Die Corona-Pandemie beeinflusst massiv die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager: Das NBG hatte dazu bereits im April 2020 eine Verschiebung des Termins zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate gefordert. Bis Juni 2021 werden drei Konferenztermine stattfinden, auf denen der Bericht bewertet wird. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat entschieden, die Fachkonferenz Teilgebiete mit Videoveranstaltungen und begleitenden Online-Werkzeugen durchzuführen.
Es bleiben Fragen offen: Wie kann die Öffentlichkeitsbeteiligung in Zeiten von Corona erfolgreich stattfinden? Lässt der rechtliche Rahmen eine reine Online-Veranstaltung überhaupt zu?
„Die Corona-Pandemie darf die Öffentlichkeitsbeteiligung auf keinen Fall ausbremsen“, sagt der Ko-Vorsitzende des NBG, Armin Grunwald. „Der Erfolg der Fachkonferenz Teilgebiete ist entscheidend für das Vertrauen in das gesamte Verfahren der Atommüll-Endlagersuche.“
Die NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs ergänzt: „Das NBG erkennt die Bemühungen des BASE an, unter schwierigen Umständen eine Online-Plattform für die Fachkonferenz Teilgebiete bereitzustellen. Zugleich bleibt es in der Verantwortung des BASE, eine qualitativ hochwertige Beteiligungsmöglichkeit anzubieten. Wir werden dies weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten.“
Evaluation beauftragt: Sind grundlegende Prinzipien guter Partizipation eingehalten?
Das Nationale Begleitgremium (NBG) wird einen Gutachter evaluieren lassen, ob und wie die eingesetzten Digital-Formate eine gleichwertige Beteiligungsqualität zu den ursprünglich angedachten Präsenz-Formaten erreichen. Für die Evaluation hat das NBG festgelegt, nach welchen Kriterien die Fachkonferenz Teilgebiete bewertet wird. Diese Bewertung soll sowohl die grundlegenden Prinzipien guter Beteiligung, die Besonderheiten guter Online-Partizipation, als auch die spezifischen Aufgaben der Fachkonferenz Teilgebiete im Standortauswahlverfahren berücksichtigen.
Vernetzung der Akteure und Bereitstellung von Informationen im digitalen Raum
Wie kann sichergestellt werden, dass im digitalen Raum eine Vernetzung der Akteure stattfinden kann? Wie kann der informelle Austausch von Erfahrungen und Kontakten ermöglicht werden? Auch darum wird es in dem beauftragten Gutachten gehen.
Und auch die Informationsbereitstellung ist von Belang: Passen Themen und die zu Grunde liegenden Informationen zu den Interessen der Teilnehmenden? Sind sie dementsprechend aufbereitet für die vier Teilnehmer*innengruppen und dafür die benötigten Tools verfügbar? Diese und mehr Punkte sind enthalten in den „Bewertungskriterien gelungener Beteiligung in einer digitalen Fachkonferenz Teilgebiete“, die der Gutachter in seiner Untersuchung im Auftrag des NBG zu Grunde legen soll.
Rechtliche Stellungnahme des NBG: „Öffentlichkeitsbeteiligung mit Abstand, aber ohne Abstriche bei den Beteiligungsrechten!“
Zur Frage, welche rechtlichen Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete zu stellen und auch bei einer rein digitalen Fachkonferenz zu beachten sind, ist eine rechtliche Bewertung auf der Website des NBG zu finden.
Fazit
Eine rein digitale Fachkonferenz darf nicht zu einer Beschränkung der Beteiligungsrechte führen.
Miranda Schreurs und Armin Grunwald halten für das NBG fest:
„Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung auch in Corona-Zeiten mit Abstand, aber ohne Abstriche durchgeführt wird. Ist das nicht möglich, muss nach Alternativen gesucht werden.“