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Er­geb­nispro­to­koll der 13. NBG-Sit­zung

12.01.2018

Datum: 12. Januar 2018
Uhrzeit: 11.00 Uhr – 18.00 Uhr
Ort: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse, Raum 418, Karlstrasse 11, 76133 Karlsruhe

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges, Yvonne Hellwig

Vertreter/in der Institutionen
Dr. Ingo Bautz, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Dr. Judith Horrichs, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

weitere Besucherinnen und Besucher        

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs


TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 12. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 6. Dezember 2017 in Berlin, Festlegung der Tagesordnung für die 13. Sitzung.

TOP 1

  • Bericht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Dr. Ingo Bautz berichtete über den Stand der Vorbereitung zum geplanten Workshop des BfE am 17. Januar 2018 in Berlin. Hierzu werde das BfE ein Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vorlegen. In dem Workshop sollen zusammen mit der BGE und dem Begleitgremium die Rollen der Verfahrensbeteiligten bei Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren diskutiert werden. Klaus Brunsmeier kritisierte, dass das Papier des BfE zur Sitzung des Begleitgremiums noch nicht vorliege und von daher die Mitglieder keine Möglichkeit hätten, sich dazu zu positionieren. Zudem nannte er es befremdlich, dass er als Gast des Workshops dort kein Rederecht erhalten solle. Dr. Bautz teilte mit, das BfE-Papier werde, wie in der Einladung zugesagt, noch vor dem Workshop an die Mitglieder des Begleitgremiums verschickt. Der Workshop diene der ersten Diskussion des Positionspapiers mit der BGE und den Mitgliedern des Begleitgremiums. Diese hätten selbstverständlich Rederecht. Der Workshop sei darüber hinaus für angemeldete Zuhörer öffentlich. BfE-Präsident König hatte in der Sitzung des Begleitgremiums am 6. Dezember 2017 in Berlin angekündigt, dass seine Behörde ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vorlegen wird.
    Die Mitglieder des Begleitgremiums richteten an das BfE die Bitte, den Kriterienkatalog zur Verfügung zu stellen, der Grundlage für die Einvernehmenserklärungen des BfE bei Projekten von Tiefenbohrungen sind. Diese Projekte, die in den Ländern beantragt und entschieden werden, können nur genehmigt werden, wenn das Einvernehmen des BfE vorliegen.

  • Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
    Dr. Judith Horrichs berichtete über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat. Inzwischen lägen aus allen Bundesländern verbindliche Antworten vor. Dort, wo es Nachfragen der BGE gebe, werde die BGE Einzelgespräche führen. Damit habe die BGE begonnen, teilte Dr. Horrichs mit. Die BGE hatte im August ca. 60 Behörden angeschrieben und dabei die Frage gestellt, was an Daten, die für die Anwendung der Ausschlusskriterien erforderlich sind, vorhanden ist. Dabei wurde nach der Art der Daten gefragt, ob sie analog oder digital und wenn digital, in welchem Format diese vorhanden sind. n. Die BGE geht nach den Worten von Frau Dr. Horrichs im Moment davon aus, dass im Frühjahr bis Sommer alle notwendigen Daten für die Ausschlusskriterien vorliegen könnten. Dies hänge stark von den nun anstehenden Einzelgesprächen mit den Ländern ab. Dazu und zu den Mindestanforderungen will die BGE im April oder Mai einen öffentlichen Workshop mit den geologischen Landesämtern veranstalten.

TOP 2

Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums am 13. Januar 2018 in Karlsruhe zum Thema „Zwischenlager ohne Ende?“
Die Mitglieder des Begleitgremiums verständigten sich darauf, zusammen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Workshops zu entscheiden, wie mit den Ergebnissen der Veranstaltung und den Ergebnissen der beiden vom Begleitgremium in Auftrag gegebenen Gutachten umgegangen werden soll. Dabei standen zwei Varianten zur Diskussion: Die Ergebnisse sollen als Empfehlungen in den Jahresbericht des Begleitgremiums aufgenommen werden und/oder ausgekoppelt und als gesonderte Empfehlung an den Gesetzgeber geleitet werden.
Im Zusammenhang mit dem Workshop berichteten die beiden Vorsitzenden Miranda Schreurs und Klaus Töpfer über ihr Gespräch mit dem Geschäftsführer der neuen bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager (BGZ), BMUB-Staatssekretär Flasbarth am Vortag. Flasbarth hat kritisiert, dass sich das Begleitgremium mit dem Thema Zwischenlagerung befasst, es habe dafür keine rechtliche Basis. Im Gesetz stehe, dass das Begleitgremium die Aufgabe habe, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle unabhängig zu begleiten. Dem widersprachen die Mitglieder des Begleitgremiums einhellig. Miranda Schreurs: „Das Begleitgremium muss die Freiheit haben, alle Fragen zu stellen, die es für wichtig hält.“ Ansonsten könnte das Begleitgremium als Alibifunktion gesehen werden. Flasbarth sagte zu, an einer Sitzung des Begleitgremiums teilzunehmen.

