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Schlag­lich­ter von der 14. NBG-Sit­zung

02.02.2018

Hier finden Sie alle Unterlagen zu dieser Sitzung.

Datum: 2. Februar 2018
Uhrzeit: 11.00 Uhr – 19.00 Uhr
Ort: Hessische Landesvertretung, In den Ministergärten 5, 10117 Berlin

Teilnehmer:

Mitglieder des Gremiums
Prof. Dr. Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende, Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Prof. Dr. Armin Grunwald, Prof. Dr. Hendrik Lambrecht (zeitweise telefonisch zugeschaltet), Dr. habil. Monika C.M. Müller, Prof. Dr. Kai Niebert, Jorina Suckow

Geschäftsstelle
Frauke Stamer, Jürgen Voges, Yvonne Hellwig

Vertreter/in der Institutionen
Dr. Judith Horrichs, Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Ingo Bautz, Matthias Mohlfeld, Vanessa Janzen, alle Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)

weitere Besucherinnen und Besucher        

Leitung der Sitzung:

Ko-Vorsitzender Prof. Dr. Töpfer, Prof. Dr. Miranda Schreurs


TOP 0

Begrüßung, Annahme des Protokolls der 13. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 12. Januar 2018 in Karlsruhe, Festlegung der Tagesordnung für die 14. Sitzung.

TOP 1

Beschluss über Termin für Diskussion über Selbstverständnis des Gremiums, Votum von Hendrik Lambrecht: Verlegung auf April-Sitzung
Die Mitglieder beschlossen, die Diskussion über Selbstverständnis und Arbeitsweise auf den 12. April 2018 zu verlegen. Dafür sind 4 Stunden interne Beratung am Vormittag vorgesehen. Der Beginn der Sitzung, die in Berlin stattfinden soll, wurde auf 10.00 Uhr festgelegt. Als Grundlage der Diskussion soll ein bereits vorliegendes Papier der Bürgervertreter/innen dienen.

TOP 2

Bericht der BGE und des BfE

  1. Bericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
    Dr. Judith Horrichs berichtete über den Stand der Auswertung der Daten, die die BGE bei den geologischen Diensten und Landesbergämtern abgefragt hat. Grundsätzlich könne die BGE die Daten, die sie erhält, verwerten. In bilateralen Gesprächen und mit einer zweiten Datenabfrage arbeitet die BGE daran, dass diejenigen Ämter, die bisher unzureichend geantwortet haben, Daten nachliefern. Diese sollen bis zum 28. Februar 2018 vorliegen. Bei der Frage, welche Unterlagen wesentlich sind, betonte Frau Horrichs, dass einzelne Daten nicht repräsentativ seien, sondern der Datensatz an sich wesentlich sei. Wenn die BGE die Ausschlusskriterien zusammen habe, könne über eine Veröffentlichung nachgedacht werden. Es gäbe ein Für und ein Wider, die Daten auf der Informationsplattform des BfE zu veröffentlichen. Die BGE plant für Anfang April einen Workshop zum Thema geologische Daten. Frau Horrichs berichtete zudem, dass die BGE parallel an Arbeitshilfen für die Anwendung der Mindestanforderungen arbeitet. Dabei gehe es um eine genauere Definition der gesetzlichen Vorgaben. Ziel sei es, ein einheitliches Verständnis darüber zu erlangen, was die BGE an Daten brauche.

  2. Bericht der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums über den Termin bei der BGE am 26. Januar in Salzgitter
    Klaus Brunsmeier und Monika C.M. Müller berichteten über den Vor-Ort-Besuch bei der BGE in Salzgitter. Da beide nicht bereit waren, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben, konnten sie keine Akteneinsicht nehmen. Der Verzicht auf die Unterschrift sei für das Selbstverständnis des Begleitgremiums sehr wichtig. Fragen, die sie vorher an die BGE geschickt hatten, wurden beantwortet. Beide bezeichneten den frühzeitigen Informationsaustausch mit der BGE als sehr hilfreich, sie mahnten Transparenz und frühzeitige Veröffentlichung der Daten ein. „Die Daten für die Ausschlusskriterien müssen von Anfang an öffentlich sein“, so Brunsmeier und Müller. Und weiter. „Immer, wenn Ergebnisse vorliegen, dann müssen sie öffentlich gemacht werden, damit sich jede/jeder damit befassen kann.“ Beide forderten eine differenzierte Betrachtung von Unterlagen, bevor diese mit einer "Generalgeheimhaltung" belegt und eingestuft werden. In der Diskussion über den Umgang mit Daten, die mit Rechten Dritter behaftet sind, schlug Klaus Töpfer vor, diese auch zu veröffentlichen, aber die Betroffenen darüber vorher zu informieren. Dieses Vorgehen wäre ein möglicher Weg. Töpfer betonte, wenn Informationen als vertraulich eingestuft werden, müsse der Grund dafür überprüft werden. Dies sei eine zentrale Herausforderung für das Begleitgremium. Das Begleitgremium will seine Forderung nach Transparenz an den Gesetzgeber richten.
      
