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"Atom­müll im Fo­kus"

Pressemitteilung | 15.06.2023

Am 14.06.2023 wurde das NBG in den Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geladen, um seine Empfehlungen zum Status quo des Standortauswahlverfahrens vorzustellen. Das NBG stellt fest, dass das Verfahren gut aufgestellt ist, aber vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Zeitplans einzelne Schritte insbesondere auf eine Optimierung hin überprüft werden müssen. Der Deutsche Bundestag hat die Grundlagen für das derzeitige Verfahren geschaffen und muss die zügige und sorgfältige Umsetzung weiterhin sicherstellen.

Seit 2016 hat das Nationale Begleitgremium den gesetzlichen Auftrag, das Standortauswahlverfahren kritisch und vermittelnd zu begleiten. Die Mitglieder des Gremiums achten darauf, dass die Attribute transparent, wissenschaftsbasiert, partizipativ, selbsthinterfragend und lernend von allen Beteiligten umgesetzt werden, damit das Verfahren robust und die Durchführung vertrauenswürdig ist.

Die Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG, 1. Fassung 2013) im Jahr 2017 legt einen Prozess fest, der auf Jahrzehnte angelegt ist. Dieser wird sich, gemäß eines lernenden Verfahrens, im Fortgang verändern und weiterentwickeln – eine Chance und Herausforderung zugleich.

Aufgrund der Auseinandersetzung mit dem Verfahren sowie der Einholung gutachterlicher Expertise hat das NBG dem Deutschen Bundestag folgende Empfehlungen unterbreitet:

Die Standortsuche basiert auf einem übergreifenden Konsens. Daran sollten wir festhalten!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag, den Dialog zwischen den Fraktionen zu stärken und bei energiepolitischen Entscheidungen Risiken und damit verbundene langfristige Auswirkungen für das Standortauswahlverfahren mit zu bedenken.

Die fünf Prinzipien des Standortauswahlverfahrens beibehalten, umsetzen und weiterentwickeln!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag sowie den anderen Akteuren, die fünf Prinzipien - partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend - als Messlatte für die Weiterentwicklung des Verfahrens anzuwenden.

Das Standortauswahlverfahren zügig umsetzen – ohne Abstriche bei der Partizipation und Sicherheit!

Das NBG empfiehlt allen Akteuren, Optimierungspotenziale bei der Umsetzung des Standortauswahlverfahrens zu eruieren - und dem Deutschen Bundestag, die Akteure dabei durch gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zu unterstützen.

Das Geologiedatengesetz umsetzen und die Expertise der Staatlichen Geologischen Dienste stärker nutzen!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Staatlichen Geologischen Dienste zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Standortauswahlverfahren und zur Umsetzung des Geologiedatengesetzes personell wie finanziell adäquat auszustatten.

Die gesamte Entsorgungskette in den Blick nehmen – über die Standortsuche hinaus!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag, die Entsorgungskette als Ganzes in den Blick zu nehmen und die Öffentlichkeit an den einzelnen Elementen aktiv zu beteiligen. Auf diese Weise kann nicht nur das Vertrauen in das „Jahrhundertprojekt“ gestärkt, sondern auch die Akzeptanz und das Verständnis für die Problematik in den kommenden Generationen gefördert werden.

Ausbildung und Forschung: Die bestmögliche Sicherheit in der Entsorgungskette anstreben!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag jetzt Maßnahmen zu ergreifen, das über Jahrzehnte in Deutschland aufgebaute Wissen nicht verfallen zu lassen, sondern aktiv zu erhalten und weiter auszubauen. Auf diese Weise ist die bestmögliche Sicherheit an allen Elementen der Entsorgungskette zu gewährleisten.

Die langfristige Finanzierung des Standortauswahlverfahrens und der Endlagerung prüfen!

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag zu prüfen, ob die finanziellen Mittel im Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) auch ausreichen, wenn ein Standort erst in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts ermittelt und Anfang des 22. Jahrhunderts in Betrieb gehen würde. Zudem sind Konzepte zu erstellen, wie eine langfristige, faire, nachhaltige und solidarische Finanzierung möglich ist.

Das NBG stellte erfreut fest, dass Vertreter*innen aller Fraktionen ein hohes Interesse an der Arbeit des NBG zeigten. Viele Rückfragen der Abgeordneten bezogen sich insbesondere auf mögliche Optimierungen des Standortauswahlverfahrens.

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