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Er­geb­nispro­to­koll der 10. NBG-Sit­zung

10.10.2017

Datum: 10. Oktober 2017
Uhrzeit: 9.00 Uhr - 16 Uhr
Ort: Universität Hamburg, Hauptgebäude AS-Saal, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht, Dr. habil. Monika C. M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges

Gäste
Karsten Klenner, Leiter des Zentralbereichs des Umweltbundesamtes, Christian Simon, Leiter des Finanzreferates des Umweltbundesamtes

Vertreter/innen der Institutionen
Dagmar Dehmer, Bundesgesellschaft für Endlagerung, Dr. Ingo Bautz für das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

weitere Besucherinnen und Besucher        

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Klaus Töpfer

TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 9. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (zweitägig), Festlegung der Tagesordnung der 10. Sitzung

Vor der Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte informierte Prof. Dr. Töpfer darüber, dass sich am Vorabend der Sitzung die Mitglieder intern intensiv über ihr eigenes Selbstverständnis und die Vision, auf die das Begleitgremium hinarbeitet, ausgetauscht haben.

TOP 1

Bericht des Leiters des Zentralbereichs des UBA über den Stand der Stellenbesetzung und Haushaltsfragen

Grundsatzfragen:

Ausgehend von der Frage des Begleitgremiums, wie das Umweltbundesamt (UBA) zum Gremium steht, erklärte der Leiter des Zentralbereichs des UBA, Herr Klenner, dass die Geschäftsgrundlage der Erlass des Bundesumweltministeriums über die Einrichtung der Geschäftsstelle ist. Dort ist festgelegt, dass die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle Beschäftigte des Umweltbundesamtes sind und damit der Dienstaufsicht des UBA unterliegen. Mehrere Mitglieder des Begleitgremiums hinterfragten, wie sinnvoll diese Regelung anzusehen ist. Die grundsätzliche Frage, ob es richtig ist, dass die Geschäftsstelle des Begleitgremiums im UBA verankert ist, muss auf politischer Ebene geklärt werden.

In der fachlichen Arbeit unterliegt die Geschäftsstelle nur den Weisungen des Begleitgremiums. Hier stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Fach- und Dienstaufsicht liegt. Das Umweltbundesamt wurde gebeten, ein Abweichen von fachlichen Vorgaben des Nationalen Begleitgremiums, zum Beispiel bei Stellenausschreibungen, jeweils schriftlich zu begründen.

Die Frage, ob das Nationale Begleitgremium eine eigenständige Rechtsperson ist, konnte nicht abschließend beantwortet werden. Zur Klärung juristischer Fragen und der Arbeitsgrundlage des Begleitgremiums sowie zur Stellung der Geschäftsstelle soll ein Rechts- und Organisationsgutachten vergeben werden. „Die Arbeitsgrundlage muss jetzt gelegt werden“, betonte Prof. Töpfer.

Die Geschäftsstelle ist „beim“ Umweltbundesamt eingerichtet. Damit wird ausgedrückt, dass die Geschäftsstelle „kein originärer Bestandteil des UBA“ ist, erklärte der Leiter des Finanzreferates, Herr Simon.

Geschäftsstelle:

Das Umweltbundesamt hat die in der Geschäftsstelle zu besetzenden Stellen im Oktober öffentlich ausgeschrieben. Um Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, will das Begleitgremium alle Möglichkeiten der Flexibilisierung bei der personellen Besetzung der Geschäftsstelle nutzen. Es geht um eine ad-hoc-Verstärkung der Geschäftsstelle. Dafür will das Begleitgremium Werk- und Zeitverträge in Anspruch nehmen. Ob diese Möglichkeit genutzt werden kann, wird das UBA prüfen. Klaus Brunsmeier betonte, dass das Begleitgremium in der Lage sein müsse, seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können. Dafür brauche man Lösungen. Herr Klenner betonte, dass die Arbeitsfähigkeit von Gremium und Geschäftsstelle „natürlich auch im Interesse des UBA ist“.

Das Umweltbundesamt sagte ebenso zu - wenn möglich -, die eingegangenen Bewerbungsunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Bei der Personalauswahl will das Begleitgremium externen Sachverstand hinzuziehen.

Grundsätzlich wird das UBA Abläufe, zum Beispiel bei Stellenbesetzungen, künftig transparenter machen.

Haushalt:

Der Leiter des Zentralbereichs und Beauftragte für den Haushalt wies darauf hin, dass das Umweltbundesamt die Hoheit über den Gesamthaushalt des UBA und damit auch über den Haushalt des Begleitgremiums hat. Das UBA sicherte zu, das Begleitgremium schriftlich darüber zu informieren, wenn Mittel vorübergehend anderweitig verwendet werden. Das UBA versicherte, dass die Höhe des Haushaltsansatzes garantiert und für das Begleitgremium fachlich verfügbar ist.

Das Umweltbundesamt informierte darüber, dass der Haushalt 2018 nicht bis Ende des Jahres verabschiedet wird und dass ein Erlass des Bundesfinanzministeriums für eine vorläufige Haushaltsführung zu erwarten ist. Ein zweiter Regierungsentwurf für 2018 gibt die Möglichkeit, Änderungen anzumelden. Im bisherigen Entwurf sind die Haushaltsansätze von 2017 in gleicher Höhe und unverändert für 2018 fortgeschrieben. Das Begleitgremium wird vom UBA in die Aufstellung des Haushalts 2019 eingebunden, d.h. bevor der Entwurf an das Bundesumweltministerium weitergeleitet wird.

TOP 2

Bericht der Vertreterin der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Vertreters des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung:

Die Leiterin Unternehmenskommunikation der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dagmar Dehmer, berichtete über den Stand der ersten Datenabfrage der BGE bei den geologischen Landesdiensten und den Bergämtern. Mit Schreiben vom 2. August hatte die BGE bei den Diensten und Ämtern die Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle angefordert. Die Frist lief am 30. September aus. Frau Dehmer konnte noch keine Aussagen über die abgefragten Daten machen. Sie kündigte an, dass die Bundesgesellschaft die eingegangenen Dokumente im Internet veröffentlichen und mit begleitenden Texten einordnen will. Das Begleitgremium bat die BGE, in der nächsten Sitzung darüber zu informieren, wie diese die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Abfrage der Ausschlusskriterien informieren will.

Ebenso wollen die Mitglieder des Begleitgremiums die BGE bitten, dem Gremium die von den geologischen Diensten und Bergämtern gelieferten Antwortschreiben zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren möchte das Begleitgremium Einsicht in die gelieferten Daten erhalten. Nur in Kenntnis der gelieferten Daten kann das Begleitgremium vertrauensbildend arbeiten, betonten die Mitglieder.

Frau Dehmer kündigte an, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung nicht einen Gesamtbericht zu den Teilgebieten vorlegen will, sondern drei Zwischenberichte. Die Mitglieder des Begleitgremiums baten die BGE um ein Konzept, wie es diese Arbeit kommunizieren will. Frau Dehmer sagte dies zu, ohne sich auf eine Frist hierfür einzulassen.

Generell mahnten die Mitglieder des Begleitgremiums einen möglichst vorsichtigen und konservativen Umgang mit Zeitplänen an. Öffentlich genannte Fristen sind einzuhalten, es muss Verlässlichkeit geschaffen werden. Ansonsten sollten die Gründe für die Verzögerung öffentlich gemacht werden.

Bericht des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit:

Der künftige Leiter des Fachgebietes Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Dr. Ingo Bautz, kündigte an, dass die vorhandene Internetplattform des BfE konzeptionell zu einer umfassenden Informationsplattform mit zielgruppenorientierten Angeboten zu den verschiedenen Themen im Rahmen der Standortauswahl weiterentwickelt werden soll. Die jetzige Tabelle, in der Dokumente eingestellt sind, solle durch ein datenbankbasiertes System ersetzt werden. Hendrik Lambrecht regte eine Gestaltung der Informationsplattform an, die verschiedenen Ansprüchen (betroffene Bevölkerungsgruppen mit guter Vorkenntnis und Bedarf an detaillierten Informationen einerseits sowie einer breiten Öffentlichkeit andererseits) zum Beispiel durch eine thematische und hierarchische Strukturierung der Dokumente gerecht würde. Die explizite Ausweisung von vorhandenen, aber aus verschiedenen Gründen (Vertraulichkeit, laufende Verfahren) nicht öffentlichen Dokumenten trage zur Transparenz bei. Wie das Amt die sozialen Medien für die Vermittlung komplexer Sachverhalte wie das Standortauswahlverfahren sinnvoll nutzen könne, müsse abgewogen werden. Dieser Abwägungsprozess laufe noch. Das BfE ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zuständig.

