Das NBG – eine unabhängige und glaubwürdige Stimme im Standortauswahlverfahren. Das Gremium betonte diese Rolle und holte sich rechtliche und geologische Expertise von außen. Damit wichtige Themen wie Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umgang mit Geodaten vorankommen.
Sieht so echte Beteiligung aus? „Endlager gesucht“ – so lautet der Titel einer Veranstaltungsreihe, mit der das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) durch die Republik tourt. Das BfE möchte dabei in einen Dialog mit der Öffentlichkeit treten. Die ersten Stationen waren Kiel und Schwerin. Auch das NBG war vor Ort. Und es wurde klar: informieren, heißt nicht beteiligen.
Zu der öffentlichen Veranstaltung in Schwerin waren rund 30 Personen gekommen. Die Vorträge hatten ein hohes Informationsniveau und machten deutlich: die Herausforderung ist, über dieses komplexe Verfahren umfassend zu informieren, ohne dabei Teilnehmende ohne Vorwissen zu überfordern.
Aus Feedback lernen
Es wurden viele kritische Fragen gestellt und der Wunsch geäußert, das NBG solle auf dieser Veranstaltungsreihe aktiver auftreten. Das BfE bekräftige auf der 30. Sitzung in Berlin nochmals seine Einladung an NBG-Mitglieder für die weiteren Veranstaltungen.
Wichtig wäre aus Sicht des Gremiums dabei, nicht nur teilzunehmen, sondern auch inhaltlich genügend Raum zu bekommen, um das Profil und die Arbeit des NBG vorzustellen. Das BfE nahm diese Idee gerne auf und betonte, dass die Inforeihe eher einen dynamischen Charakter habe.
Man lerne von Veranstaltung zu Veranstaltung und justiere das inhaltliche und organisatorische Konzept nach. Feedbackbögen von den Teilnehmenden und der Input vom NBG seien in diesem Punkt hilfreich.
Nur informieren reicht nicht!
Doch löst das wirklich das Grundsatzproblem? Eine echte Öffentlichkeitsbeteiligung findet in dieser ersten Phase des Standortauswahlverfahrens nicht wirklich statt. Ist das völker- und europarechtskonform? Und werden nationale gesetzliche Vorgaben eingehalten? Diese Fragen stellte das NBG in den Mittelpunkt von zwei Rechtsgutachten. Sobald beide vorliegen, wird das Gremium diese veröffentlichen.
Verständlichkeit, Partizipation auf Augenhöhe und das ab sofort – diese Grundsätze müssen nicht nur propagiert, sondern auch mit Leben gefüllt werden. Erst so entsteht Vertrauenswürdigkeit in die Endlagersuche. Das gilt vor allem für das BfE, das laut Gesetz verantwortlich ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wie sehen die zukünftigen Wegmarken dort aus? Welche Formate stehen in Zukunft an? Und was sind die wichtigsten Herausforderungen für das BfE? Die Mitglieder des NBG möchten sich gerne ein nuancierteres Bild von der Arbeit vor Ort machen. Geplant ist, eine der nächsten NBG-Sitzungen mit einem Besuch beim BfE zu koppeln.
Wie sieht das NBG ab November aus?
Angedacht war solch ein Besuch schon länger. Das Gremium wollte eigentlich seine Komplett- bzw. Neubesetzung abwarten. Doch die Vervollständigung verzögert sich immer weiter. Laut Gesetz soll das NBG aus 18 Mitgliedern bestehen – zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen. Derzeit besteht das Gremium aus elf Personen. Die Berufungsphase der Mitglieder der ersten Stunde endet im November. Was dann?
Zwar hat der Bundesrat Anfang Juli 2018 die sechs fehlenden Mitglieder gewählt. Seitdem steht die Wahl durch den Bundestag aus. Das NBG hatte bereits Briefe an den Bundestagspräsidenten und an die Fraktionsvorsitzenden geschickt, die Neu- und Wiederbesetzung schnellstmöglich zu klären. Dr. Wolfgang Schäuble betonte in seinem Antwortschreiben zwar, sich für eine zeitnahe Lösung einzusetzen. Doch seitdem ist nichts Vernehmbares passiert.
