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Er­geb­nispro­to­koll der 12. NBG-Sit­zung

06.12.2017

Datum: 6. Dezember 2017
Uhrzeit: 10.00 Uhr – 15.30 Uhr
Ort: Vertretung des Saarlandes beim Bund, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges, Yvonne Hellwig

Gäste
Der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König; Dr. Bernd Redecker, Sprecher der Begleitgruppe zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (ehem. GKSS)

Vertreter/innen der Institutionen
Dr. Judith Horrichs, Nicole Schubarth-Engelschall, Jörg Weidenbach, alle Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

weitere Besucherinnen und Besucher

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer

TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 11. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 10. November 2017 in Magdeburg, Festlegung der Tagesordnung für die 12. Sitzung

TOP 1

Bericht des Präsidenten des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König

BfE-Präsident König berichtete über „Aktuelle Herausforderungen für die Genehmigungs- und Regulierungsbehörde BfE“. König nannte als eine der zentralen Aufgaben seiner Behörde die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Suche nach einem Standort für hochradioaktive Abfälle. Als neue Institution sei es eine Herausforderung für das BfE, Vertrauen in das Standortauswahlverfahren aufzubauen. König betonte dies mit Blick auf den allgemein konstatierten Vertrauensverlust in Behörden, Politik, Wissenschaft und Medien. Auch nach Ansicht der Mitglieder des Begleitgremiums ist eine zentrale Frage: Gelingt es, Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen? 

König kündigte an, dass das BfE ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vorlegen wird. Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung will das BfE am 17. Januar 2018 in einer Veranstaltung in Berlin mit dem Begleitgremium und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diskutieren. Der Termin ist öffentlich, Zuschauer sind willkommen.

Jorina Suckow wies auf die Notwendigkeit hin, die Ergebnisse dieses Treffens zeitnah auch den Mitgliedern des Begleitgremiums mitzuteilen, die - wie sie selbst - eine Teilnahme an dem Termin nicht ermöglichen können. Das Thema sei insbesondere für die Bürgervertreter/innen im Begleitgremium von zentraler Bedeutung.

Das BfE ist auch für die Öffentlichkeitsarbeit im Standortauswahlverfahren zuständig. König nannte die Information der Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren. 

Um das Standortauswahlverfahren transparent und offen zu gestalten, hat das BfE eine vorläufige Informationsplattform eingerichtet, die weiterentwickelt wird. Dort werden die „wesentlichen Dokumente zum Verfahren“ veröffentlicht. Der BfE-Präsident wies darauf hin, dass ggfs. auch über den gesetzlich festgelegten Kreis hinaus weitere Institutionen, andere Organisationen dort Unterlagen in eigener Verantwortung veröffentlichen könnten. Langfristig ist die Ausgestaltung der Informationsplattform auf einer separaten Website des BfE geplant. 

Von Seiten des Begleitgremiums wurde der Wunsch geäußert, dass der Zugang „niederschwellig“ gestaltet wird, damit sich die Informationen, z. B. über Projekte von Tiefenbohrungen, den Bürgerinnen und Bürgern überhaupt erschließen. Hendrik Lambrecht betonte, dass eine bloße Veröffentlichung nicht ausreichend sei. Das Herausfiltern der relevanten Informationen „darf nicht die Holschuld der Bürger“ sein. Vielmehr müsse die zu entwickelnde Internetplattform die umfangreichen Daten und Informationen den verschiedenen Bedürfnisgruppen angemessen strukturiert zugänglich machen. Er gab zu bedenken, ob man nicht die verschiedenen Interessensgruppen z. B. im Sinne eines Beirats an der Ausgestaltung der Plattform beteiligen könne.

TOP 2

Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Vertreter und Vertreterinnen der BGE berichteten über die laufende Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat. Mit der allgemeinen Abfrage der geologischen Daten sei offenbar nicht der gewünschte Effekt erzielt worden, so Nicole Schubarth-Engelschall. Die BGE hatte im August ca. 60 Behörden angeschrieben und dabei die Frage gestellt, was an Daten vorhanden ist. Dabei wurde nach der Art der Daten gefragt, in welchem Format diese vorhanden sind und welche Daten digital vorliegen. Jetzt will die BGE auf bilateralem Wege die anstehenden Fragen klären, u. a. warum einige Behörden überhaupt nicht geantwortet haben.

Dr. Judith Horrichs wies darauf hin, dass Fragen von Rechten Dritter noch nicht abschließend geklärt seien. Deshalb seien die abgefragten geologischen Daten noch nicht veröffentlicht worden. Mitglieder des Begleitgremiums wollen demnächst bei der BGE Einsicht in die Daten nehmen.

Frau Horrichs stellte noch einmal klar, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung nicht angekündigt hat, im Herbst einen offiziellen Bericht zu den Gebieten mit Ausschlusskriterien vorzulegen. Im Herbst habe die BGE mit der Arbeit anfangen können. Sie kündigte an, dass die BGE, sobald ein Zeitplan vorliege, diesen mit dem Nationalen Begleitgremium diskutieren wolle. 

