GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Er­geb­nispro­to­koll der 11. NBG-Sit­zung

10.11.2017

Datum: 10. November 2017
Uhrzeit: 9.45 Uhr – 17.00 Uhr
Ort: Roncalli-Haus, Max-Josef-Metzger-Str. 12/13, 39104 Magdeburg

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht (zugeschaltet), Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Gäste
Der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie von Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda, Matthias Ranft, Leiter Projekt Morsleben, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Andreas Fox, Vorstand der Initiative gegen das Atommüllendlager Morsleben e.V. Ralf Meyer, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., Oliver Wendenkampf, Michael Mehnert (beide BUND) 

Vertreter/innen der Institutionen
Dr. Judith Horrichs, Bundesgesellschaft für Endlagerung, Jochen Ahlswede, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Dr. Ingo Bautz für das BfE

weitere Besucherinnen und Besucher        

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Miranda Schreurs

TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 10. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums, Festlegung der Tagesordnung der 11. Sitzung

TOP 1

Stilllegungsverfahren des Endlagers Morsleben

Zum Verfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben nahmen Andreas Fox für die Bürgerinitiative Morsleben und der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer Stellung. Nach ihrer Auffassung lässt sich die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht gewährleisten. Sie verlangten, die bislang zwischengelagerten Abfälle aus dem Bergwerk zu entfernen und verneinten die Rechtmäßigkeit der Einlagerung von Abfällen im erst nach der deutschen Wiedervereinigung aufgefahrenen Ostfeld des Bergwerks. Sie regten die Einsetzung einer Gruppe von Bürgervertretern zur Begleitung des Stilllegungsprozesses an.

Der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie von Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda gab einen Überblick über das 1992 beantragte und 1997 auf Stilllegung beschränkte Planfeststellungsverfahren für das Endlager. Der 2005 eingereichte Plan zur Stilllegung sehe die Stabilisierung des Bergwerkes durch die Verfüllung großer Teile der Grube, die Abdichtung der Schächte und die Abdichtung der Abfälle innerhalb der Grube vor. Im Laufe des Verfahrens habe sich der Stand von Wissenschaft und Technik allerdings fortentwickelt. Es fehlten bislang noch umfangreiche technische Nachweise zur Abdichtung des Lagers, und zumindest Teile der Antragsunterlagen müssten ersetzt werden.

Rehda erklärte, dass im Februar 2017 der Antragsteller in einem Fachgespräch erklärt habe, er überlege den Genehmigungsantrag zurückzuziehen. Das Land wolle eine Ende der Hängepartei und das Genehmigungsverfahren möglichst schnell zum Abschluss bringen. Falls es zu einem Rückzug des Genehmigungsantrages kommen und dann das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Genehmigungsbehörde werde, wolle das Land weiter über das Genehmigungsverfahren ins Benehmen gesetzt werden. In dem einmaligen Verfahren müsse das angestrebte Sicherheitsniveau erreicht werden. Bei der Bürgerbeteiligung könne man aber durchaus noch besser werden.

Auch der Projektleiter Morsleben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Matthias Ranft, betonte das Ziel, im Stilllegungsverfahren Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren sicherzustellen. Derzeit arbeite die BGE als Antragsteller an der Anpassung der Verfahrensunterlagen. Sie könne als Antragsteller entscheiden, inwieweit Unterlagen zurückgezogen und erneuert werden müssten. Das Endlager Morsleben könne sicher stillgelegt werden. Ranft schilderte, wie nach der Änderung der Anforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle auch für die Stilllegung des Endlagers Morsleben zusätzliche Nachweise verlangt wurden.

Klaus Brunsmeier wies darauf hin, dass man nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik in einem zur Salzgewinnung errichtetem Bergwerk kein Endlager mehr einrichten könne. Wenn das gesamte Stilllegungsverfahren nicht scheitern solle, müsse man die bislang nur zwischengelagerten Abfälle vor der Stilllegung aus dem Bergwerk entfernen.

Verschiedene Gremiumsmitglieder verlangten, eine Gruppe zur dauerhaften Begleitung des Morsleben-Genehmigungsverfahrens durch Bürgervertreter einzurichten. Klaus Töpfer hob das Interesse des Begleitgremiums hervor, aus den Schwierigkeiten des Genehmigungsverfahrens für Morsleben zu lernen. Auch er sprach sich für ein von Bürgern begleitetes Genehmigungsverfahren aus. Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnte leicht der Eindruck einer Grauzone und dadurch ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.

TOP 3

Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
Bericht des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE):

Nach Angaben von Dr. Judith Horrichs wertet die BGE derzeit die eingegangenen geologischen Daten, die die BGE bei den Landesdiensten und Landesbergämtern abgefragt hat, aus. Dabei werde die Verwendbarkeit geprüft. Frau Horrichs verwies auf die sehr unterschiedlichen Antworten der einzelnen Ämter hin, was Nachfragen der BGE erforderlich mache. Zudem seien auch die Formate uneinheitlich.

