Die 59. NBG-Sitzung stand im Fokus der Akteneinsicht bei der BGE, die am Vortag (14.2.2022) stattfand.
Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums ist laut StandAG die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen.
Im StandAG ist auch ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für das NBG in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens geregelt.
Als Vorhabenträgerin entwickelt die BGE derzeit die Methodik der in diesem Schritt durchzuführenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Diese Methodik soll Ende März 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
In seiner Sitzung am 20. Januar 2022 hatte das Nationale Begleitgremium die Details der bereits im vergangenen November angekündigten Akteneinsicht nach § 8 Abs. 2 S. 1 StandAG bei der BGE beschlossen.
Am 14.02.2022 hat eine Delegation des NBG nun bei der BGE Einsicht in Unterlagen zu folgenden Themen genommen:
Dokumentation des Austauschs mit den Autoren der SicherheitsVO (vgl. Quartalsbericht III/2021)
Dokumentation der bisher geführten Fachgespräche und Workshops mit der Entsorgungskommission (ESK) seit 09/2020
Dokumentationen der Fachgespräche und Workshops mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung (DAEF) seit 09/2020
Dokumentation der Fachgespräche und Workshops mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seit 09/2020
Dokumente der Inhouse Workshops zu Schritt 2 der Phase 1
Dokumentation des Treffens mit den Staatlichen Geologischen Diensten am 8. Dezember 2021 (Protokoll, Präsentation, ggf. weitere Unterlagen - GZ SG01201/3/42-2021#1-XX)
Dokumentation der Umsetzung der Leitlinie der ESK zum Sicherheitsmanagement in Endlagerorganisationen
Dokumentation der Ausschreibung und Vergabe des Projektes „Einfluss zyklischer Vergletscherungen auf Salzstrukturen als potenzielle Endlagerstandorte“ an die Firma SmartTectonics
Die NBG-Delegation umfasste folgende Personen:
Miranda Schreurs (Ko-Vorsitzende), Günther Beckstein, Klaus Brunsmeier, Markus Dröge, Marion Durst, Rainer Grießhammer, Monika C.M. Müller, Werner Rühm, Maria-Theresia Schafmeister, Manfred Suddendorf sowie Claudia Strobl und Venio Quinque von Seiten der NBG-Geschäftsstelle. Unterstützt wurde die Delegation von einem Wissenschaftler der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Bernhard Schuck.
Nachfolgende Diskussion bei der NBG-Sitzung
Im Rahmen der 59. NBG-Sitzung am 15.2.2022 wurde die Akteneinsicht gemeinsam mit den BGE-Geschäftsführern Stefan Studt und Steffen Kanitz nachbesprochen: Wesentliche Punkte waren die Transparenz der Dokumentationsweise, die Transparenz der Arbeitsweise sowie Fragen zur Vergabe wissenschaftlicher Gutachten.
NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs:
„Das Akteneinsichtsrecht zielt in erster Linie auf Transparenz im Standortauswahlverfahren. Das NBG agiert hier stellvertretend für die Öffentlichkeit und stellt ein Mehr-Augen-Prinzip sicher. Auf der anderen Seite kann auch die BGE von NBG-Akteneinsichten profitieren. Die Fragen des NBG können dabei helfen, die hohen Anforderungen des StandAG in puncto Partizipation, Wissenschaftlichkeit und Transparenz zu erfüllen.“
Venio Quinque
Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.
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