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Schlag­lich­ter von der 15. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 02.03.2018

Das NBG will am 15. Mai 2018 seinen ersten Jahresbericht an den Bundestag übergeben. Das beschlossen die Mitglieder in der 15. Sitzung des Begleitgremiums am 2. März 2018 in Fulda. Zentraler Bestandteil des Jahresberichtes werden Empfehlungen an den Gesetzgeber sein.

Damit nimmt das Nationale Begleitgremium seinen gesetzlichen Auftrag, dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben zu können, wahr.

Das Begleitgremium will sich erneut mit dem Thema Zwischenlager befassen. Für den 12. Juni 2018 ist ein Besuch im zentralen Zwischenlager Nord geplant, bei dem sich die Mitglieder vor Ort über Fragen und Probleme der Zwischenlagerung informieren wollen. Am 13. Januar 2018 hatte das Begleitgremium zu einem Workshop in Karlsruhe eingeladen, in dem sicherheitstechnische Aspekte sowie die Entwicklung eines neuen Konzeptes für die Zwischenlager und Fragen der Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt standen. Die zentralen und dezentralen Zwischenlager haben eine auf 40 Jahre befristete Betriebsgenehmigung. Nach derzeitigem Stand laufen diese Genehmigungen aus, bevor ein Endlager zur Verfügung steht.  

Ein Vertreter des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) berichtete in der Sitzung, dass das BfE derzeit sein Positionspapier zur Öffentlichkeitsbeteiligung überarbeite und dann veröffentlichen werde. Auf Grundlage des Positionspapiers werde man nun ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiten. Die Mitglieder des Begleitgremiums insistierten darauf, die beteiligten Akteure und die interessierte Öffentlichkeit frühzeitig einzubinden. Der BfE-Vertreter kündigte an, nach Abschluss des behördeninternen Diskussionsprozesses einen Konzeptentwurf vorzulegen. Die Ko-Vorsitzende des Begleitgremiums, Prof. Dr. Miranda Schreurs bat um Vorlage eines ersten Entwurfs bis zur nächsten Sitzung des Begleitgremiums am 12. April 2018. Zudem regten die Mitglieder einen Workshop zum BfE-Beteiligungskonzept an. Das BfE ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zuständig.

Vertreterinnen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stellten in Aussicht, eine erste Bewertung der abgefragten geologischen Daten in der nächsten Sitzung des Begleitgremiums vorzulegen. Die BGE hat zum Start des Standortauswahlverfahrens bundesweit bei den geologischen Landesdiensten und Landesbergämtern in zwei Runden Daten abgefragt. Auf diese geologischen Daten werden zunächst die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien angewendet. Die BGE will am 16. und 17. April 2018 einen Workshop in Braunschweig veranstalten. Im Mittelpunkt soll die Datenabfrage zu den Mindestanforderungen stehen, mit einem Rückblick auf die Datenabfrage zu den Ausschlusskriterien.

Prof. Dr. Armin Grunwald wies auf die Notwendigkeit eines Rahmenterminplans hin. Diesen müsse der Vorhabenträger, also die BGE, zumindest mittelfristig vorlegen. Die BGE will im April oder Mai einen Meilenstein-Plan vorstellen.

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