Datum: 12. April 2018
Uhrzeit: 10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ort: Vertretung des Landes Bremen beim Bund, Hiroshimastraße 24, 10785 Berlin
Interne Sitzung:
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Beratungen über Selbstverständnis und Struktur des Nationalen Begleitgremiums
Öffentliche Sitzung:
ab 14.00 Uhr
Teilnehmer:
Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C.M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow
Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Stefan Banzhaf, Na Becker, Jürgen Voges
Vertreter/innen der Institutionen
Nina Grube, Nicole Schubarth-Engelschall, Jörg Weidenbach, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Ingo Bautz, Vanessa Janzen, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
weitere Besucherinnen und Besucher
Leitung der Sitzung:
Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer
TOP 0
Begrüßung, Annahme des Protokolls der 15. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 2. März 2018 in Fulda, Festlegung der Tagesordnung für die 16. Sitzung. Zwei Gästen wurde die Tonaufzeichnung der Sitzung gestattet. Klaus Töpfer berichtete zu Beginn, dass der Sitzung eine interne Beratung zum Selbstverständnis des Gremiums, wie seit längerer Zeit geplant, vorangegangen ist.
TOP 1
- Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Nicole Schubarth-Engelschall und Jörg Weidenbach berichteten über den Stand der Datenabfrage zu den Ausschlusskriterien. Nach der zweiten Runde der Datenabfrage bei den geologischen Diensten und Bergbehörden hat die BGE nach ihren Angaben nun weitgehend alle verfügbaren Daten erhalten bzw. Informationen darüber, welche Daten vorhanden sind, die für die Anwendung der Ausschlusskriterien erforderlich sind. Aus allen Ländern wurden laut BGE Datensätze geliefert, insgesamt 600.000. Derzeit prüft die BGE die Auswertbarkeit und Plausibilität der Daten. Alle Datensätze wurden in ein GIS-System eingelesen. Es gibt noch einzelne Nachfragen der BGE zur Bedeutung der Daten bei den Landesbehörden.
Die zur Verfügung gestellten Daten sowie die Kommunikation mit den Behörden zeigen nach Angaben der BGE, dass bei den Landesbehörden vielfältige Daten vorliegen, die in eine für die Abprüfung der Ausschlusskriterien erforderlich Form und Umfang gewandelt und so homogenisiert werden. Auf diese Daten werden dann die Ausschlusskriterien angewendet und Gebiete ausgeschlossen. Seitens der BGE wurde beispielhaft erläutert, dass in diesem Verfahrensschritt die Geodaten des Grundwasseralters bundesweit keine flächenhaften Ausschlüsse begründen können, da derartige Analysen nur selten und dann auch nur punktuell aus Bohrungen vorhanden sind.
Die Mitglieder des Begleitgremiums sprachen sich für eine externe Überprüfung der übermittelten geologischen Daten aus. Die BGE hat dies im Vertrauen auf die von amtlicher Seite bereitgestellten Daten bisher nicht vorgesehen. Mit Blick auf die Fragen des Begleitgremiums nach Zeit und Kosten einer solchen Überprüfung sagte die BGE aber zu, die Fragen mitzunehmen.
Seitens des Begleitgremiums wurde auch eine Veröffentlichung von privaten Daten thematisiert. Nach Angaben der BGE spielt dieser Sachverhalt bei der Veröffentlichung der Daten zu den Ausschlusskriterien keine Rolle, da die für die Anwendung der Ausschlusskriterien erforderlichen Dateninhalte nach BGE-Auffassung keine Rechte Dritter berühren.
Am 19. März 2018 hat die BGE die Abfrage der Daten zu den Mindestanforderungen mit einer Frist bis zum 15. Mai 2018 an die geologischen Dienste der Länder und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) verschickt. Zu den Mindestanforderungen hat die BGE eine Arbeitshilfe erstellt. Der 4. Bericht der BGE wurde dem Begleitgremium für die 16. Kalenderwoche zugesagt.
Abschließend präsentierte die BGE einen Meilensteinplan, in dem wichtige Termine des 1. Schrittes der Phase 1 im Standortauswahlverfahren geplant sind. Die BGE sagte zu, dass das Begleitgremium diesen Plan veröffentlichen kann.
