Datum: 15. Mai 2018
Uhrzeit: 10.30 Uhr – 18.00 Uhr
Ort: Vertretung des Landes Bremen beim Bund, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin
Teilnehmer:
Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C.M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow
Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Stefan Banzhaf, Na Becker, Yvonne Hellwig
Vertreter/innen der Institutionen
Dr. Judith Horrichs, Nina Grube, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Ingo Bautz, Vanessa Janzen, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
weitere Besucherinnen und Besucher
Leitung der Sitzung:
Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs
TOP 0
Begrüßung, Annahme des Protokolls der 16. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 12. April 2018 in Berlin, Festlegung der Tagesordnung für die 17. Sitzung mit folgenden Ergänzungen: a) Umgang mit Anfragen an das Begleitgremium unter TOP 9 Verschiedenes, b) offene Themen der Zusammenarbeit im Gremium unter TOP 10 interne Beratung
Es wurde von Monika C.M. Müller angeregt, bei der Abfrage der TO angemeldete Punkte aufzunehmen und diese auch im Protokoll der Sitzung zu vermerken.
TOP 1
- Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Dr. Judith Horrichs berichtete über den Stand der Datenabfrage zu den Mindestanforderungen. Ein Bericht über die Datenlage liege noch nicht vor, da die Frist zur Datenlieferung bis Ende Mai 2018 laufe. Die BGE berichtete vom Workshop zu den Mindestanforderungen in Braunschweig. Dort sei klargestellt worden, dass die BGE um interpretierte Daten bittet, soweit diese vorliegen. Es werde keine durch die Abfrage initiierte Bearbeitung der Daten von den Landesbehörden erwartet.
Dr. Horrichs betonte, dass eine Qualitätssicherung der Daten durch die BGE erfolge, die Daten sollen vor der Veröffentlichung an die Landesdienste zurück gespiegelt werden. Es werde eine laufende Aktualisierung der Daten zu den Ausschlusskriterien erfolgen. Die Mitglieder des Begleitgremiums empfahlen erneut eine externe Qualitätssicherung, um möglichen Vorwürfen begegnen zu können.
Die BGE hat nach eigenen Angaben erst auf dem 2. Fachworkshop im April 2018 davon erfahren, dass einzelne Landesbehörden Daten, welche mit Rechten Dritter versehen sind, nicht der BGE übermittelt und diese Daten der BGE auch nicht als verfügbare Daten angezeigt haben.
Miranda Schreurs mahnte eine frühzeitige Kommunikation darüber an. Dies sei wichtig, um langfristig Vertrauen aufbauen zu können. Nach derzeitigem Stand haben vier Bundesländer Daten nicht geliefert und auch nicht über deren Existenz informiert, wobei die Menge der Daten unklar ist. Dabei handelt es sich um Daten privater Unternehmen, die diese an die geologischen Dienste mit der Maßgabe geliefert haben, diese Daten nicht weiterzugeben. Die Dienste sehen sich hier vertraglich gebunden. Die BGE hat um Nachmeldung dieser Daten gebeten und will den Sachverhalt rechtlich klären. Die Datenbasis für die Auswertung der Ausschlusskriterien soll im Juni stehen. Die BGE schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Sträter, der die BGE bei der Umsetzung des Prinzips des „lernenden Verfahrens“ berät, zur Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 3. Juli 2018 einzuladen.
Dr. Horrichs und Dr. Bautz sprachen noch einmal übereinstimmend an, dass Fragen der Aufsicht zwischen BGE und BfE strittig sind. Beide Institutionen haben jeweils ein Gutachten in Auftrag gegeben, um diese Fragen zu klären. Dr. Horrichs betonte, die Rollenverteilung müsse klar sein. Dr. Bautz hob hervor, dass eine „saubere rechtliche Klärung“ strittiger Fragen kein Kompetenzgerangel sei.
- Bericht der Mitglieder des Begleitgremiums vom BGE-Workshop in Braunschweig am 16./17. April 2018
An dem Workshop haben Klaus Brunsmeier und Jorina Suckow teilgenommen. Brunsmeier betonte, dass es auf „dem Feld der Transparenz erheblichen Handlungsbedarf gibt“. Die Frage, wie grundsätzlich mit Daten umgegangen werde, sei nicht abschließend geklärt. Bei den Ausschlusskriterien sei das Interesse der Datenlieferung gegeben, bei den Daten zu den Mindestanforderungen sei dies anders zu sehen. Brunsmeier wies darauf hin, dass die Nichtlieferung von Daten widerrechtlich ist, da nach dem Standortauswahlgesetz die geologischen Daten für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung zu stellen sind. Dieses Thema soll intensiv beim Workshop des Nationalen Begleitgremiums am 18. Juni in Hannover diskutiert werden.
Das Nationale Begleitgremium will rechtlich klären lassen, welche Rechte der Einsichtnahme in Daten das Gremium grundsätzlich hat. Die Mitglieder beschlossen die Ausschreibung eines Gutachtens. Vorschläge für ein solches Gutachten sollen in der Sitzung am 3. Juli 2018 beraten werden.
- Bericht des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Dr. Bautz berichtete, dass das Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung noch bearbeitet werde. Sobald es fertig sei, soll es veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden. Von Seiten des Begleitgremiums wurde noch einmal vorgeschlagen, dazu einen Workshop zu veranstalten.
Dr. Horrichs und Dr. Bautz sprachen noch einmal übereinstimmend an, dass Fragen der Aufsicht zwischen BGE und BfE strittig seien. Beide Institutionen haben jeweils ein Gutachten in Auftrag gegeben, um diese Fragen zu klären. Dr. Horrichs betonte, die Rollenverteilung müsse klar sein. Dr. Bautz hob hervor, dass eine „saubere rechtliche Klärung“ strittiger Fragen kein Kompetenzgerangel sei. Das BfE werde das Rechtsgutachten veröffentlichen.
TOP 2
Ausschreibung: Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit des Nationalen Begleitgremiums
Das Gremium stellte fest, dass ein solches Konzept notwendig sei. Es soll geklärt werden, wie die Öffentlichkeitsarbeit zwischen BfE, das zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist, und dem Nationalen Begleitgremium abgegrenzt wird. Einigkeit herrschte darüber, dass ein Gutachten lediglich technische Fragen klären kann, die inhaltliche Klärung aber von den Mitgliedern selbst erfolgen muss.
Das Gremium beschloss, dass die interne Diskussion zum Thema Öffentlichkeitsarbeit in einer AG geführt wird und bei der kommenden Sitzung am 12. Juni vorgestellt werden soll. Der AG werden Klaus Töpfer, Bettina Gaebel, Armin Grunwald und Hendrik Lambrecht angehören.
TOP 3
Stand der Vorbereitung des NBG-Workshops zu den geologischen Daten am 18. Juni 2018 in Hannover
Die Mitglieder billigten das vorliegende Programm. Die einzelnen Arbeitsgruppen sollen jeweils von zwei Mitgliedern moderiert werden. Die AG 1 moderieren Jorina Suckow und Bettina Gaebel, die AG 2 Klaus Brunsmeier und Monika Müller, die AG 3 Klaus Töpfer und Hendrik Lambrecht. Das Natio ale Begleitgremium will am Ende des Workshops Ergebnisse formulieren, die das weitere Vorgehen des Gremiums beim Thema geologische Daten festlegen sollen. So soll in Hannover ein Vorschlag für die Einrichtung einer AG Geodaten erarbeitet werden. Miranda Schreurs und Klaus Brunsmeier erklärten sich bereit, in einer solchen AG mitzuarbeiten.
TOP 4
Stand der Vorbereitung des Informationsbesuchs im Zwischenlager Nord (Lubmin) am 12. Juni 2018
Der Informationsbesuch soll von 12.00 Uhr – 15.30Uhr/16.00 Uhr stattfinden. Dem Informationsbesuch geht die Sitzung des Begleitgremiums in Greifswald von 8.00 Uhr – 11.30 Uhr voran. Der Tagungsraum im Hotel VCH Hotel Greifswald ist gebucht. Die Geschäftsstelle organisiert einen Bustransfer vormittags von Greifswald nach Lubmin und nachmittags zurück nach Greifswald.
Die Mitglieder wollen, dass alle Interessierten an dem Informationsbesuch teilnehmen können. Für eine Teilnahme soll Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann (Mitglied des Kernenergiebeirats Mecklenburg-Vorpommern) angefragt werden. Das Gremium stellte infrage, dass der Besuch des Zwischenlagers nicht öffentlich sein soll. Darüber soll noch einmal mit dem EWN-Geschäftsführer Henry Cordes gesprochen werden.
Im Vorfeld des Informationsbesuchs soll die Bundesumweltministerin darüber informiert werden, dass das Begleitgremium auf Einladung des EWN-Geschäftsführers sich vor Ort über das Zwischenlager informiert.
Die Geschäftsstelle wird eine Handreichung zur Vorabinformation der Mitglieder über den Stand des Zwischenlagers in Lubmin erstellen.
TOP 5
Übergabe des 1. Tätigkeitsberichts des Nationalen Begleitgremiums an den Deutschen Bundestag
Die Fraktionen des Bundestages waren von den zuständigen Abgeordneten vertreten: Karsten Möring (CDU), Dr. Nina Scheer (SPD), Dr. Julia Verlinden (Grüne), Hubertus Zdebel (Linke), Judith Skudelny (FDP). Der Büromitarbeiter Christoph Radl vertrat die AfD.
Miranda Schreurs stellte die Empfehlungen des Begleitgremiums an den Bundestag vor. Dabei steht das Thema Veröffentlichung der verfügbaren geologischen Daten ganz oben. Das Nationale Begleitgremium appellierte an den Bundestag, zügig eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. Das Geowissenschaftsdatengesetz werde dringend benötigt, um von Anfang an Transparenz im Standortauswahlverfahren für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu schaffen.
Das Thema Zwischenlagerung ist nach Ansicht der Mitglieder eng verbunden mit der Suche nach einem Endlagerung. Nach jetzigem Stand steht ein Endlager noch nicht zur Verfügung, wenn die Betriebsgenehmigungen der Zwischenlager sukzessive auslaufen. Beide Themen könnten nur im Zusammenhang diskutiert werden. Es gebe ein konkretes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die Suche nach einem Endlager. Ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung müsse es auch für die Zwischenlager geben.