  3. Bericht des Bundeamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
    Informationen zu den Kriterien für die Einvernehmenserklärungen des BfE im Rahmen der Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG
    Matthias Mohlfeld, Leiter der Projektgruppe Standortsicherung im BfE, erläuterte das Verfahren für die Einvernehmenserklärungen im Rahmen der Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG. Ziel des Verfahrens sei es, Gebiete, die als bestmöglich sicherer Standort für die Endlagerung in Betracht kommen, vor Veränderung zu schützen. Bei Anträgen für Vorhaben in einer Teufe von mehr als 100 Metern (z. B. Geothermiebohrungen) in diesen Gebieten müsse die zuständige Behörde vor Erteilung einer Genehmigung das Einvernehmen des BfE einholen. Dabei prüfe das BfE, ob die eingereichten Unterlagen plausibel und nachvollziehbar sind und den gesetzlichen Vorgaben des § 21 StandAG entsprechen. Wenn dies der Fall ist, müsse das BfE das Einvernehmen erteilen (gebundene Entscheidung, kein Ermessen). Mohlfeld betonte, die Erklärung des BfE zu einem Vorhaben beinhalte keine Aussage hinsichtlich einer Eignung oder Nicht-Eignung eines Standortes für ein Endlager.

  4. Bericht über den Workshop zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung am 17. Januar 2018 in Berlin
    Dr. Ingo Bautz berichtete über den Workshop am 17. Januar, zu dem das BfE das Begleitgremium und die BGE eingeladen hatte. Das BfE hatte dafür ein Positionspapier vorgelegt, in dem es sein Verständnis der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Standortauswahl und der Rollen der beteiligten Akteure darlegt. Die Ergebnisse des Workshops seien in einem Entwurf für eine Dokumentation zusammengefasst und versandt worden. Kommentare der Teilnehmenden könnten bis zum 9. Februar abgegeben werden. Darüber hinaus sollen auch die Beratungen zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bürger*innen-Dialog zum Start der Standortauswahl, zu dem das Begleitgremium am 3. Februar eingeladen hat, in die weiteren Beratungen des BfE über sein Positionspapier einfließen. Dr. Bautz stellte klar, dass das BfE nicht alle abgegebenen Kommentare aufnehmen werde. Er betonte, dass das Positionspapier und die Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure für das BfE die Grundlage für die Entwicklung und Diskussion eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren seien.

  5. Bericht der Mitglieder des Begleitgremiums über den BfE-Workshop
    Bettina Gaebel kritisierte, dass der erste Teil der BfE-Dokumentation, der die Diskussion in dem Workshop vom Vormittag beinhaltet „sehr dünn“ sei. Es bestehe ein gewisses Ungleichgewicht zwischen dem ersten und dem zweiten Teil. Am Vormittag des Workshops hatten Mitglieder des Begleitgremiums ihre Unzufriedenheit über das BfE geäußert, weil das Amt das umfangreiche Positionspapier erst zwei Tage vor dem Termin verschickt hatte. Vor diesem Hintergrund stellte Kai Niebert die Frage: Wie wolle man weiter miteinander umgehen?

    Mitglieder des Begleitgremiums kritisierten, dass das BfE-Papier wenig an Formaten der Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Gesetz festgelegt sind wie Rat der Regionen, Regionalkonferenzen etc. aufgreife. Hier gebe es noch großen Diskussionsbedarf. Das BfE-Papier erfülle die gesetzlichen Mindestanforderungen, davon ausgehend könnten aber noch weitere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt werden.

TOP 3

Vorbereitung des offenen Bürger*innen-Dialogs zum Start der Standortauswahl am 3. Februar 2018 in Berlin
Zur Vorbereitung der Veranstaltung am nächsten Tag legten die Mitglieder fest, wer jeweils die Moderation in den vorgesehenen Arbeitsgruppen übernimmt. AG 1 Abfrage erster geologischer Daten: Klaus Brunsmeier, AG 2 und AG 3 zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung: Monika C.M. Müller und Jorina Suckow sowie Bettina Gaebel, AG 4 zum Thema Aufarbeitung der Vergangenheit: Miranda Schreurs, AG 5 Offener Tisch: Klaus Töpfer.