Geklärt werden müsse auch, wie mit den Rechten Dritter, die nicht verletzt werden dürften, umgegangen werden solle. Basierend auf der Auswertung der Daten wolle die BGE einen Zeitplan für das Verfahren erarbeiten, der mit der Aufsichtsbehörde, dem BfE, und dem Begleitgremium diskutiert werden solle. Frau Horrichs bot dem Begleitgremium an, dass Mitarbeiter (Geologen) der BGE in einer Sitzung des Gremiums den Prozess erläutern.

Mehrere Mitglieder des Begleitgremiums betonten, dass das Gremium auf seinem Recht der Einsichtnahme in Daten bestehe. Der Leitgedanke sei Transparenz, die Frage sei, wie diese hergestellt werden könne. Frau Horrichs sagte zu, eine Einsichtnahme innerhalb der nächsten zwei Wochen zu ermöglichen.

Bericht des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE):

Dr. Bautz informierte kurz über einen Brief des BfE an die BGE, in dem es um unterschiedliche Auffassungen zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Anwendung der Ausschlusskriterien durch die BGE gehe. Während die BGE die Zwischenergebnisse zur Anwendung der Ausschlusskriterien und der Mindestanforderungen in Teilberichten veröffentlichen wolle, vertrete das BfE die Auffassung, dass alle Ergebnisse gemäß Standortauswahlgesetz in einem Zwischenbericht zu veröffentlichen seien. Dr. Bautz erklärte, dass die Auslegung des Gesetzes und das Vorgehen vorher mit der Aufsichtsbehörde, eben mit dem BfE, erörtert werden müssten. 

Das BfE ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zuständig. Dafür hat es eine provisorische Informationsplattform eingerichtet, auf der wesentliche Dokumente zum Standortauswahlverfahren veröffentlicht werden. Die provisorische Plattform werde derzeit in eine Datenbank umgewandelt und sukzessive um weitere Informationen ergänzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Die vom Nationalen Begleitgremium in seiner 10. Sitzung angeregte Aufschlüsselung der Anträge im Rahmen der Standortsicherung (sog. Einvernehmenserklärungen) nach Bundesländern wurde vom BfE umgesetzt. Bettina Gaebel plädierte - am Beispiel der Einvernehmenserklärungen des BfE für Tiefenbohrungen - für eine bessere Darstellung der Informationen, damit sich diese den interessierten Bürger/innen überhaupt erschließe.

Herr Ahlswede unterstrich abschließend die Bedeutung eines zügigen Abschlusses der personellen und räumlichen Trennung von Vorhabenträger und Aufsichtsbehörde im Rahmen der Neuorganisation.

TOP 4

Vorbereitung der Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums am 6. Dezember 2017 in Berlin

Am 6. Dezember lädt das Nationale Begleitgremium zu einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Titel „Die Zivilgesellschaft im Standortauswahlverfahren weiter stärken – Bundestag und Bundesregierung in der Pflicht“ ein. Beschlossen wurde, die Politiker/innen der Parteien für ein Statement einzuladen, die sich in der Vergangenheit mit dem Standortauswahlverfahren befasst haben. Auch die Zivilgesellschaft „muss eine Stimme haben“. Ziel der Veranstaltung ist es, nach der Bundestagswahl alle Beteiligten noch einmal auf das Verfahren zu verpflichten. Klaus Töpfer betonte, die Zivilgesellschaft sei für das Verfahren noch nicht stark genug, es gebe einen „Nachbesserungsbedarf an Beteiligung“.

TOP 5

Verschiedenes 

Einrichtung von Arbeitsgruppen:

Die Mitglieder beschlossen, folgende AGs einzurichten:

  1. AG Zwischenlager zur Vorbereitung der geplanten Veranstaltung am 13. Januar 2018 in Karlsruhe, mit: Klaus Töpfer, Klaus Brunsmeier, Armin Grunwald
  2. AG Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung der geplanten Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens am 3. Februar 2018 in Berlin, mit: Miranda Schreurs, Hendrik Lambrecht, Monika Müller, Jorina Suckow
  3. AG Aufbau der Geschäftsstelle, mit: Miranda Schreurs, Klaus Töpfer, Bettina Gaebel, Kai Niebert
  4. AG Geo-Daten zur Vorbereitung einer Fachveranstaltung, mit: Miranda Schreurs, Klaus Brunsmeier, Armin Grunwald

Festlegung von Terminen:

Folgende Termine legten die Mitglieder fest:

  • 2. Februar 2018, 14. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin
  • 3. Februar 2018, öffentliche Bürger/innen-Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens in Berlin (Jerusalemkirche)
  • 2. März 2018, 15. Sitzung des Begleitgremiums, Ort: noch offen
  • 12. April 2018, 16. Sitzung des Begleitgremiums in Berlin
  • 15. Mai 2018, 17. Sitzung des Begleitgremiums in Baden-Württemberg (evtl. Stuttgart)
  • 12. Juni 2018, 18. Sitzung des Begleitgremiums in Hannover
  • 3. Juli 2018, 19. Sitzung des Begleitgremiums in Aachen

Über den TOP Organisation und Besetzung der Geschäftsstelle berieten die Mitglieder intern.

Ende der öffentlichen Sitzung: 17.00 Uhr

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK