Die Endlagersuche – ein dynamischer Prozess. Auch die Akteure müssen sich und ihre Aufgaben immer wieder neu reflektieren. Das kam auf der Sitzung in Berlin immer wieder zur Sprache. Zurückschauen, dazulernen und hinterfragen – das gilt auch für das NBG.
Diese Kooperation ist ein Novum. Erstmals werden drei Akteure im Standortauswahlprozess gemeinsam ein Projekt umsetzen. Konzeption und Realisierung im Teamwork und auf Augenhöhe. Das Nationale Begleitgremium (NBG), das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) planen im Herbst eine größere Jugendveranstaltung, um die junge Generation möglichst frühzeitig beim Standortauswahlverfahren zu beteiligen und ihr Interesse zu wecken und zu fördern.
Was brauchen diese jungen Menschen? Welche Formate stellen sie sich vor? Diese Fragen sollen im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen. Als Ideenwerkstatt mit größtmöglicher Offenheit soll sie einen Rahmen bieten, in dem junge Menschen eigenständig und kreativ Ansätze und Empfehlungen entwickeln können. Die Grundlage für die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Beteiligung bildet das Standortauswahlgesetz (StandAG).
Drei Akteure, eine Veranstaltung - Dr. Ingo Bautz (BfE) und Dagmar Dehmer (BGE) planen gemeinsam mit dem NBG den Jugendworkshop im Herbst
Aygül Cizmecioglu
Junge Menschen beteiligen - konkrete Ideen
Über die wichtigsten Eckpfeiler haben sich NBG, BfE und BGE verständigt. Nun gilt es, das Projekt organisatorisch und inhaltlich mit Leben zu füllen. Dazu wird es am 10. Mai ein Vorbereitungstreffen in Berlin geben. Dazu sind Vertreter*innen von Jugendorganisationen und Expert*innen im Bereich Jugendbeteiligung eingeladen.
Auf der 28. Sitzung stellte die NBG-Arbeitsgruppe den gemeinsam mit dem BfE und der BGE ausgearbeiteten Programmentwurf dieses Vorbereitungstreffens vor. Wie kann eine erfolgreiche Veranstaltung zum Thema Jugendbeteiligung aussehen? Welche Formate machen Sinn und wie kann man schon im Vorfeld junge Menschen für das Thema begeistern? Im kreativen Austausch will man diese Fragen klären. Das Ziel: Am Ende sollen konkrete Konzeptideen für den Herbst stehen.
Änderungen am BfE-Konzept „Information, Dialog, Mitgestaltung“
Das NBG betont immer wieder, wie wichtig es ist, Bürger*innen aktiv und von Anfang am Prozess zu beteiligen. Diese fehlende Partizipation war einer der Hauptkritikpunkte des Gremiums an der Erarbeitung des BfE-Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche. Das BfE hat kurz vor der Sitzung eine überarbeitete Fassung sowie eine dazugehörige Dokumentation veröffentlicht und auch dem NBG übermittelt. Dort sind die Anregungen aus dem Konsultationsprozess zusammengefasst und erklärt, wie mit den Änderungswünschen umgegangen wurde.
Es wurden unterschiedliche neue Formaten ergänzt, z. B. Journalisten-Seminare, Gesprächsrunden mit Multiplikatoren und Dialogveranstaltungen in den Landeshauptstädten. Aus dem NBG wurde kritisch bemerkt, eine breitere Informationsbasis sei nicht gleichbedeutend mit der erforderlichen Beteiligung. Das Gremium wird sich genauer mit dem erweiterten Konzept befassen.
Die Zeit im Blick! NBG-Mitglied Manfred Suddendorf war der Timekeeper der Sitzung
Aygül Cizmecioglu
Statuskonferenz – wer ist die Zielgruppe?
Auch der Termin für die nächste BfE-Statuskonferenz stieß auf Unverständnis. Die Konferenz findet am 14. und 15. November erneut wochentags statt. Eine öffentliche Veranstaltung, die zwar jedem Interessierten offen steht, aber de facto all jene ausschließt, die in der Woche arbeiten müssen. Genau deshalb hatte das NBG nach der Statuskonferenz 2018 vorgeschlagen, die Veranstaltung in diesem Jahr zum Teil auf ein Wochenende zu legen.
Wen will man primär erreichen? Menschen, die sich beruflich mit dem Thema beschäftigen und für die ein Termin in der Woche zum Berufsalltag gehört? Oder auch jene interessierten Bürger*innen, die sich vielleicht gerne auf der Statuskonferenz über den Stand der Endlagersuche informieren möchten, dafür sich aber in der Woche extra frei nehmen müssten? Das BfE fokussiert mit seiner Terminlegung eher die Experten und nicht die breite Öffentlichkeit, wodurch die Veranstaltung eher den Charakter einer Fachkonferenz bekommt. Dem NBG ist in jedem Fall wichtig, der Öffentlichkeit eine partizipative Einbringung von Themen im Vorfeld der Konferenz zu ermöglichen.
A wie Akteneinsicht und B wie Beteiligung
Was macht gute Bürgerbeteiligung überhaupt aus? Das Gremium möchte sich genau in diesem Punkt externe Expertise einholen und selbst noch weiter fortbilden. Sophie Scholz, Expertin für Bürgerbelange, zeigte in der Sitzung Möglichkeiten dafür auf. Worum wollen sich die NBG-Mitglieder in den nächsten Jahren in puncto Bürgerbeteiligung kümmern? Was ist ihr Fokus? Was können und wollen sie vielleicht auch nicht leisten? Daraus leiten sich die Schwerpunkte ab, mit denen sich das Gremium vertiefend befassen könnte. Konkret wird das NBG die theoretischen Grundlagen anhand des vorliegenden BfE-Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung reflektieren.