Das Begleitgremium bat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, sein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren vorzustellen. Das Konzept soll auch darlegen, wie viele finanzielle Mittel dem BfE bisher für die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung zur Verfügung stehen und welche finanziellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung des Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich sind. Nach Ansicht des Begleitgremiums muss ein solches Konzept dem neuen Verständnis von umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht werden. Das BfE kündigte an, das Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Begleitgremium diskutieren zu wollen.

Initiative des Begleitgremiums:

Das Begleitgremium schlug eine gemeinsame Initiative auf politischer Ebene vor. Die Mitglieder sprachen sich für ein gemeinsames Schreiben von Begleitgremium, BGE und BfE an die Beteiligten der anstehenden Koalitionsverhandlungen aus, um für Kontinuität beim Standortauswahlverfahren zu werben. Das Begleitgremium hält es für zwingend erforderlich, dass diese Kontinuität gewährleistet wird. Das Standortauswahlverfahren war mit breiter politischer Mehrheit beschlossen worden.

TOP 3

Vorbereitung der Veranstaltung zum Start des Standortauswahlverfahrens

Vor dem aktuellen Hintergrund hat das Begleitgremium seine Planungen für öffentliche Veranstaltungen modifiziert. Zunächst beabsichtigt das Begleitgremium, zu einer politisch orientierten, die gesellschaftlichen Gruppen einbindende Veranstaltung am 6. Dezember 2017 in Berlin einzuladen. Dabei soll es um die Anforderungen und die Erwartungen des Nationalen Begleitgremiums an die neue Bundesregierung gehen. Im Mittelpunkt sollen Fragen stehen wie: Wie geht es weiter nach der Wahl? Welchen Stellenwert hat das Thema Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Parteien? Wie stehen sie dazu? Wie wird die Kontinuität gewahrt? Was planen die Parteien selber? Ziel der Veranstaltung ist es, die Zivilgesellschaft im Standortauswahlverfahren weiter zu stärken.

In Abänderung der bisherigen Pläne soll die Bürger/innen-Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens und zum Ergebnis der ersten Datenabfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung jetzt am 3. Februar 2018 stattfinden. Als Veranstaltungsort ist ebenfalls Berlin vorgesehen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Vergabe von Gutachten

In nicht-öffentlicher Sitzung beschloss das Begleitgremium, zwei Gutachten zum Themenkomplex Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle einzuholen: Eine Stellungnahme befasst sich mit Sicherheitsfragen der Zwischenlagerung, eine weitere mit dem Thema Bürgerbeteiligung.

TOP 5

Verschiedenes

Rückführung der Castor-Behälter:

Aus den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield (Großbritannien) und La Hague (Frankreich) müssen 26 Castor-Behälter nach Deutschland zurückgeführt werden. Diese sollen auf die Zwischenlager-Standorte Brokdorf, Biblis, Isar und Philippsburg verteilt werden. Strittig ist die Frage, ob für die Rückführung dieser Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung an den vorgesehenen Zwischenlagerstandorten notwendig ist. Auf Initiative von Klaus Brunsmeier beschloss das Begleitgremium, dass zur nächsten Sitzung ein Vorschlag für ein oder zwei juristische Gutachten zu dieser Frage vorliegen soll.

Termine:

Folgende neuen Termine legten die Mitglieder fest:

  • 6. Dezember 2017, politische Veranstaltung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin
  • 2. Februar 2018, 14. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums in Berlin
  • 3. Februar 2018, öffentliche Bürger/innen-Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens in Berlin

Die Termine für die Sitzungen in den Monaten März, April, Mai, Juni und Juli 2018 werden demnächst per Doodle-Abfrage festgelegt.

Die nächste Sitzung des Begleitgremiums ist für den 10. November 2017 in Magdeburg angesetzt. Am Abend nach der Sitzung wollen die Mitglieder den internen Austausch über ihr eigenes Selbstverständnis, Arbeitsweise und die Vision, auf die das Begleitgremium hinarbeitet, fortführen.

Ende der Sitzung: 16.00 Uhr

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