Das Nationale Begleitgremium machte deutlich, dass seine Unabhängigkeit auch an eine zügige Besetzung seiner Geschäftsstelle gekoppelt ist. Hier gibt es aktuell „bürokratische Reibungsverluste“. Klaus Töpfer wies auf den enormen Zeitaufwand in den Verfahrensabläufen des Umweltbundesamtes, wo die Geschäftsstelle angesiedelt ist, hin. Die Abgeordneten sicherten zu, die Schwierigkeiten beim Aufbau der Geschäftsstelle im Parlament zur Sprache zu bringen.
TOP 6
Haushalt: Abfrage des UBA zu den Ausgaberesten 2017
Das Gremium beschloss, einen Informationsbesuch in der Schweiz vorzubereiten, da in der Schweiz bei der Suche nach einem Endlager ein vergleichbarer Prozess abläuft. Zudem hat die Suche in der Schweiz grenzüberschreitende Bedeutung. Mit Blick auf die Erweiterung des Gremiums auf
18 Mittglieder könnte ein solcher Informationsbesuch ab September 2018 stattfinden. Dieser Informationsbesuch soll unabhängig von der möglichen Inanspruchnahme von Ausgaberesten des Vorjahres geplant werden.
TOP 7
Bericht der Bürgervertreter/innen über die Einberufung der Bürgerforen am 3. März 2018 in Fulda
Hendrik Lambrecht berichtete über das Treffen in Fulda. Ziel der Einberufung sei der Austausch bisheriger Erfahrungen und die Nachbesetzungen im Beratungsnetzwerk gewesen. Es sei insbesondere über die Rolle der Bürgerforen und des Beratungsnetzwerkes im Prozess diskutiert worden. Als Ergebnis liegen ein Bericht über Verlauf und Ergebnisse des Bürgerforums sowie ein im Anschluss durch die Fortführung der dort begonnenen Diskussion entstandenes Positionspapier des Beratungsnetzwerks vor. Hendrik Lambrecht verwies darauf, dass die darin formulierte Position mit der im Nationalen Begleitgremium in der internen Sitzung im April erzielten Sichtweise übereinstimmt, nach der das Beratungsnetzwerk im Sinne eines Resonanzbodens eine wichtige Rolle für die Bürgervertreter/innen und damit mittelbar auch für das gesamte Begleitgremium darstellt, weshalb auch eine finanzielle Unterstützung im Rahmen konkreter Vorhaben denkbar sei.
Zur Frage der konkreten Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung von Initiativen oder Projekten, die das Begleitgremium unterstützen, wollen Miranda Schreurs und die Geschäftsstelle einen Vorschlag erarbeiten.
TOP 8
Anfrage von Asta von Oppen und Stefan Wenzel (Veranstaltung zum Stand Standortauswahlverfahren)
Die mögliche gemeinsame Organisation von jährlich stattfindenden internationalen Workshops übersteigt aktuell die Kapazitäten der Geschäftsstelle. Miranda Schreurs wird mit Asta von Oppen besprechen, ob solche Veranstaltungen von Universitäten aus (ohne das Gremium) möglich wären.
TOP 9
Verschiedenes
- Umgang mit Anfragen
Individuelle adressierte Anfragen werden wie bisher individuell beatwortet. An das Gremium gerichtete Anfragen sollen wie bisher an die Mitglieder versendet und in die TO einer nachfolgenden Sitzung aufgenommen werden. Den Anfragenden wird der Eingang bestätigt. Damit will das Gremium die Anfragen systematischer abarbeiten und sicherstellen, dass diese beantwortet werden. Die Geschäftsstelle erstellt eine Liste mit eingegangenen, bisher unbeantworteten Anfragen, diese sollen in der Sitzung am 12. Juni wieder aufgerufen werden.
- Terminplanung
Die 19. Sitzung wird am 3. Juli 2018 in Berlin von 11.00 Uhr – 17. 00 Uhr stattfinden. Zu der Sitzung sollen Bundesumweltministerin Schulze und BMU-Staatssekretär Flasbarth eingeladen werden. Die 20. Sitzung wurde auf den 18. September 2018 terminiert, Ort ist noch nicht abschließend festgelegt. Die 21. Sitzung soll am 18. Oktober 2018 stattfinden, der Ort ist noch offen. Der Sitzung soll am 17. Oktober ab 18.00 Uhr eine interne Sitzung vorangehen. Eine Neuwahl der Vorsitzenden des Gremiums wird voraussichtlich in der Sitzung im Oktober mit dann 18 Mitgliedern erfolgen. Zu klären bleibt, wann das Beratungsnetzwerk eingeladen wird, einmal pro Jahr ist vorgesehen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 16.00 Uhr. Anschließend interne Beratung
TOP 10
- Aufbau der Geschäftsstelle
- offene Themen der Zusammenarbeit im Gremium
Ende der Sitzung: 18.00 Uhr