TOP 3

Erfahrungen im Begleitprozess: Bericht von Dr. Bernd Redecker

Dr. Bernd Redecker berichtete über die Erfahrungen im Begleitprozess zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum-Geesthacht. Nach seinen Angaben ist es gelungen, im Begleitprozess ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Vertretern des Betreibers und Atomkraftgegnern herzustellen, trotz der generell unterschiedlichen Haltung zur Atomenergie. Wesentlich dafür sei die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Redecker betonte: „Konsensorientierte Bürgerbeteiligung kann gelingen.“ Die Frage, wie eine Atmosphäre geschaffen werden kann, die Vertrauen aufbaut, ist auch für das Nationale Begleitgremium relevant. Besondere Beachtung fand, dass der Begleitprozess auch durch eine externe Mediatorin moderiert wird, der alle Beteiligten vertrauen.

TOP 4

Veranstaltungen des Nationalen Begleitgremiums

  • Politische Dialogveranstaltung am 6.12.2017:
    Mit Blick auf die am Nachmittag anstehende Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums „Die Zivilgesellschaft im Standortauswahlverfahren weiter stärken - Bundestag und Bundesregierung in der Pflicht“ berieten die Mitglieder einen Entwurf von Jorina Suckow für Empfehlungen des Nationalen Begleitgremiums für die Mitte 2018 geplante Erweiterung des Gremiums. Einig waren sich die Mitglieder, dass die Unabhängigkeit des Gremiums unbedingt erhalten bleiben müsse. Es solle auch künftig darauf verzichtet werden, Fachexperten zu berufen. Ebenso müsse der Grundsatz, dass keine Person regionale oder sonstige Interessen an der Standortauswahl haben dürfe, erhalten bleiben.

    Jorina Suckow schlug vor, bei der Nachbesetzung der Bürgervertreter/innen auf die bereits gewählten Mitglieder des Beratungsnetzwerkes zurückzugreifen. Bei den Mitgliedern des Beratungsnetzwerkes gebe es schon Interesse und Bereitschaft, sich mit dem Thema Endlagersuche in Zukunft zu befassen. Miranda Schreurs wies darauf hin, dass es in dieser Frage auch andere Meinungen gibt und dass gefordert werde, das Verfahren zur Benennung der Bürgervertreter/innen neu aufzulegen, um mehr Menschen zu erreichen. Die Vorlage von Jorina Suckow wurde als Leitlinie bestätigt.

    Zu der Veranstaltung am Nachmittag hatten sich rund 70 Vertreter/innen aus der Politik, der Institutionen, von Verbänden und Initiativen angemeldet, um über Fragen der Bürgerbeteiligung zu diskutieren.

  • Workshop „Zwischenlager ohne Ende?“:
    Bei dem am 13. Januar 2018 in Karlsruhe geplanten Workshop zum Thema Zwischenlager sollen sicherheitstechnische Aspekte und Fragen der Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt stehen. Zur Vorbereitung des Workshops hat das Begleitgremium zwei Gutachten zu diesen beiden Schwerpunkten in Auftrag gegeben. Die ganztägige Veranstaltung, zu der Bürger/innen, Vertreter/innen von Kommunen und Initiativen eingeladen werden sollen, soll im Akademie-Hotel Karlsruhe stattfinden, beschloss das Begleitgremium. Ein von Klaus Brunsmeier vorgelegter Entwurf für Programm und Ablauf nahm das Begleitgremium als Grundlage für die weitere Vorbereitung an.

  • Standortauswahlverfahren:
    Für den 3. Februar 2018 ist eine öffentliche Veranstaltung des Begleitgremiums zum Start des Standortauswahlverfahrens in Berlin geplant. Als Ort für die ganztägige Veranstaltung legte das Begleitgremium das Tagungswerk (ehemals Jerusalemkirche) fest. Für Programm und Ablauf hatte Monika Müller einen ersten Vorschlag gemacht. Die Mitglieder beschlossen, dass sich die dafür eingerichtete Arbeitsgruppe mit der detaillierteren Planung befasst.

TOP 5

Verschiedenes

Auf Initiative von Armin Grunwald will sich das Begleitgremium in einer der nächsten Sitzungen mit der Struktur der im Verfahren beteiligten Institutionen befassen. Das Gremium müsse sich nicht nur mit den einzelnen Institutionen wie BGE und BfE befassen, sondern systematisch mit dem Geflecht und der Rolle des Nationalen Begleitgremiums, betonte Grunwald.

Ende der öffentlichen Sitzung: 15.00 Uhr

TOP 6

"Gutachten zur Organisation und zu den Abläufen in der Geschäftsstelle, Vorbereitung der Vergabe"

TOP 7

"Aufbau und Besetzung der Geschäftsstelle" berieten die Mitglieder des Begleitgremiums bis 15.30 Uhr intern.

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