- Bericht des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Dr. Ingo Bautz berichtete, dass das BfE das überarbeitete Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung „in der nächsten Woche“ veröffentlichen wolle. Für das BfE sei der Diskussionsprozess damit abgeschlossen. Unabhängig davon bleibe das Positionspapier auch in Zukunft ein Angebot zum kontinuierlichen Dialog. In die Überarbeitung des Papiers seien Anregungen und Kritik aus den Diskussionen im Januar und Februar 2018 eingeflossen. Das Papier bleibe ein Papier des BfE und werde die Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Dr. Bautz nannte noch keinen Termin, wann das Amt dieses Konzept vorlegen kann. In der Sitzung präsentierte das BfE zunächst „Leitfragen zur Entwicklung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren“.
Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums bemängelten, dass das BfE in seinem Positionspapier nicht nur die eigene Rolle definiere, sondern auch das Rollenverständnis anderer Akteure, ohne dies mit den Rolleninhabern abgestimmt zu haben. Dies sei eine „unglückliche Ausgangsposition“. Seitens des Begleitgremiums wurde angemahnt, Entwürfe früher zur Verfügung zu stellen, um die beteiligten Akteure und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig einzubeziehen.
BGE und BfE haben ein unterschiedliches Verständnis ihres im Standortauswahlgesetz zueinander geregelten Verhältnisses. Sie haben juristische Gutachten in Auftrag gegeben, um die Reichweite der Aufsicht zu klären. Die unterschiedlichen Auffassungen wurden am Beispiel des Themas Veröffentlichung der geowissenschaftlichen Daten deutlich. Die BGE wies darauf hin, dass die Frage bzgl. des Vorgehens bei Veröffentlichungen, z. B. Umfang und Inhalt von zu veröffentlichenden Daten und/oder Ergebnissen, bereits mit dem BfE in einem aufsichtlichen Gespräch thematisiert worden sei, eine gemeinsame Abstimmung hierzu aber noch ausstehe. Das BfE betonte, dass die Frage der – im Standortauswahlgesetz nicht vorgesehenen – Veröffentlichung von Teilinformationen eine grundsätzliche Frage darstelle, die sorgfältig abgewogen werden müsse. Dem BfE lägen derzeit noch keine Daten vor.
Bei den Mitgliedern des Begleitgremiums stieß diese Kontroverse auf wenig Verständnis, das „Kompetenzgerangel“ sei nicht nachvollziehbar. Das BfE machte deutlich, dass die Klärung des aufsichtsrechtlichen Verhältnisses zwischen Behörde und Vorhabenträgerin kein „Kompetenzgerangel“, sondern die Klärung einer Grundsatzfrage sei, der mit Blick auf den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zentrale Bedeutung zukomme. Die Mitglieder des Begleitgremiums hielten fest, dass eine kleinschrittige Veröffentlichung der Daten notwendig ist.
TOP 2
Jahresbericht des Begleitgremiums, Beschluss und Annahme des konsolidierten Entwurfs
Der überarbeitete Entwurf wurde mit Änderungen und einer Ergänzung abschließend gebilligt. Die Mitglieder legten auch das Layout (Titelblatt und Schrift) fest. Der erste Tätigkeitsbericht des Begleitgremiums soll am 15. Mai 2018 den in den Bundestagsfraktionen zuständigen Abgeordneten übergeben werden.
TOP 3
NBG-Workshop: Geologische Grundlagendaten für die Prüfung der geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien, Festlegung eines Termins: Vorschlag 18. Juni 2018 oder evtl. 25. Juni 2018 (Hannover)
Der Workshop soll am 18. Juni 2018 in Hannover stattfinden. Der vorhandene Entwurf für Ablauf und Programm wird im Lichte der Ergebnisse des BGE-Workshops am 16. und 17. April 2018 in Braunschweig fortgeschrieben.
