Transparenz ist bei der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager die Basis für Vertrauen: Das Standortauswahlgesetz gibt dem Nationalen Begleitgremium das Recht, Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens, u.a. des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), zu nehmen. Bei seiner 62. Sitzung hat das NBG beschlossen, eine Akteneinsicht beim BASE vorzunehmen.
Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Deshalb wird dem NBG durch das Standortauswahlgesetz ein umfassendes Akteneinsichtsrecht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens bei den Akteuren des Verfahrens eingeräumt.
Dieses wird das NBG nun gegenüber dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einsetzen. Das BASE ist Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren.
Aktuell befindet sich das Verfahren in Schritt 2 der Phase 1 – Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung. Das NBG hat bereits auf seiner Klausur im September 2021 beschlossen, sein Akteneinsichtsrecht in dieser Phase aktiver wahrzunehmen. Im Februar 2022 wurde Akteneinsicht bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) genommen.
Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG:
„Die Akteneinsicht ist ein gesetzlich festgeschriebenes wichtiges Instrument des NBG, um Transparenz sicherzustellen. Sie dient sowohl der Ausübung der Kontrollfunktion, der tatsächlichen Einsicht in Unterlagen zum jeweiligen Thema, als auch der besseren Information des NBG über laufende Projekte des BASE wie der Entwicklung einer Strategie zur Beteiligung der Jungen Generation im Standortauswahlverfahren. Das NBG hatte das BASE mehrfach öffentlich aufgefordert, eine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorzustellen, u.a. in seinen Empfehlungen für den Deutschen Bundestag am 23.06.2021 und zuletzt wieder im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 11.05.2022. Zu seiner Sitzung am 17.05.2022 hatte das NBG das BASE längerfristig eingeladen, um diese Strategie bzw. einen Arbeitsstand vorzustellen. Leider hat das BASE seine Teilnahme an der Sitzung kurzfristig abgesagt und mit vorab erforderlichen BASE-internen Abstimmungen und hoher Arbeitsbelastung vor dem anstehenden Forum Endlagersuche begründet. Diese kurzfristige Absage und dass offenkundig nach über einem Jahr noch keine Strategie für die Beteiligung der Jungen Generation vorliegt, hat das NBG mit Irritation zur Kenntnis genommen. Das NBG wird hier nicht lockerlassen und an dieser Frage dranbleiben.“
Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG:
„Wir bedauern, dass es heute keinen Austausch mit dem BASE im Rahmen der NBG-Sitzung gegeben hat. Der regelmäßige Kontakt zwischen NBG und BASE ist aber wichtig und wir wollen gemeinsam mit dem BASE weiter daran arbeiten, wie dieser Dialog kritisch und konstruktiv fortgesetzt werden kann. Die Akteneinsicht des NBG wird hier sicherlich mehrere Fragestellungen aufwerfen.“
Geplante Themenbereiche der Akteneinsicht
• Aktenplan
• Entwicklung der Selbstorganisation von der Fachkonferenz Teilgebiete hin zum Forum Endlagersuche
• Öffentlichkeitsarbeit/ Informationskampagnen
• Junge Generation
• Konzepte zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden zwei bis drei Jahren
• Konzepte zur Aufsichtsfunktion im Standortauswahlverfahren
• Grenztemperatur an der Behälteraußenwand 100° C
All diese Aspekte und Diskussionspunkte der 62. NBG-Sitzung finden Sie im Video-Mitschnitt auf unserem Youtube-Kanal.
YouTube-Livestream 62. NBG-Sitzung (17.5.2022)
Venio Quinque
Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.
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