So könne Vertrauen nur aufgebaut werden, wenn die Gründe genannt werden, warum EWN 2015 einen Antrag auf Nachrüstung der Halle 8 zurückgezogen hat. In dieser Halle lagern die hochradioaktiven abgebrannten Brennelemente aus den AKW Greifswald und Rheinsberg. EWN will im nächsten Jahr einen Antrag auf Neubau einer Halle stellen, deren Errichtung allerdings mehrere Jahre dauert. Das Begleitgremium forderte EWN auf, hierbei keine Signale für mögliches Misstrauen zu setzen. Bei der vorangegangenen Sitzung des Begleitgremiums in Greifswald kritisierten Bürgerinnen und Bürger aus der Region eine unzureichende Information des Betreibers und der Landesatomaufsicht. Der Beirat für Kernenergiefragen des Landes Mecklenburg-Vorpommern habe auf Informationen dringen müssen, warum das Konzept zur Nachrüstung der Halle 8 nicht genehmigungsfähig sei. Der Beirat tagt nicht öffentlich, Informationen über seine Tätigkeit sind im Internet nicht verfügbar.
Das Thema Zwischenlagerung wird auch auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 3. Juli stehen. Zu der Sitzung sind Bundesumweltministerin Schulze und BMU-Staatssekretär Flasbarth eingeladen. Das Begleitgremium sieht einen klareren Zusammenhang zwischen der Zwischenlagerung und der Endlagerung. Das Begleitgremium fordert ein Gesamtkonzept für die Zwischenlager, das gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung an den Standorten und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet werden müsse. Die Genehmigungen für die Zwischenlager laufen zwischen 2034 und 2047 aus, zu Zeiten, in denen noch kein Endlager zur Verfügung steht.
Transparenz und umfassende Information sind auch die Schwerpunkte des Workshops „Geologische Grundlagendaten für die Ausschlusskriterien“, den das Begleitgremium am 18. Juni in Hannover ausrichtet. Hier geht es um Fragen der Erhebung und Auswertung der geologischen Daten sowie
deren Veröffentlichung.