonte, dass die jetzige Regelung, die Anbindung der Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt (UBA), ein Problem für die Unabhängigkeit sei. Man müsse sich fragen, ob das die beste Regelung sei. Das Begleitgremium werde sich mit dieser Frage ernsthaft beschäftigen. Töpfer: „Die Klärung ist von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Arbeit des Gremiums.“ Dabei müsse die langfristige Unabhängigkeit in den Blick genommen werden.

    Wie konkret die Unabhängigkeit eingeschränkt ist, machten Mitglieder des Begleitgremiums am Beispiel des/der Partizipationsbeauftragten deutlich. Im Gesetz ist klar geregelt, dass das Begleitgremium eine/n Partizipationsbeauftragte/n beruft, der der Geschäftsstelle angehört. Dem steht entgegen, dass bei Stellenbesetzungen die Regelabläufe des UBA beachtet werden müssen. Um dieses Problem auflösen zu können, „müssten wir an den Errichtungserlass noch einmal ran“, so Brunsmeier. 

    Bundesumweltministerin Schulze meinte, die Entscheidung, die Geschäftsstelle beim UBA anzubinden, sei richtig gewesen. Die Ministerin wies auf das Spannungsfeld zwischen der Unabhängigkeit des Gremiums und den Vorgaben des Haushaltsrechts hin, an die alle gebunden seien. Begleitgremium und UBA müssten den Umgang miteinander klären. Dieses Spannungsfeld werde bleiben.
      
  • Zusammenhang von Zwischenlagerung und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle
    Die Mitglieder bekräftigten gegenüber der Bundesumweltministerin die Position des Gremiums, dass „Zwischenlagerung und Endlagerung unmittelbar zusammen (hängen)“. Sie wiederholten, dass das neue Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung, wie es bei der Suche nach einem Endlagerstandort zugrunde liegt, auch bei anderen Verfahren praktiziert werden müsse. Wenn die Beteiligung jetzt nicht bei den Zwischenlagern laufe, werde diese auch beim Endlager nicht funktionieren. An den Zwischenlagern könne man Beteiligung vor Ort lernen. 

    Bundesumweltministerin Schulze zeigte sich besorgt, dass das Begleitgremium über die Beschäftigung mit den Zwischenlagern das Thema Endlager aus dem Fokus verliere. Das Begleitgremium habe den „klaren Auftrag“, das Standortauswahl-verfahren vermittelnd und unabhängig zu begleiten und damit das Thema Endlager vertrauensbildend mit „nach vorne zu bringen“. Darüber wünsche sie sich eine offene gesellschaftliche Diskussion. Zwischenlagerung sei nicht Auftrag des Begleitgremiums. „Ich nehme mit, dass wir unterschiedliche Positionen haben“, so Schulze.

  • Geplante Einführung eines In-camera-Verfahrens im Hauptsacheverfahren für den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen (Festlegung im Koalitionsvertrag)
    BMU-Abteilungsleiter Dr. Cloosters berichtete, dass geplant sei, die Einführung eines In-camera-Verfahrens im Atomgesetz umzusetzen. Es bedürfe hierzu einer Ressortabstimmung und insbesondere einer Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium. Ziel sei es, auch im Hinblick auf eine gerichtliche Überprüfung atomrechtlicher Genehmigungen diese rechtssicherer unter Gewährleistung der Geheimhaltung notwendiger geheimhaltungsbedürftiger Informationen erteilen zu können. Dr. Cloosters stellte klar, dass aus Schutzgründen der Bevölkerung einzelne Informationen zum Schutz gegen Einwirkungen Dritter auch in gerichtlichen Verfahren nicht offengelegt werden dürfen.

    Von Seiten des Begleitgremiums wurde darauf hingewiesen, dass die Sicherheit einzelner Zwischenlager, z.B. Lubmin, zumindest in Frage zu stellen sei. Um die Gerichtsentscheidungen nachvollziehbar zu machen, sollten Kläger die Möglichkeit erhalten, eine Vertrauensperson zu benennen. Für Betroffene müsse es möglich sein, Zugang zu erhalten und sich einen Eindruck zu verschaffen.

    BfE-Präsident König wies darauf hin, dass aus Sicht der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden keine Sicherheitsdefizite bei der Zwischenlagerung bestehen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Sicherheitsanforderungen bei einer notwendigen verlängerten Zwischenlagerung nach Stand von Wissenschaft und Technik konkret zu prüfen sind.

    König sprach sich bei gerichtlichen Verfahren für die Einführung eines In-camera-Verfahrens aus. Genehmigungsentscheidungen würden so für Gerichte nachvollziehbarer. Er betonte aber, dass bei Sicherungsfragen (Schutz vor terroristischen Angriffen) der Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit aus Gründen des Geheimschutzes begrenzt ist.
     
    Bundesumweltministerin Schulze hält es nicht für umsetzbar, das Prinzip der Vertrauensperson einzuführen. Mit dem geplanten In-camera-Verfahren betrete man juristisches Neuland. Wenn man erreichen wolle, dass ein Gericht im Hauptsacheverfahren überhaupt in Geheimschutz-Unterlagen einsehen kann, dann solle das Verfahren nicht noch mit einem weiteren Schritt erschwert werden.

TOP 9

Bericht von der Veranstaltung des Projektträgers Karlsruhe (PTKA) zum Thema Entsorgung radioaktiver Abfälle am 20./21. Juni 2018 in Karlsruhe  (entfällt, da ein schriftlicher Bericht vorliegt)

TOP 10

Verschiedenes

  • Erstattung von Reisekosten
    Dazu soll bis zur nächsten Sitzung eine Vorlage erarbeitet werden. Daran wollen Hendrik Lambrecht und Monika C. M. Müller - mit Unterstützung der Geschäftsstelle - mitarbeiten.

  • Planung der weiteren Sitzungen
    Die nächste Sitzung soll am 18. September 2018 in Hannover stattfinden, von 11.00 Uhr – 17.00 Uhr, inklusive des Besuchs bei der BGR. Die darauf folgende Sitzung ist am 17. und 18. Oktober 2018 in Kassel geplant. Am 17.10. ist um 18.00 Uhr eine interne Beratung angesetzt, die öffentliche Sitzung für den 18.10. (Beginn noch nicht festgelegt, Ende 17.00 Uhr)

  • Evtl. Umgang mit eingehenden Schreiben (Top wurde nicht aufgerufen)

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