Weiterbilden, ja! Für Marion Durst und Bettina Gaebel, Bürgervertreterinnen im NBG, ist dabei der praktische Bezug wichtig
Aygül Cizmecioglu
Auf der Agenda der 28. Sitzung stand auch der NBG-Besuch bei der BGE am 23. Mai in Peine. Der Vorhabenträger bündelt alle geologischen Daten, die für die Endlagersuche relevant sind, und wertet diese aus. In Peine wird die BGE dem NBG in seiner öffentlichen Sitzung zeigen, wie sie methodisch mit Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen umgeht, inklusive Ausblick auf die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.
Und wie bereitet man diese komplexen Daten und Informationen im Zwischenbericht Teilgebiete verständlich für Zielgruppen auf? Dazu gibt es ein gemeinsames Brainstorming. Im Vorfeld der 29. Sitzung wird das Gremium einen geologischen Sachverständigen zur BGE schicken, der stellvertretend für das NBG Einsicht in die Akten erhält und dem Gremium berichtet.
Zeit folgt dem Verfahren – nicht umgekehrt
Erneut Thema auf der Sitzung war die Jahreszahl 2031. Laut Standortauswahlgesetz (StandAG) soll bis dahin ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gefunden sein – „wird angestrebt“, heißt es im Gesetz. Forciert man nicht Misstrauen, wenn man an Zeitplänen festhält, die viele als unrealistisch erachten? Oder entsteht Unglaubwürdigkeit, wenn jetzt schon am vom Gesetzgeber gewollten Zeitplan gerüttelt wird? Sowohl BGE als Vorhabenträger als auch BfE als Verfahrensführer unterstrichen ihr Bekenntnis zum Verfahren und Verpflichtung auf die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Eine Zielvorgabe sei gerade in der jetzigen ersten Phase wichtig, um Stillstand und Beliebigkeit entgegenzuwirken.
Die Zeit folgt dem Verfahren, nicht umgekehrt. Das betonte auch Klaus Töpfer, der Ko-Vorsitzende des Gremiums
Aygül Cizmecioglu
Dass der Zeitplan angesichts der hohen Ansprüche an das Verfahren ambitioniert ist und man die Zeit nicht einseitig zulasten von z. B. Gründlichkeit und Beteiligung betonen dürfe – darüber dürfte im Raum Einigkeit bestanden haben. Dieses Spannungsfeld ist allen bewusst. Die BGE erläuterte, dass sie ihre eigenen Zeitbedarfe mit der Veröffentlichung der Teilgebiete 2020, einem ersten großen Meilenstein, besser abschätzen könne.
Das NBG warnt davor, dass mit einer zu starken Fixierung auf den Zeitplan Glaubwürdigkeit verspielt wird. Entscheidend sei, eine Jahreszahl wie 2031 immer wieder im Lichte der Anforderungen richtig einzuordnen und nicht die Augen vor Zielkonflikten zu verschließen. Nicht die Zeit stehe im Mittelpunkt, sondern das Verfahren. Natürlich brauche man einen Planungshorizont, aber keine dogmatischen Jahreszahlen.
Selbstreflexion und Rückblick
Ein dynamischer Prozess verlangt auch Akteure, die sich immer wieder neu reflektieren. Das gilt auch für das NBG selbst, ein neuartiges Gremium – einzigartig in der politischen Landschaft. Die erste Berufungsperiode der meisten Mitglieder geht im November zu Ende. Und es gibt viele offene Fragen. Wann wird das Gremium endlich vollständig? Und wie könnte ein langfristiges Konzept zur Auswahl von Bürgervertreter*innen für das NBG aussehen?
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, in dem die Rolle des Beratungsnetzwerkes (BNW) im Fokus steht. Hintergrund: Das BNW ist eine Gruppe von Bürger*innen, die in einem mehrstufigen Verfahren gewählt wurden und aus deren Mitte die Bürgervertreter*innen des NBG stammen. Sie soll die Arbeit der Bürgervertreter*innen im Gremium unterstützen und für diese eine Art „Resonanzboden“ sein.
Mitglieder des Beratungsnetzwerkes sind Gast auf der NBG-Sitzung. Die Bürgervertreter*innen des NBG werden aus diesem Netzwerk heraus ins Gremium gewählt
Aygül Cizmecioglu
Zu der Frage, welche Funktion das BNW in Zukunft bei der Benennung der NBG-Bürgervertreter*innen übernehmen soll, schlägt die Studie mehrere Optionen vor. Insbesondere die Bürgervertreter*innen des NBG möchten sich kritisch mit der Studie auseinandersetzen und dem Bundesumweltministerium ein Feedback dazu geben.
Das Ende der ersten Berufungsperiode in diesem Jahr – auch ein Grund, Bilanz zu ziehen. Was hat das NBG bisher erreicht? Welche dringlichen Empfehlungen sind zu formulieren? Welche Arbeitsweisen und Strukturen haben sich bewährt und welche müssen überdacht werden? Eine Art Selbstreflexion und Rückblick – das NBG möchte sie noch vor der Sommerpause im Vorfeld eines umfassenderen zweiten Tätigkeitsberichts veröffentlichen.
Aygül Cizmecioglu / Carolin Boßmeyer
Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.
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