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Er­geb­nispro­to­koll der 18. NBG-Sit­zung

12.06.2018

Datum: 12. Juni 2018
Uhrzeit: 8.00 Uhr – 11.45 Uhr
Ort: VCH Hotel Greifswald, Tagungsraum, Wilhelm-Holtz-Straße 5 – 8, 17489 Greifswald

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Dr. habil. Monika C.M. Müller, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Stefan Banzhaf

Vertreter/innen der Institutionen
Nina Grube, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Vanessa Janzen, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

weitere Besucherinnen und Besucher aus der Region

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer


TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 17. Sitzung am 15. Mai 2018 in Berlin, Festlegung der Tagesordnung der 18. Sitzung

TOP 1

Letzter Stand der Vorbereitung des Informationsbesuchs im Zwischenlager Nord (Lubmin) am selben Tag, 12.00 Uhr – 15.30Uhr/16.00 Uhr

Die Mitglieder betonten, dass auch das Thema Zwischenlager wichtig für das Begleitgremium ist, es zwar „nicht direkt unser Thema ist“ (Klaus Brunsmeier), spiele aber eine große Rolle für den Gesamtprozess. Zwischen- und Endlagerung seien nicht zu trennen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zwischenlagerung sei ebenso wichtig wie bei Endlagersuche. Das Begleitgremium sieht das Zwischenlager Nord (Lubmin) als Testfeld für eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für den Ablauf von weiteren Genehmigungsverfahren in Deutschland. Der Betreiber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hatte 2015 einen Antrag auf Nachrüstung des Zwischenlagers zurückgezogen, da dieser offensichtlich nicht genehmigungsfähig war. Nach derzeitigem Stand will EWN 2019 einen Antrag auf den Neubau der Halle 8 stellen, in dem die hochradioaktiven Abfälle lagern. Alleiniger Gesellschafter von EWN ist das Bundesfinanzministerium.

Dr. Fabian Czerwinski, Mitglied im Kernenergiebeitrat des Landes Mecklenburg-Vorpommern und im BUND, berichtete, dass die Öffentlichkeit in der Region das Zwischenlager Nord insgesamt kritisch sehe. In der Öffentlichkeit werde wahrgenommen, dass immer mehr Abfälle dazu kommen, Zusagen würden nicht eingehalten. Als Beispiel nannte er die Verbringung von Abfällen aus dem Forschungsreaktor Karlsruhe nach Lubmin, das sei entgegen der Absprache gewesen, dass nur Atomabfälle aus der ehemaligen DDR eingelagert werden sollten. Außerdem verweist Czerwinski auf das problematische Verhalten bei der Befristung der Einlagerung mittel- und schwachradioaktiver Abfälle. Czerwinski kritisierte die Informationspolitik des Betreibers und der Aufsichtsbehörde, des Landesinnenministeriums. Informationen würden in Form von Pressemitteilungen über bereits erfolgte Maßnahmen oder nur auf explizite Nachfragen herausgegeben.

Beim Thema Endlagerung äußerte sich Czerwinski besorgt über die Lieferung von geologischen Daten des Bergamtes Stralsund an die BGE. Vor dem Hintergrund einer schlechten personellen Aufstellung des Amtes bezweifelte er, dass die erforderliche Qualität gewährleistet sei. Bereits bei anderen Projekten habe es aufgrund der personellen Situation Probleme gegeben. Czerwinski bat das Begleitgremium, diese Bedenken bei der BGE zur Sprache zu bringen.

TOP 2

Auswertung Übergabe des ersten Tätigkeitsberichts des NBG an den Deutschen Bundestag/weitere Perspektive

Monika C.M. Müller berichtete von der Tagung „Atommüll-Endlager: Die große Suche…“ in Loccum, dass der Präsident des BfE, Wolfram König, „not amused“ über den Bericht des NBG gewesen sei. Auf Dauer sei es nicht möglich, dass sich ein Akteur auf Kosten eines anderen profiliere, zitierte Monika C.M. Müller den BfE-Präsidenten. Die Mitglieder des Begleitgremiums bewerteten es als normal, dass es aufgrund der verschiedenen Rollen der Akteure auch Auseinandersetzungen gebe. In diesem Kontext beschlossen die Mitglieder, das Gespräch mit dem BfE-Präsidenten und der neuen Leitung der BGE (wenn darüber entschieden ist) zu suchen.

Die Mitglieder dankten den zuständigen Bundestagsabgeordneten für ihr Engagement. Das Gremium hatte die Berichterstatter/innen der Fraktionen am 15. Mai eingeladen und ihnen den Tätigkeitsbericht übergeben. Der CDU-Abgeordnete Möring hatte, wie in der Sitzung zugesagt, die Schwierigkeiten beim Aufbau der Geschäftsstelle in der Haushaltsdebatte angesprochen. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Julia Verlinden hatte die Empfehlungen des Gremiums in ihrer Pressearbeit aufgegriffen. Die Mitglieder wollen künftig des Öfteren Abgeordnete zu Sitzungen einladen.

