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Schlag­lich­ter von der 66. NBG-Sit­zung

66. NBG-Sitzung (14.9.2022/Ahaus-Online) 66. NBG-Sitzung (14.9.2022/Ahaus-Online)
Bundesfoto/Zöhre Kurc

Kurzbericht | 14.09.2022

Im Mittelpunkt der Diskussion der September-Sitzung stand die Stellungnahme des NBG zu einer möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland. Weitere wichtige Punkte waren die Planung eines eigenen Wissenschafts-Workshop Ende des Jahres und die Teilnahme am Evangelischen Kirchentag 2023.

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Energiekrise wurde in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit eine Debatte um die mögliche Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland geführt.

Auch das NBG diskutierte in der Vergangenheit sowohl in internen als auch öffentlichen Sitzungen über dieses Thema. Dabei habe man stets die Position vertreten, dass das NBG aus dem Standortauswahlgesetz hervorgegangen ist. Dieses wiederum sei Ergebnis des Atomausstiegs von 2011.

NBG bezieht Position

Konkret wurde darüber debattiert, ob das NBG überhaupt eine aktuelle Stellungnahme veröffentlichen sollte.  Armin Grunwald erklärte, dass dies innerhalb des NBG durchaus umstritten war. Allerdings sei es für ein plurales Gremium ganz natürlich, dass auch unterschiedliche Standpunkte vertreten werden. Ein Knackpunkt war die Frage, ob Empfehlungen für die Energiekrise und deren Bewältigung in den Zuständigkeitsbereich der NBG fallen.

Nach längerer Diskussion einigte man sich darauf, sich ausschließlich über endlagerrelevante Fragen zu äußern. Dabei beziehe man sich auf zwei Aspekte: Erstens müssten bei einer Laufzeitverlängerung neue Kernbrennstäbe beschafft werden. So würde die Menge an hoch radioaktivem Atommüll steigen, was Folgen für die Endlagersuche nach sich ziehen würde.

Zweitens sei der sogenannte Endlagerkonsens in Gefahr, der die Grundlage für das wegweisende Standortauswahlgesetz ist.

Die Suche nach dem richtigen Verfahren

Am Sitzungstag selbst sah die politische Wirklichkeit allerdings so aus, dass die Bundesregierung einen Streckbetrieb auf Reserve plant. Ist die NBG-Stellungnahme damit vom Tisch?

Armin Grunwald sagte, dass an diesem Beispiel deutlich wird, dass das NBG zwar gut darin ist, einen langandauernden Prozess mitzugestalten, der viele Stimmen miteinschließt und wissenschaftsbasiert abläuft. Allerdings gebe es Verbesserungsbedarf, wenn es darum geht, auf unmittelbar eintretende Ereignisse schnell zu reagieren. Ob das NBG diese Qualität überhaupt mitbringen müsse, stellte Armin Grunwald zur Diskussion.

NBG-Mitglied Klaus Brunsmeier konterte, dass das NBG sehr wohl in der Lage sein sollte, auf kurzfristige, tagesaktuelle Ereignisse adäquat zu reagieren. Dementsprechend müssten interne Abstimmungsverfahren besser funktionieren, um zügig in die Umsetzung zu kommen. Zudem sei es seiner Ansicht nach weiterhin erforderlich, eine Stellungnahme zu publizieren.

Andere NBG-Mitglieder waren der Meinung, dass nicht die Schnelligkeit des Verfahrens Anlass zur Verbesserung gebe, sondern das Abstimmungsverfahren selbst. Zum Ende der Sitzung einigte man sich schließlich darauf, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit zur Umsetzung ausreichend ist.

Die aktuelle Stellungnahme des Gremiums zur möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken in Deutschland soll auf der NBG-Website veröffentlicht werden.

Wie objektiv ist die Wissenschaft?

Außerdem war ein geplanter NBG-Workshop an der TU München Thema: Im November will sich das NBG hier der Rolle der Wissenschaft bei der Endlagersuche widmen.

Dort sollen unter anderem Fragen erörtert wie: Wie unabhängig kann Wissenschaft im Standortauswahlprozess sein? Wie entstehen wissenschaftliche Erkenntnisse? Und was bedeutet Wissenschaftsbasiertheit?

Denn Daten allein führen nicht zum bestmöglichen Standort für ein Endlager. Sie müssen erst interpretiert und bewertet werden. Wie weit Objektivität in diesem Rahmen möglich ist, soll das übergeordnete Thema des Workshops am 18. und 19. November 2022 sein.

NBG auf dem Evangelischen Kirchentag 2023

Eine andere Veranstaltung, die im Rahmen der 66. NBG-Sitzung angekündigt wurde, war der Evangelische Kirchentag, der nächstes Jahr im Juni in Nürnberg stattfinden wird.

NBG-Mitglied Markus Dröge von der Fachgruppe I Öffentlichkeitsbeteiligung verwies auf die thematischen Gemeinsamkeiten zwischen dem Gremium und der evangelischen Kirche, die sich schon seit langer Zeit mit den Themen Atommüll und Kernenergie auseinandersetzen. In konkreter Planung sei bereits ein kleineres Podiumsformat.

Der Kirchentag sei in zwei Themenbereiche gegliedert, in deren Programm sich die Inhalte des NBG gut einfügen könnten, erklärte Dröge. Zum einen werde es um die Frage gehen, wie ein richtiger Umgang mit hoch radioaktivem Müll im Sinne der Schöpfung und der Verantwortung für die Natur aussehen kann.

Der andere Themenbereich beziehe sich auf den Komplex Freiheit und Gesellschaft. Wie entsteht gesellschaftlicher Zusammenhalt? Wie kann er gesichert werden?

Auch hier nimmt das NBG eine zentrale Position ein und kann ihr Wissen auf den Gebieten Partizipation und Transparenz konstruktiv einbringen.

All diese Aspekte und Diskussionspunkte der 66. NBG-Sitzung finden Sie im Video-Mitschnitt auf unserem Youtube-Kanal.

YouTube-Livestream 66. NBG-Sitzung & NBG-Veranstaltung "Atommüll-Lagerung in Deutschland" (14.9.2022, Ahaus)

Holger Grevenbrock

Diese NBG-Sitzung war angedockt an einen zweitägigen Besuch in Ahaus. Das Thema Zwischenlagerung stand dabei im Fokus. Den Bericht zum ersten Tag (13.9.2022) finden Sie hier. Die Bildergalerie zum zweiten Tag (14.9.2022) können Sie hier sehen.

Ausführliche Informationen finden Sie in dem Ergebnisprotokoll unten.

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