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Oh­ne Trans­pa­renz kein Ver­trau­en in die End­la­ger­su­che

05.02.2019

Nationales Begleitgremium drängt auf gesetzliche Regelung zur umfassenden Veröffentlichung der geologischen Daten.

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat mit einer eigenen Initiative Schwung in das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gebracht: In einer öffentlichen Veranstaltung am 2. Februar 2019 in Berlin standen die geologischen Daten und ein neues Geologiedatengesetz im Mittelpunkt. Einig waren sich die rund 130 Teilnehmer*innen, dass zügig eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, damit alle im Verfahren relevanten geologischen Daten umfassend veröffentlicht werden können.  

Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des Begleitgremiums: „Es muss transparent und für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein, welche geologischen Daten im Verfahren zugrunde gelegt werden. Wir brauchen eine umfassende Veröffentlichung dieser Daten, denn Transparenz ist der Schlüssel für ein erfolgreiches Suchverfahren. Dabei ist das Gemeinwohl über private Interessen zu stellen. Die Bedeutung eines Endlagers, das die hochradioaktiven Abfälle für 1 Million Jahre sicher einschließen soll, muss klar und verfassungskonform gegen kurzfristige wirtschaftliche Interessen abgewogen werden.“ Ein Knackpunkt im Umgang mit geologischen Daten ist der Konflikt zwischen dem Transparenzgebot auf der einen und dem Schutz verfassungsrechtlich verankerter privater Belange auf der anderen Seite. Es geht um die Rechte Dritter an den Daten, dazu zählen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Für die Veröffentlichung dieser geologischen Daten, für die die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zuständig ist, fehlt bisher eine ausreichende Rechtsgrundlage. Diese soll mit einem neuen Geologiedatengesetz geschaffen werden, dessen Entwurf federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeitet wird. Vertreter*innen des BMWi stellten auf der Veranstaltung Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor. Daten sollen in drei Kategorien unterteilt werden, denn der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und geistigen Eigentumsrechten ist nicht in allen Fällen problematisch. Für die öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Daten soll eine Fristenlösung gelten.

Vertreter*innen aus dem zuständigen Referat des BMWi schätzten, dass auf diese Weise 90 bis 95 Prozent der geologischen Daten unmittelbar frei zur Veröffentlichung werden. Für die restlichen sei weiterhin eine Einzelfallabwägung erforderlich. Töpfer schlug vor, einen Weg zu finden, damit auch diese Daten eingesehen werden können. Diese Einsicht könnten vereidigte Vertrauenspersonen wahrnehmen, dafür bedürfe es einer Regelung im geplanten Gesetz.  

Die ausstehenden Regelungsbedarfe für die Veröffentlichung der geologischen Daten waren schon bei der Verabschiedung des novellierten Standortauswahlgesetzes (StandAG) 2017 bekannt. Das StandAG wurde im Vertrauen darauf verabschiedet, dass die Lücke schnell geschlossen wird. Die Regierungsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verpflichtet.

Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des Begleitgremiums: „Es wird allerhöchste Zeit für eine gesetzliche Regelung. Leider hat das Bundeswirtschaftsministerium, anders als erhofft, noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Trotzdem war es hilfreich, aus erster Hand zu erfahren, wie weit die Arbeiten daran gediehen sind. Das Begleitgremium hat frühzeitig gemahnt: Wir brauchen eine umfassende Veröffentlichung dieser Daten. Deshalb werden wir auch weiterhin nicht locker lassen. Wir wollen das Verfahren beschleunigen und auf Lösungen drängen.“ Das BMWi hatte zunächst einen Referentenentwurf rund um den Jahreswechsel angekündigt. Das Geologiedatengesetz soll ausdrücklich den Vollzug des 2017 novellierten StandAG erleichtern – dazu müsste es aber sehr zügig kommen.

Bettina Gaebel, Bürgervertreterin im NBG, fand viel Zustimmung für ihre Forderung: „Wir brauchen nicht nur Transparenz im Verfahren. Wir brauchen bei den ganzen Themen auch eine verständliche Sprache, die die interessierten Bürger*innen auch verstehen. Das ist notwendig, damit sich die Menschen im Verfahren auch beteiligen.“

An der öffentlichen Veranstaltung „Geologische Daten im Brennpunkt: Transparenz als Voraussetzung für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren“ nahmen rund 130 Teilnehmer*innen aus einem breiten Spektrum teil. Dazu gehörten Vertreterinnen und Vertreter des Bundestages, aus Ministerien, der BGE, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), der Staatlichen Geologischen Dienste, der Bürgerinitiativen, der Umweltverbände, des Beratungsnetzwerks der Bürgervertreter*innen im NBG, der Wissenschaft und der Wirtschaft sowie interessierte Bürger*innen.   

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