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"Das Stand­ort­aus­wahl­ver­fah­ren muss durch mehr Trans­pa­renz ge­stützt wer­den!"

Pressemitteilung | 12.12.2022

Anfang November wurde durch eine Presseveröffentlichung bekannt, dass bis 2031 kein Standort für ein Atommüll-Endlager gefunden werden kann. In einer Unterlage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur „zeitlichen Betrachtung des Standortauswahlverfahrens“ wird nun eine Festlegung des Standortes im Zeitraum zwischen 2046 und 2068 erwartet. In der 69. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums nahmen der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, sowie der stellvertretende Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, Stellung zu dieser Entwicklung.

Die Nachricht schlug ein: Statt 2031 wird es nun mit einer deutlichen Verzögerung einen Standort für ein Atommüll-Endlager geben. Erst zwischen 2046 und 2068 soll ein Standort gefunden sein. Laut Standortauswahlgesetz wird das Jahr 2031 als Zielmarke „angestrebt“. Ein Wort, das die Jahreszahl etwas relativiert. Dass es aber so viel länger dauern sollte, hat viele Menschen überrascht.

„Schon in der ‚Endlagerkommission‘, die von 2014 bis 2016 als Bund-Länder-Kommission Empfehlungen zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe entwickelt hatte, wurde die Jahreszahl 2031 kontrovers diskutiert und letztlich als unrealistisch eingestuft“, erinnert sich Armin Grunwald, früheres Mitglied der Endlager-Kommission und heute Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums. „Schließlich ist dieses Zieljahr aber im Standortauswahlgesetz gelandet, sicherlich auch, um dem Verfahren vom Start weg eine gewisse Dynamik zu geben.“

NBG-Akteneinsicht bei der BGE am 8.12.2022

Die bekannt gewordene gravierend verlängerte Zeitplanung hat große Wellen in der Öffentlichkeit geschlagen. Am 8.12.2022 nahm eine Delegation von NBG-Mitgliedern Akteneinsicht bei der BGE, um anhand der Original-Unterlagen nähere Informationen zu erhalten. Am 9.12.2022 veröffentlichte die BGE die Unterlage schließlich selbst und machte ihren Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich.

Vor diesem Hintergrund hatte das Gremium den Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, sowie den stellvertretenden Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, zur 69. NBG-Sitzung eingeladen, um mit ihnen den Sachstand und die fehlgegangene Kommunikation zu diskutieren.

Die NBG-Ko-Vorsitzenden Miranda Schreurs und Armin Grunwald:

„Das Standortauswahlverfahren steht an einer Wegscheide und muss durch mehr Transparenz gestützt werden. Das NBG lädt das BASE, die BGE und auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu einem gemeinsamen Gespräch darüber ein, wie eine transparente und vertrauensbildende Kommunikation künftig sichergestellt wird.“

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