Der nächste Bericht des Begleitgremiums ist, im Hinblick auf die anstehende Erweiterung des Gremiums, für Ende 2019 geplant.

TOP 3

Stand der Vorbereitung des NBG-Workshops zu den geologischen Daten am 18. Juni 2018 in Hannover

Die Mitglieder legten abschließend fest, dass das aktuelle Programm und die Titel der Vorträge unverändert bleiben. Bestätigt wurden auch die Moderationen der einzelnen Arbeitsgruppen: AG 1 Jorina Suckow und Bettina Gaebel, AG 2 Klaus Brunsmeier und Monika C.M. Müller, AG 3 Klaus Töpfer und Hendrik Lambrecht.

Ziel des Workshops ist es, größere Klarheit zu erlangen, welche Fragestellungen vertieft werden müssen und zu welchen Themen es erforderlich ist, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen. Die Mitglieder stellten klar, dass das NBG nicht verantwortlich für die Qualität der Daten ist, dafür könne es „kein Garant sein“ (Klaus Töpfer). Das Begleitgremium müsse für Transparenz im Verfahren sorgen, damit die Öffentlichkeit das Verfahren nachvollziehen könne. Auch die Frage, ob es sinnvoll ist eine AG Geodaten einzurichten, soll im Lichte der Ergebnisse des Workshops beantwortet werden.

TOP 4

Vorbereitung der Sitzung am 3. Juli 2018 in Berlin, hier Besuch der Bundesumweltministerin und des BMU-Staatssekretärs

Die Mitglieder möchten sich mit der Ministerin und dem Staatssekretär über folgende Themen austauschen:

  • Erweiterung des Nationalen Begleitgremiums, u.a. Ernennung weiterer Bürgervertreter/innen

  • Schwierigkeiten beim Aufbau der Geschäftsstelle

  • Zusammenhang von Zwischenlagerung und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle

  • Geplante Einführung eines In-camera-Verfahrens im Hauptsacheverfahren für den Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen (Festlegung im Koalitionsvertrag)

Zu dem Gespräch soll auch die UBA-Präsidentin eingeladen werden.

TOP 5

Bericht von der Tagung „Atommüll-Endlager: Die große Suche…“ in der Evangelischen Akademie Loccum vom 1.-3. Juni 2018

Monika C.M. Müller berichtete, dass folgende Fragen im Mittelpunkt der Tagung standen:

  • Was ist Transparenz? Nicht nur die Veröffentlichung von Daten, sondern der gesamte Prozess bis dorthin.

  • Rollenbeschreibungen der Akteure, insbesondere des NBG: Puffer, Papiertiger, Feigenblatt…? Das NBG sollte eine eigene Rollenbeschreibung vornehmen. Es muss akzeptiert sein, dass das NBG „stört“.

  • Zwischenlager: Öffnung des Prozesses, wo? wie?

  • Systemische Betrachtung (Evaluation) der Endlagersuche: Wie und wozu soll evaluiert werden im weiteren Verfahren?

  • Aufarbeitung der Vergangenheit

  • Partizipation

Das Begleitgremium plant einen Workshop zum Thema Aufarbeitung der Vergangenheit als 1. Projekt des erweiterten Gremiums. Dabei soll der Blick nicht nur rückwärtsgewandt, nicht nur auf die Akteure, die lange dabei sind, sondern auch in die Zukunft gerichtet sein.

Zum Thema Partizipation strebt das Begleitgremium eine Arbeitssitzung mit Beteiligungsexperten/innen an.

TOP 6

Anfragen an das Begleitgremium und die Geschäftsstelle

Die eingehenden Anfragen sollen in der Geschäftsstelle gesammelt, kategorisiert und nach Einordnung an die Mitglieder weitergeleitet werden. Die Geschäftsstelle soll einen Vorschlag machen, wer antworten soll. Einzelne Anfragen sollen ggf. in Sitzungen besprochen werden.

TOP 7

  • Bericht der BGE
    Frau Grube berichtete, dass Dr. Ewold Seeba als Stellvertreter kommissarisch den Vorsitz der Geschäftsführung und damit Funktion und Aufgaben von Frau Heinen-Esser übernommen hat.

    Frau Grube teilte mit, dass die Erhebung der geologischen Daten, der Bergbaudaten und der Daten von Bohrungen erheblich länger dauere, als ursprünglich geplant. Deshalb lägen auch noch keine Ergebnisse vor. Da die BGE noch bei der Datensichtung zu den Ausschlusskriterien sei, könnten die Vertreter der BGE, Herr Weidenbach und Herr Dr. Lautsch, beim NBG-Workshop in Hannover bereits aus technischen Gründen keine Ergebnisse, schon gar nicht in Form von konkretem Kartenmaterial zeigen. Das Begleitgremium stellte klar, dass dies auch nicht erwartet werde.