Ein Verfahrensvorschlag des Umweltministeriums in Bezug auf die Neu- und Wiederbenennung der Bürgervertreter*innen steckt noch in der Grobplanung. Die Sommerpause steht vor der Tür und noch immer gibt es keine Klarheit, wie es ab November weitergeht. Eine große Herausforderung für die kontinuierliche und langfristige Arbeitsplanung des NBG.
Die Zeit drängt
Verzögerungen, Warten, Drängen – das trifft auch auf das Geologiedatengesetz zu. Seit der NBG-Veranstaltung zum Umgang mit Geodaten Anfang Februar hat sich nicht viel getan. Der Referentenentwurf des Gesetzes befindet sich beim federführenden Bundeswirtschaftsministerium noch immer in der internen Abstimmung, wie dem NBG auf Nachfrage mitgeteilt wurde. 2020 steht die Veröffentlichung der Teilgebiete an. Ein klarer rechtlicher Rahmen im Umgang mit Geodaten wird immer dringlicher.
Das Geologiedatengesetz soll Klarheit darüber schaffen, welche Daten veröffentlicht werden dürfen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) sammelt die geologischen Daten von den Staatlichen Geologischen Diensten und wertet diese systematisch aus. Liegen die Rechte an den Datensätzen z. B. bei Privatunternehmen, fallen sie nach heutigem Stand unter eine Verschwiegenheitsregelung und dürfen nicht veröffentlicht werden.
Über den Umfang der Daten, an denen Rechte Dritter haften, gibt es widersprüchliche Aussagen. Bisher war oft die Rede von „wenigen Daten“, die unter diese Kategorie fallen. Doch im aktuellen BGE-Bericht an das NBG heißt es: „Für viele der zur Verfügung gestellten Geodaten bestehen Urheber-, Eigentums- und exklusive Nutzungsrechte.“ Auf diese Widersprüchlichkeit wies das NBG in seiner Sitzung hin.
Er konnte bestätigen, dass alle Bundesländer vollständig ihre zur Verfügung stehenden Daten geliefert haben. Daten zu den Ausschlusskriterien wie etwa „vulkanische Aktivitäten“ und „Erdbebenzonen“ sind umfangreich vorhanden. Dagegen ist bei „aktiven Störungszonen“ die Aktivität nur selten benannt. Die Datensätzen zu den „bergbaulichen Tätigkeiten“ sind zwar in großer Menge da, doch liegen sie oft nicht in digitalisierter Form vor, was die Zugänglichkeit und ihre Auswertung erschwert.
Pool von Geologen
Das NBG plant diese Art von Akteneinsichtnahme zu verstetigen. Dafür will das Gremium eine Gruppe von Geologen versammeln. Ein erster Schritt in diese Richtung: eine befristete Stelle für eine/n Geologin/Geologen ist vom NBG ausgeschrieben worden. Das Ausschreibungsverfahren läuft derzeit. Ziel ist es, eine unabhängige fachliche Einschätzung und Auswertung der BGE-Daten zu erhalten und dadurch frühzeitig auf geologische Probleme reagieren zu können.
Wie vielschichtig die Aufbereitung dieser Geodaten ist, wurde bereits Ende Mai beim NBG-Besuch in Peine deutlich. Das Gremium wünscht sich, dass die zugänglichen Datensätze nicht nur von Wissenschaftlern verstanden werden, sondern auch so aufbereitet sind, dass auch interessierte Laien damit etwas anfangen können. Die schon beim BGE-Besuch in Peine geäußerte Idee, einen weiterführenden Workshop zur Methodik auszurichten, wurde bekräftigt.
Aygül Cizmecioglu
Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.
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