Wechsel und Veränderung stehen in diesem Jahr für das NBG an. Wie lief die Wahl der neuen Bürgervertreter*innen ab? Welche Rolle spielt Verständlichkeit im weiteren Verfahren? Außerdem auf der März-Agenda: die Eckpfeiler, die die Akteneinsicht des Gremiums regeln.
Das NBG ist in seiner Zusammensetzung ein Novum. Anders als in anderen Bundesgremien sitzen hier nicht nur Expertinnen und Experten, sondern auch ganz normale Bürger*innen. Während die zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens von Bundestag und Bundesrat benannt werden, kommen die sechs Bürger*innen durch ein anderes Verfahren ins Gremium.
Diese Auswahlrunde fand nun im Februar und März statt. Die drei neuen NBG-Bürgervertreter*innen starten offiziell ab April ihr Engagement. Auf der Sitzung gab Arnjo Sittig, der im Gremium die junge Generation vertritt, eine Zusammenfassung der zurückliegenden Wahl.
Große Neugier, starke Zivilgesellschaft
Im Vorfeld hatte man im Auftrag des Bundesumweltministeriums, bei dem die Federführung für die Wahl der Bürgervertreter*innen liegt, rund 17.500 zufällig ausgewählte Menschen per Telefon und Brief kontaktiert und ihr Interesse für die Endlagersuche abgefragt. Es gab rund 1.200 Rückmeldungen – so viele wie noch nie. Auch ein Zeichen dafür, dass das Thema, anders als viele denken, doch auf Neugier in der breiten Bevölkerung stößt.
Aus diesen Rückmeldungen wurden circa 170 Personen ausgesucht. Dabei achtete man auf eine geografische Ausgewogenheit, aber auch auf eine gute Mischung aus Männern und Frauen, jungen Menschen und unterschiedlichen biografischen Backgrounds.
Auf dem sogenannten Bürgerforum im Februar gab es für sie eine Art Intensivkurs in puncto Endlagersuche – Workshops, Impulsvorträge, die Vorstellung der wichtigsten Akteure und Wegmarken. Wie wichtig die Stimme der Öffentlichkeit in diesem Verfahren ist, wurde gleich zum Auftakt deutlich. Bundesumweltministerin Steffi Lemke kam und betonte die Schlüsselrolle des NBG und der Bürger*innen bei der Endlagersuche.
Im Anschluss an das Bürgerforum wurde Anfang März ein Wahlgremium gebildet, aus dessen Mitte dann drei neue Bürgervertreter*innen ins Gremium gewählt wurden. Aus den zahlreichen Feedbacks der Teilnehmenden, hob Arnjo Sittig einige Punkte hervor.
Das NBG werde als „Sprachrohr“ der Öffentlichkeit wahrgenommen, die Bekanntheit sei aber noch ausbaufähig. Bei der Vermittlung des Verfahrens müsse stärker auf Erklärfilme gesetzt werden und die Verständlichkeit im Fokus stehen.
Auf Verständlichkeit achten
Wie kann man dieses komplexe Verfahren auch für Laien so „übersetzen“, dass es verstanden wird? Eine große Herausforderung, die auf der Sitzung auch bei einem anderen Thema deutlich wurde – Stichwort Sicherheit. Das künftige Endlager muss eine Reihe von Sicherheitsanforderungen erfüllen, damit von ihm keine Gefahr ausgeht. Dafür werden in jeder Phase des Verfahrens vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt und die potentiellen Standorte Schritt für Schritt von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eingegrenzt.
Die Berichte dazu sollten nicht nur das Fachpublikum adressieren, sondern auch für Laien verständlich aufbereitet werden. Warum ist mein Wohnort noch im Rennen und das Nachbardorf raus? Am Ende geht es um Nachvollziehbarkeit und um die Glaubwürdigkeit des Verfahrens. Wer immer wieder betont, dass die Standortsuche nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgt, muss diese auch so erklären, dass sie von normalen Bürger*innen verstanden werden.
Vielleicht könnte die Schweiz hier als Vorbild taugen. Die Eidgenossen haben sich bereits für einen Endlagerstandort entschieden und sind weiter im Verfahren. Die Materialien zu ihrer Sicherheitsarchitektur könnten in ihrer Verständlichkeit auch ein wichtiger Erfahrungsschatz sein, aus dem hierzulande Akteure wie BGE oder das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) schöpfen könnten.
Akteneinsicht für die Transparenz
Der regelmäßige Austausch mit diesen Playern gehört auch zu den Aufgaben des NBG. Dabei spielt das Recht auf Akteneinsicht des Gremiums eine wichtige Rolle. Denn nicht alle Unterlagen der Endlagersuche sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Das NBG als unabhängiger Beobachter hat das Recht, Einsicht in alle Dokumente des Verfahrens zu nehmen. Läuft die Suche ordentlich ab? Gibt es Unregelmäßigkeiten oder strittige Fragen? Das Gremium hat mit der Akteneinsicht die Chance, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und anzusprechen.
Und damit das nicht nur eine hehre Idee bleibt, sondern auch mit Leben gefüllt werden kann, hat das NBG in der März-Sitzung ein Eckpunktepapier verabschiedet.
Darin wird z.B. festgehalten, wie man bei strittigen Fragen zu einer gemeinsamen Lösung kommen kann. Neu ist auch, dass Gremien-Mitglieder und Personen, die von ihnen beauftragt wurden, im internen Teil von NBG-Sitzungen über ihre Akteneinsichten berichten können. Zuvor war ein Austausch selbst in diesem vertraulichen Kreis nicht möglich gewesen, was die Arbeit des NBG erschwerte. Daher musste auch die Geschäftsordnung des Gremiums angepasst werden. Eine gute Grundlage, um durch die Akteneinsicht die Transparenz bei der Endlagersuche zu stärken.
All diese Aspekte und Diskussionspunkte der 72. NBG-Sitzung finden Sie auch im Video-Mitschnitt auf unserem Youtube-Kanal.
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