TOP 3

Vorbereitung der öffentlichen Bürger*innen-Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens am 3. Februar 2018 in Berlin

Grundlage der Diskussion war ein von der Arbeitsgruppe (Monika Müller, Miranda Schreurs, Hendrik Lambrecht, Jorina Suckow) vorgelegter Entwurf für das Programm und den Ablauf. Die Mitglieder verständigten sich darauf, bei der Anhörung Fragestellungen des Verfahrens in den Vordergrund zu stellen. Dazu gehört z. B. die Frage, wann die BGE den ersten Bericht vorlegt. Spezifische fachliche geologische Fragen sollen vertiefend in dem geplanten Workshop zum Thema geologische Daten behandelt werden. Entsprechend wird der Flyer für die Veranstaltung inhaltlich angepasst. Die Anhörung am 3. Februar soll auch dazu dienen, den geplanten Workshop vorzubereiten und relevante Fragen zu sammeln. (Weiteres dazu unter TOP 6)  

TOP 4

Jahresbericht des Nationalen Begleitgremiums
Die Mitglieder verständigten sich darauf, dass der Jahresbericht, der dem Deutschen Bundestag übergeben werden soll, im Wesentlichen zwei Elemente beinhalten soll: einen politischen Teil mit Empfehlungen an den Gesetzgeber sowie einen Teil mit Darstellung des Begleitgremiums und seiner Arbeit für die Öffentlichkeit. Klaus Töpfer: „Wir müssen begründen, warum das Begleitgremium das gemacht hat, was es gemacht hat.“ Der Bericht habe die Aufgabe, Anregungen zu geben.
Bürgerbeteiligung soll als ein besonderes Thema in dem Bericht enthalten sein. Dabei geht es einmal um das Verhältnis zum Beratungsnetzwerk, das die Bürgervertreter/innen für das Begleitgremium ausgewählt hat. Zum anderen um Beteiligungsprozesse wie der Asse-Begleitprozess oder Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stilllegung des Endlagers Morsleben. Mitglieder des Begleitgremiums haben sich jeweils vor Ort darüber informiert.
Es wurden Arbeitsgruppen für die Erarbeitung des Berichts eingerichtet: eine zu den politischen Empfehlungen (Miranda Schreurs, Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier, Kai Niebert) und eine zur eigenen Darstellung (Miranda Schreurs, Armin Grunwald, Jorina Suckow). Eine weitere AG (Monika C.M. Müller, Hendrik Lambrecht) soll vornehmlich kommentierende und redaktionelle Aufgaben wahrnehmen.  

TOP 4,5

Diskussion über das Selbstverständnis des Begleitgremiums
Die Mitglieder beschlossen, dass die Diskussion über Selbstverständnis und Arbeitsweise des Begleitgremiums in der Sitzung am 2. Februar 2018 in Berlin fortgesetzt werden soll. Dafür wurden zwei Stunden, von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr angesetzt, die Diskussion soll von einer externen Person moderiert werden.  

TOP 5

Vorliegende Gutachten zum Forschungsreaktor Garching
Die Mitglieder des Begleitgremiums haben die beiden vorliegenden Gutachten zum Forschungsreaktor Garching(FRM II) abgenommen und beschlossen, diese im Internet zu veröffentlichen. Die Gutachten, die sich mit Fragen der Zwischen- und Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle des Reaktors befassen, werden zur Unterrichtung an Prof. Dr. Winfried Petry, dem Wissenschaftlichen Direktor der Anlage, die Bayerische Staatsregierung und das Bundesforschungsministerium geschickt. Ggf. soll vor Ort in München eine Diskussion dazu stattfinden. 

TOP 6

Workshop „Geologische Grundlagendaten im Standortauswahlverfahren“
Die Mitglieder legten Termin für den Workshop auf den 19. April 2018 fest und billigten einen von der Arbeitsgruppe (Klaus Brunsmeier, Armin Grundwald, Miranda Schreurs) vorgelegten Entwurf für Programm und Ablauf. Als Ort wurde Hannover bestimmt. Eine der Fragen, die dort diskutiert werden soll, lautet: Wie kann das Nationale Begleitgremium zu einer Transparenz bei der Datenbasis beitragen? Mit der Organisation, Durchführung und Auswertung des Workshops soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Zur Vorbereitung des Workshops wollen Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (Klaus Brunsmeier, Monika C.M. Müller) am 26. Januar 2018 vor Ort in der BGE Einsicht in die geologischen Daten nehmen. An dem Termin soll auch der Geologe Ulrich Kleemann, der der Endlager-Kommission angehörte, teilnehmen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 16.30 Uhr

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