Zudem beschlossen die Mitglieder, zwei Gutachten zum Themenkomplex Forschungsreaktor Garching II zu vergeben. In dem Reaktor wird hochangereichertes Uran als Kernbrennstoff eingesetzt. Mit den Gutachten will sich das Begleitgremium fachliche Expertise einholen zu den möglichen Folgen der Verwendung dieses Kernbrennstoffs für die Zwischen- und Endlagerung hochradioaktiver Abfälle. Gutachterlich soll auch der Frage nachgegangen werden, welche Probleme diese hochradioaktiven Abfälle für die Vermeidung von Proliferation bereiten können.
Die Mitglieder beschlossen außerdem, die Vergabe von Gutachten zum Thema Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfälle auf den Weg zu bringen.
An der Sitzung in Hannover nahm der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel als Gast teil. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Minister Wenzel stand die Problematik der Zwischenlager – nach jetzigem Stand laufen deren Betriebsgenehmigungen aus, bevor ein Endlager zur Verfügung steht –, die Rolle der Wissenschaft für die Endlagerung, Fragen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Probleme der Schachtanlage Asse 2 und deren Begleitprozess.
Bei einem Informationsbesuch am nächsten Tag konnten sich Mitglieder des Begleitgremiums bei einer Befahrung der Schachtanlage selber ein Bild machen und sich von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), dem neuen Betreiber der Asse, über die vorhandenen Probleme informieren lassen. Zudem trafen sich Mitglieder des Begleitgremiums mit Mitgliedern der Asse 2-Begleitgruppe zu einem Informationsaustausch. Von Seiten der Asse-Begleitgruppe wurde der Verlauf des Begleitprozesses geschildert. Innerhalb der Gruppe gibt es mittlerweile eine Reihe strittiger Punkte. Dazu zählt etwa der Standort für ein Zwischenlager für die Abfälle, die aus der Schachtanlage geborgen werden sollen.
Mitglieder des Begleitgremiums trafen sich außerdem mit Vertreter/innen des Beratungsnetzwerkes zu einem Informationsaustausch. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, wie die zukünftige Zusammenarbeit gestaltet werden könnte. Das Beratungsnetzwerk hat die drei Bürgervertreter/innen für das Nationale Begleitgremium ausgewählt.