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Schlag­lich­ter von der 79. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 10.11.2023

In der November-Sitzung gab es eine geballte Ladung Gutachten. Die NBG-Sachverständigen bewerteten das Vorgehen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei der Ermittlung der zukünftigen Standortregionen. Und ein weiteres NBG-Gutachten nahm die Partizipation in den Fokus – gerade mit Blick auf die Zeitverzögerung bei der Endlagersuche.

Sie bringen geologisches Knowhow und den Blick von außen mit. Die Sachverständigen des Nationalen Begleitgremiums begleiten mit ihrer Expertise die Endlagersuche und helfen dem NBG bei der Einordnung geologischer Fragen. Dafür dürfen sie auch Akten bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die Endlagersuche umsetzt, einsehen. Auch solche Dokumente, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden, da z.B. die Rechte bei Privatfirmen liegen. Das NBG soll damit eine herausfordernde Aufgabe übernehmen: Transparenz schaffen und die glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit gewährleisten.

Ungeeignete Gebiete zügig aus dem Verfahren nehmen

In diesem Kontext nahmen die NBG-Sachverständigen nun das Vorgehen der BGE unter die Lupe, wie nach der jetzigen Zeitplanung bis Ende 2027 die Standortregionen ermittelt werden sollen – vor allem mit Blick auf die unterschiedlichen Wirtsgesteine. Die wichtigsten Eckpunkte aus ihrem gemeinsamen Gutachten präsentierten sie auf der November-Sitzung.

Die BGE hatte zu dem Thema Anfang Oktober 2023 einen „Fahrplan“ präsentiert. Für die NBG-Sachverständigen Jan Behrmann, Jürgen Grötsch, Michael Kühn und Michael Weber sind deutliche Fortschritte in der Entwicklung der Methodik zu erkennen, die natürlich weiterentwickelt und präzisiert werden müssen. Die Empfehlung: Die Datengrundlage muss durch konkrete Beispiele, etwa Publikationen unterfüttert werden, damit die Methodik nachvollzogen werden kann. Sie plädieren dafür, dass ungeeignete Gebiete zügig aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

3D-Modelle sind nötig

Besonders beim Wirtsgestein Ton sehen sie hier eine Reduktionsmöglichkeit. Dafür bräuchte es aber 3D-Modelle und regionalgeologische Daten. Beim Kristallin läge die Herausforderung darin, dass es ein sehr breites Spektrum von Gesteinstypen umfasst, von denen viele aber absehbar nicht für den Bau eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle in Frage kommen – so die NBG-Sachverständigen. Sie empfehlen dringend, dass die BGE im Kristallin die Mindesttiefe schnellstmöglich festlegt, um die Sicherheitsuntersuchungen in den entsprechenden Teilgebieten praktikabel umsetzen zu können.

Partizipation im Fokus

Das zweite Gutachten, das auf der Sitzung vorgestellt wurde, widmete sich dem Themenspektrum Öffentlichkeitsbeteiligung. Das NBG hatte das nexus-Institut beauftragt, die Partizipation vor dem Hintergrund der neuen Zeitszenarien zu reflektieren. Denn fest steht: Es wird nicht, wie einst geplant, ein Endlagerstandort bis 2031 gefunden sein. Was bedeutet diese Verzögerung um Jahrzehnte nun für den gesamten Prozess?

Um diese Frage zu beantworten, führte u.a. Volkan Sayman vom nexus-Institut leitfadengestützte Interviews mit Fachleuten, Vertreter*innen von den Institutionen sowie Akteuren aus Politik und der Zivilgesellschaft. Flankiert wurden diese Interviews zusätzlich durch zwei Workshops.

Wissen über Dekaden erhalten

Herauskam ein recht vielschichtiges Bild, wo die Einschätzungen in puncto Partizipation zum Teil recht weit auseinander liegen – vor allem was die Erwartungen und Ziele betrifft.

Um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, seien „Übersetzungsprozesse“ zwischen Laien und Fachleuten notwendig. Eine sogenannte Bürger*innen-Akademie könnte laut Gutachten dabei helfen – auch um das Wissen über den langen Suchzeitraum zu sichern und für folgende Generationen zu erhalten.

Darüber hinaus seien zielgruppengerechte Beteiligungsangebote notwendig. Normale Bürger*innen, die erst neu in das Thema finden, bräuchten andere Formate als Expertinnen und Experten, die mehr Detailtiefe benötigen. Um den lernenden Charakter des Verfahrens mit Leben zu füllen, sei eine kontinuierliche Evaluation sinnvoll. Was läuft gut? Wo muss nachjustiert werden? Dem NBG empfehlen die Gutachter die mediale Aufbereitung der Endlagersuche für ein größeres Publikum in den Blick zu nehmen und seine Rolle als „watchdog“ im Verfahren zu schärfen.

Keine bayerische „Extrawurst“

Dazu passend hatte das Gremium bereits beschlossen, einen Brief an die neugewählte bayerische Landesregierung zu schicken. Der Grund: Die CSU und die Freien Wähler dort hatten erneut in ihrem Koalitionsvertrag hervorgehoben, dass Bayern als Endlagerstandort nicht geeignet sei. Für das NBG ist das ein absolut falsches Signal und schadet dem Verfahren. Immerhin wurde das Standortauswahlverfahren einst mit einem breiten Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Jetzt aus politischem Kalkül dieses Fundament zu torpedieren, sei fatal. Zumal die jetzige Endlagersuche auf wissenschaftliche Kriterien basiert und nicht auf politische Eigeninteressen.  

All diese Aspekte und Diskussionspunkte der 79. NBG-Sitzung finden Sie auch im Video-Mitschnitt auf unserem Youtube-Kanal.

YouTube-Livestream 79. NBG-Sitzung (10.11.2023, Online)

Aygül Cizmecioglu

Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll unten.

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