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"Für die Me­tho­den­ent­wick­lung ist ei­ne kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on sehr wich­tig"

Pressemitteilung | 16.07.2021

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat sich in seiner 53. Sitzung u.a. mit den von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgewiesenen Gebieten zur Methodenentwicklung befasst. Dazu war Steffen Kanitz, Mitglied der BGE-Geschäftsführung als Gast zur Sitzung eingeladen worden und beantwortete Fragen des NBG.

Nach Auskunft der BGE sind sogenannte Gebiete zur Methodenentwicklung vier exemplarisch für jede Gesteinsformation ausgewählte Teilgebiete aus dem Zwischenbericht Teilgebiete. Dieser im September 2020 vorgestellte Bericht weist 90 sogenannte Teilgebiete im Bundesgebiet aus, welche sich möglicherweise für den Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle eignen. In den Gebieten zur Methodenentwicklung wird nun das weitere Vorgehen der BGE im Rahmen der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen erprobt. Im Rahmen dieser Untersuchungen soll im Zusammenspiel mit einer erneuten Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien und falls erforderlich der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien die Anzahl der möglichen Standorte für Endlager für hoch radioaktive Abfälle weiter eingegrenzt werden. Aktuell sind noch über 50 Prozent des Bundesgebiets ein möglicher Standort.

Der Ablauf der BGE-Kommunikation hatte zu Irritationen u.a. in den betreffenden Kommunen bzw. Gemeindeverbänden geführt. Die BGE betonte daraufhin mehrfach, dass die Auswahl eines Teilgebietes für die Methodenentwicklung keinerlei Hinweise auf eine bessere oder schlechtere Eignung als Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle darstelle. Dies wurde von Steffen Kanitz in der Sitzung bestätigt. Das NBG begrüßt, dass die BGE am Donnerstagmorgen Steckbriefe zu den einzelnen als Gebiete zur Methodenentwicklung ausgewählten Teilgebieten veröffentlicht hat. Es bittet jedoch auch darum, diese zu konkretisieren.

NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs sagt:

„Die Methodenentwicklung wird ein sehr wichtiger nächster Schritt des Standortauswahlprozesses sein. Neben einer klaren Kommunikation zum Thema wird die Entwicklung eines Systems von Checks, insbesondere ein Peer Review, sehr wichtig sein.“

NBG-Ko-Vorsitzender Armin Grunwald ergänzt:

„Der Ablauf der Ereignisse kann als ein kommunikativer Unfall betrachtet werden. Der Vorgang hat aber auch gezeigt, dass nicht nur die Länderebene, sondern auch die kommunale Ebene und die breite Öffentlichkeit darauf achten, ob sie betroffen sind. Dass Dinge falsch gesagt oder falsch verstanden werden, ist in gewisser Hinsicht völlig normal und wird auch im weiteren Verlauf sicherlich noch vorkommen. Das ist ein Anlass zum Lernen.“

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