TOP 4
Bericht von Miranda Schreurs über Gespräche mit Mitgliedern der Asse-Begleitgruppe, der AG Schacht Konrad und der BI Morsleben
Bei einem Treffen in Braunschweig äußerten die Gesprächspartner/innen gegenüber Miranda Schreurs die Befürchtung, dass aufgrund der Neubesetzung der Asse-Begleitgruppe Kompetenz verlorengeht. Es wurde erneut das Anliegen an das Begleitgremium herangetragen, einen Workshop zum Thema Aufarbeitung der Vergangenheit zu veranstalten.
In diesem Zusammenhang wurde über finanzielle Kompensationen für Regionen, die Endlagerlasten tragen, diskutiert. Konkret geht es um den Salzgitter-Fonds und den Asse-Fonds. Die Geschäftsstelle stellt Informationen über die beiden Regelungen zusammen.
TOP 5
Bericht der Bürgervertreter/innen über die Einberufung der Bürgerforen am 3. März 2018 in Fulda
- Nachwahl von Mitgliedern des Beratungsnetzwerkes
Über die Ergebnisse des Treffens wollen die Bürgervertreter/innen ausführlich in der nächsten Sitzung am 15. Mai 2018 berichten. Danach soll entschieden werden, ob ein Mitglied des Beratungsnetzwerkes zu einer Sitzung eingeladen werden soll. Bei dem Treffen wurden mehrere Mitglieder nachgewählt, so dass das Beratungsnetzwerk jetzt wieder 30 Mitglieder umfasst.
TOP 6
Verschiedenes
- Besuch des Zwischenlagers Nord (Lubmin) am 12. Juni 2018, Stand der Planungen
Im Vorfeld des Informationsbesuchs des Zwischenlagers Nord (Lubmin) wollen die Mitglieder des Begleitgremiums den Vorsitzenden der Geschäftsführung der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Cordes, bitten, seine Position zu den Zwischenlagern schriftlich zu erläutern. Zur Vorbereitung des Termins wird die Geschäftsstelle auch eine neue Broschüre des BfE zum Thema Sicherheit der Zwischenlager an die Mitglieder verschicken.
- Festlegung der Zeiten (Beginn/Ende) für die nächsten Sitzungen
17. Sitzung am 15. Mai 2018 in Berlin: Beginn 10.30 Uhr, Ende 17.30 Uhr
18. Sitzung am 12. Juni 2018 in Lubmin: Beginn 8.00 Uhr, Ende 12.00 Uhr, anschließend Informationsbesuch im Zwischenlager Nord, bis ca. 16.30 Uhr
- Anfrage aus Niedersachsen
Asta von Oppen und Stefan Wenzel haben sich an das Begleitgremium mit dem Vorschlag gewandt, ein Symposium zum Stand des Standortauswahlverfahrens auszurichten. Miranda Schreurs will zunächst in einem Telefonat mit Frau von Oppen klären, welche genauen Vorstellungen mit dem Anliegen verbunden sind. Miranda Schreurs und Monika C.M. Müller wollen das Thema für die nächste Sitzung am 15. Mai vorbereiten.
TOP 7
Geschäftsstelle
Unmut gibt es bei den Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums über die Tatsache, dass sich die Verfahren zur Besetzung der einzelnen Stellen in der Geschäftsstelle in die Länge ziehen und lange dauern. Das liegt z. T. auch daran, dass interne Regelungen des Umweltbundesamtes auf die Besetzungsverfahren der Geschäftsstelle angewendet werden. Hier stellen sich die Mitglieder die Frage, ob das Begleitgremium tatsächlich unabhängig ist, wie es im Gesetz festgeschrieben ist. Zweifel bestehen, ob unter den gegenwärtigen Bedingungen einer personell unzureichend besetzten Geschäftsstelle die gesetzlichen Aufgaben des Begleitgremiums erfüllt werden können. Die Frage, ob für die Geschäftsstelle ggf. eine andere Anbindung erforderlich wäre, soll im politischen Raum thematisiert werden. Klaus Töpfer und Kai Niebert wollen für die nächste Sitzung einen Vorschlag vorlegen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 18.00 Uhr
Anschließend interne Beratung: Aufbau der Geschäftsstelle