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"End­lich sicht­ba­re Fort­schrit­te auf dem Weg zu den Stand­ort­re­gio­nen"

Pressemitteilung | 04.11.2024

Bei der Auswahl möglicher Standortregionen für das Endlager hoch radioaktiver Abfälle in Deutschland geht es voran, findet das Nationale Begleitgremium mit Blick auf die frisch veröffentlichten Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung.

Die Nachrichten zur Suche eines Endlagerstandorts für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland waren zuletzt selten erfreulich. Ein möglicher Lichtblick ist der frisch veröffentlichte „BGE Endlagersuche Navigator“ auf den Internetseiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Damit gibt die BGE der Öffentlichkeit erstmals Einblick, wie in den nächsten Jahren die schrittweise Suche in den Untersuchungsräumen ablaufen wird. Dort zu sehen sind beispielsweise Gebiete in Mittel- und Süddeutschland, die bereits als nicht bzw. wenig geeignet bewertet werden (also Gebiete der sogenannten Kategorien D und C).

Prof. Dr. Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG: „Die jüngst veröffentlichten Arbeitsstände stimmen uns zuversichtlich. Die BGE kommt bei der systematischen Bearbeitung der notwendigen Prüfschritte zügig voran und hält an ihren Plänen fest, Ende 2027 die Standortregionen für die übertägige Erkundung in Phase zwei vorzuschlagen. Bereits heute sollten wir über eine zeitliche Optimierung dieser und der anschließenden dritten Phase sprechen. Wie kann man den Untergrund von der Erdoberfläche aus möglichst genau erkunden? Ist es tatsächlich notwendig, in der dritten Phase Bergwerke zu bauen, um die Sicherheit des Untergrunds zu bewerten?“

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hält die aktuellen und auch weiterhin geplanten Veröffentlichungen von Arbeitsständen für richtige und wichtige Schritte in der aktuellen Phase des Standortauswahlverfahrens. Die BGE schafft dadurch Transparenz und zeigt der Öffentlichkeit, wie intensiv derzeit an der räumlichen Eingrenzung möglicher Standortregionen gearbeitet wird.

Klar ist für das NBG auch: Die Arbeitsstände sind als vorläufig zu betrachten. Die Grenzen der nicht bzw. wenig geeigneten Gebiete (Kategorien D und C) können sich noch bis 2027 verschieben. Auch muss der (Fach-)Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, zu den erzielten Zwischenergebnissen ihre Hinweise, Kommentare und Stellungnahmen abzugeben. Es müssen zudem Räume angeboten werden, um die Erkenntnisse der Öffentlichkeit zu erläutern und sie zu besprechen.

Das NBG lädt am 14. November (17:30 bis 19:00 Uhr) alle Interessierten zu einer Online-Veranstaltung mit den geologischen Landesdiensten ein. Diese werden zu den Arbeitsständen eine erste Einschätzung und ihr fachliches Feedback geben.

Bei Interesse können Sie sich hier für die Teilnahme an der Veranstaltung anmelden.

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