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Schlag­lich­ter von der 68. NBG-Sit­zung

68. NBG-Sitzung (19.11.2022/München) 68. NBG-Sitzung (19.11.2022/München)
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 19.11.2022

Die Endlagersuche wird länger dauern als ursprünglich geplant – also kein Standort bis 2031. Und was bedeutet das für das ganze Verfahren und auch für das NBG? Darüber wurde auf der November-Sitzung in München diskutiert.

Das Ziel war ambitioniert, vielleicht zu hochgegriffen. Die Skepsis um den Zeitplan wuchs, ebenso der Wunsch nach Klarheit. Jetzt ist es raus: 2031 wird der Endlagerstandort nicht wie im Standortauswahlgesetz angestrebt, feststehen. Obwohl viele, die sich mit dem Thema beschäftigen, das schon ahnten, war die Überraschung dennoch groß – auch im Nationalen Begleitgremium, zumal sich das Verfahren nun nicht nur um ein paar Jahre, sondern gleich um mehrere Jahrzehnte verzögern soll. 

Aus der Presse erfahren

Das NBG erfuhr die Nachricht aus der Presse und das obwohl das Gremium sich regelmäßig und oft mit den Akteuren wie der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) austauscht.

Warum wurde solch eine wichtige Neuigkeit, die gravierende Auswirkungen auf das ganze Verfahren haben wird, nicht schon vorab an das NBG kommuniziert?

Wird das Gremium, das per Gesetz das Verfahren unabhängig begleiten soll, nicht als Akteur auf Augenhöhe wahrgenommen? Oder fürchtete man eine kritische Kommentierung des Nationalen Begleitgremiums, das im Verfahren für Transparenz steht?

Eine Frage des Vertrauens

Günther Beckstein sprach Tacheles und brachte die Kritik auf den Punkt: Wer permanent das Vertrauen im Verfahren betone, solle auch dementsprechend handeln.

Die Art und Weise, wie diese Information an die Presse „durchgestochen“ wurde, sei inakzeptabel. Das hätte viel Vertrauen zerstört.

Auch die Öffentlichkeit hat das Recht, von den „Machern“ des Verfahrens über solch eine weitreichende Verzögerung frühzeitig informiert zu werden, zumal es auf unterschiedlichsten Ebenen Konsequenzen haben wird - von der Konzeption der Öffentlichkeitsbeteiligung über finanzielle Aspekte bis zu den Zwischenlagern.

Verzögerung hat viele Auswirkungen

Denn die Genehmigungen der Zwischenlager und der darin lagernden Castor-Behälter laufen in den nächsten 25 Jahren aus, da ist noch kein Endlager in Sicht. Und jetzt mit der Verzögerung wird das Problem, was man mit dem hoch radioaktiven Müll in der Zwischenzeit macht, immer drängender.

Es ist auch eine Frage von Gerechtigkeit. Verschieben wir heute nicht einfach die Verantwortung und bürden sie nachfolgenden Generationen auf, die den Atommüll gar nicht verursacht haben? Und wer soll diese Verzögerung um Dekaden eigentlich finanzieren?  

Aus den Fehlern lernen

Viele offene Fragen, die das NBG gerne auf seiner Dezember-Sitzung mit der BGE, dem BASE und der Öffentlichkeit detaillierter diskutieren möchte.  Trotz der Enttäuschung über die intransparente Kommunikation war auch eine gewisse Erleichterung zu spüren: Jetzt ist die Katze endlich aus dem Sack!

Es muss ein neuer und vor allem realisierbarer Zeitplan her, der keine Abstriche bei der Sicherheit oder der Partizipation macht und der alle mit einbezieht – nicht nur das BASE, die BGE und das Bundesumweltministerium, sondern auch das NBG und die Öffentlichkeit

Vielleicht – so einige Stimmen – müsse man die kommunikativen Fehler rund um die zeitliche Verzögerung als Teil eines lernenden Verfahrens sehen, daraus Lehren ziehen und es in Zukunft besser machen.

Aygül Cizmecioglu

Ausführliche Informationen finden Sie in dem Ergebnisprotokoll unten.

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