Ein weiteres Thema war die Frage, wie der Informationsaustausch mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit organisiert werden könne, ohne dass das Begleitgremium seine Unabhängigkeit verliere.
Auf seiner 5. Sitzung in Berlin nahm das Nationale Begleitgremium eine kritische Bewertung des neuen Standortauswahlgesetzes vor. Als gravierenden Mangel des geänderten Gesetzes stufte das Gremium die unklare Formulierung zum Exportverbot hoch radioaktiver Abfälle aus Forschungsreaktoren ein. Die gewählte Formulierung öffne unterschiedlichen Interpretationen Tür und Tor. Der Verzicht auf ein eindeutiges Exportverbot für diese Abfälle sei das falsche Signal zum Start der der schwierigen Suche nach einem Endlagerstandort in Deutschland.
Positiv bewerteten die Mitglieder, dass das Nationale Begleitgremium nun Empfehlungen an den Deutschen Bundestagaussprechen könne. Allerdings wurde moniert, dass eine weitergehende Formulierung lediglich in der Begründung, nicht aber im Gesetzestext enthalten sei. Befürwortet wurde die Streichung des Wortes „insbesondere“ in der Zweckbestimmung des Gesetzes. Dadurch werde klagestellt, dass nach dem bestmöglichen Standort für hoch radioaktive Abfälle gesucht werde. Das Nationale Begleitgremium will sich in seiner nächsten Sitzung am 15. Mai 2017, die in München stattfinden soll, mit der Frage befassen, warum und auf welchem Wege Ausnahmen für den Forschungsreaktor Garching (FRM II) durchgesetzt worden sind. In Garching wir hochangereichertes Uran eingesetzt.
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder dafür aus, dass das Nationale Begleitgremium sich mit dem Thema Situation an den Zwischenlagern befassen müsse. Mit Blick auf Gorleben wurde ebenfalls einhellig die Position vertreten, die Aufarbeitung der Vergangenheit zu einem Anliegen des Begleitgremiums zu machen. „Unsere Aufgaben sind nicht nur an die Buchstaben des Gesetzes gebunden“, betonten der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer und das Mitglied des Begleitgremiums Dr. habil. Monika C. M. Müller. Ein weiteres Thema war die Frage, wie der Informationsaustausch mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit organisiert werden könne, ohne dass das Begleitgremium seine Unabhängigkeit verliere.
Im Kontext der 9. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 7. September 2017, für die als Ort Hannover vorgesehen ist, wird am Folgetag ein Besuch der Schachtanlage Asse II angestrebt. Dazu soll auch das Beratungsnetzwerk, aus dem die Bürgervertreter/innen für das Nationale Begleitgremium ausgewählt wurden, eingeladen werden.