    Vielmehr werde erwartet, dass beispielhaft an einem anonymen Datensatz der konkrete Umgang dargestellt und dass die Dringlichkeit des Geowissenschaftsdatengesetzes an einem Beispiel erläutert werde.

    Im Rahmen der Datenerhebung zu den Ausschlusskriterien will die BGE nun auch analoge Daten vor Ort sichten und prüfen und den weiteren Umgang festlegen. Als erstes wird Bayern besucht, da dort große Mengen bereit stehen.

    Zu den Mindestanforderungen hätten die Landesbehörden erste Daten geliefert, es gebe aber noch viele Nachfragen für Nachlieferungen. Nach Angaben von Frau Grube haben einige Länder rechtliche Bedenken geäußert bzw. nach der rechtlichen Grundlage dafür gefragt. Das Begleitgremium möchte gerne wissen, welche Länder das betrifft und welche rechtlichen Bedenken gesehen werden. Nach Ansicht des Begleitgremiums sind die Fragen der Datenlieferung im StandAG hinreichend genau geregelt.

    In einem Workshop der BGE mit Dipl.-Ing. Michael Sailer, Mitglied der Endlager-Kommission und derzeit u.a. Vorsitzender der Entsorgungskommission, wurde auch die Frage angerissen, welche Sicherheitsanforderungen vorliegen müssen, damit die drei Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin (wie z. B. Granit) vergleichbar sind. Nach Angaben von Frau Grube sollen Endlagerkonzepte in den drei unterschiedlichen Wirtsgesteinen zeitnah erarbeitet werden.

    Abschließend wies Frau Grube darauf hin, dass die Begriffsdefinition der „vollständigen Datengrundlage“ noch ausstehe. Auf Bitten des Begleitgremiums soll die BGE in der nächsten Sitzung zu den Themen lernendes Verfahren, Plausibilität der Daten und Qualitätskontrolle vortragen.

  • Bericht des BfE
    Frau Janzen teilte mit, dass das BfE demnächst sein Öffentlichkeitsbeteiligungskonzept veröffentlichen und zur Diskussion stellen will, einen Zeitpunkt dafür nannte sie aber noch nicht. Das Konzept sei „auf der Zielgeraden“.

    Das BfE hat ein Forschungsprojekt gestartet, welches den aktuellen Stand in der Beteiligungsforschung aufarbeiten soll, um daraus Rückschlüsse für das Beteiligungsverfahren bei der Endlagersuche zu ziehen. Wie Frau Janzen mitteilte, soll das Projekt auch die Frage klären, wie der gesetzliche Anspruch an ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren erfüllt werden kann. Mit dem Vorhaben, das auf zwei Jahre angelegt ist, wurden das Öko-Institut und das Institut für Technikfolgen-Abschätzung und Systemanalyse (ITAS) beauftragt.

    Die Mitglieder des Begleitgremiums, denen das Forschungsprojekt schon bekannt war, zeigten Unmut über das Vorgehen des BfE. Sie warben dringend dafür, vor der Vergabe von solchen Projekten die Öffentlichkeit einzubinden. Miranda Schreurs schlug vor, vor der Ausschreibung einen Workshop zu veranstalten, um offene Fragen breit zu diskutieren. Ein solches Vorgehen könne wichtig für die Akzeptanz sein. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob das Begleitgremium frühzeitig über die Ergebnisse des Forschungsprojektes informiert werde oder erst in der Öffentlichkeit. Das BfE bot an, dieses und andere Forschungsprojekte in einer kommenden Sitzung des NBG gemeinsam mit einem/r Vertreter/in aus der Forschungsabteilung genauer zu erläutern.

    In diesem Kontext berichtete Frau Janzen, dass das BfE an einer Forschungsstrategie und Forschungsagenda arbeitet. Dazu solle es auch Beteiligung geben. Das BfE wolle die „große Linie“ diskutieren. Das Begleitgremium möchte hier, dass die Agenda breiter wird, weil Fragen aus der Bevölkerung andere seien als die von Experten. Es mahnte an, den Prozess von Anfang an transparent zu gestalten.

    Das Begleitgremium kritisierte, dass es noch keine Informationen zum BfE-Workshop zum Thema Zwischenlager am 25. Juni in Berlin gebe. Das BfE hatte den Termin am 23. Mai 2018 mit einer Pressemitteilung angekündigt. Es lagen zum Zeitpunkt der Sitzung des Begleitgremiums jedoch weder ein Programm noch eine Einladung vor. Das Gremium warb noch einmal dafür, Termine vorab zu kommunizieren, um besser planen zu können.

TOP 8

Verschiedenes

  • Anfragen zur Erstattung von Reisekosten zu NBG-Veranstaltungen

    Auf Vorschlag von Jorina Suckow beschloss das Gremium, dass den drei aus dem Beratungsnetzwerk nachgewählten (aber noch nicht ernannten) weiteren Bürgervertreter/innen die Reisekosten für NBG-Veranstaltungen und Sitzungen erstattet werden sollen.

TOP 9

Internes

Aufbau der Geschäftsstelle

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