TOP 4

Stand der Vorbereitung des geplanten Workshops zum Thema geologische Daten am 19. April 2018 in Hannover
Angesichts der Tatsache, dass die BGE Anfang April auch zu einem Workshop zum Thema geologische Daten einladen will, stellte sich die Frage, ob das Begleitgremium seine Veranstaltung verschiebt. Bisher ist es auch noch nicht gelungen, einen Dienstleister zu finden, der den Workshop für das Begleitgremium organisiert.

TOP 5

Update Jahresbericht des Nationalen Begleitgremiums
Die Mitglieder bestätigten, dass der Jahresbericht an erster Stelle einen politischen Teil mit Empfehlungen an den Gesetzgeber enthalten soll. Für die Fertigstellung wurde ein Zeitplan festgelegt. Ein erster Entwurf ist bis zum 26. Februar geplant, der Entwurf soll in der Sitzung des Begleitgremiums am 2. März in Fulda beraten werden. Die Diskussion soll in einer AG-Sitzung in der 1. Märzhälfte fortgeführt werden. Der Entwurf soll im Layout Mitte März vorliegen. Die Verabschiedung des Berichtes ist in der Sitzung am 12. April in Berlin vorgesehen.

TOP 6

Ausblick auf die Wiedereinberufung der Bürgerforen am 3./4. März 2018 in Fulda, Bericht der Bürgervertreter/innen
Auf Wunsch der Bürgervertreter/innen im Begleitgremium werden am 3. und 4. März in Fulda die Bürgerforen wieder einberufen. Veranstalter ist das Bundesumweltministerium (BMUB), das auch die Organisation in Auftrag gegeben hat. Bettina Gaebel berichtete vom Vorhaben des BMUB, aus den Bürgerforen Vertreter in das Beratungsnetzwerk wählen zu lassen, damit das Beratungsnetzwerk wieder 30 Personen umfasst. Das Beratungsnetzwerk hatte die drei Bürgervertreter/innen für das Nationale Begleitgremium ausgewählt, deshalb gehören ihm derzeit nur 27 Mitglieder an.

TOP 7

Geflecht der Institutionen und Rolle des Nationalen Begleitgremiums
Bei seiner Einführung in das Thema betonte Armin Grunwald, dass ein Institutionengeflecht geschaffen werden müsse, das wachsam bleibt. Das Verfahren brauche den Blick von außen, ein selbsthinterfragendes System müsse dauernd von außen angeregt werden. Als zentrale Aufgabe des Begleitgremiums bezeichnete Grunwald die Schaffung und Stärkung des gesellschaftlichen Vertrauens in das Verfahren. Die Arbeitsweise der verfahrenstragenden und –beaufsichtigenden Institutionen sei langfristig entscheidend für den Aufbau und die Beständigkeit von Vertrauen. Deshalb gehöre die kritische Begleitung der Institutionen zu den Aufgaben des Gremiums. Das Begleitgremium begleite das Verfahren, gleichzeitig stehe es über dem Verfahren. Das habe Folgen für das Verhältnis zum BfE und zur BGE.

Grunwald sieht die Aufgaben des Begleitgremiums in drei großen Bereichen einschließlich der Aufgabe, diese im Zusammenhang zu sehen: 1. die Überwachung der Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Durchführung eigener Maßnahmen, 2. die Überwachung des Institutionengeflechts im Hinblick auf das „selbsthinterfragende System“, 3. die Überwachung der wissenschaftsbasierten Schritte im Auswahlverfahren. Der Aufbau von Vertrauen und seine Erhaltung über Jahrzehnte werde nur möglich sein, wenn in allen drei Feldern Öffentlichkeit, Institutionen und Wissenschaft sorgfältig und transparent gearbeitet werde. Ungute Entwicklungen in auch nur einem dieser Bereiche würden das gesamte Verfahren gefährden. Daher sei es Aufgabe des Begleitgremiums, sich um alle drei Bereiche zu kümmern.

In der Diskussion wurde zu Bedenken gegeben, dass es schwierig sei für das Begleitgremium, „Augenhöhe“ zu erreichen, um die Aufgaben wahrnehmen zu können. Das Thema Zusammenarbeit mit den Institutionen soll in der April-Sitzung wieder beraten werden.

TOP 8

Weitere Planung der Arbeit des Begleitgremiums
Die Mitglieder beschlossen, für bereits festgelegte Sitzungstermine folgende Themenschwerpunkte auf die Tagesordnungen zu setzen:

  • 2. März 2018, 15. Sitzung in Fulda: Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung, Fragen der Bürgerbeteiligung, Stelle des Partizipationsbeauftragten, Beratung über den ersten Entwurf des Jahresberichtes.

  • 12. April 2018, 16. Sitzung in Berlin: vormittags interne Diskussion über Selbstverständnis und Arbeitsweise des Begleitgremiums, Grundlage dafür ist ein vorliegendes Papier der Bürgervertreter/innen; nachmittags Zusammenarbeit mit den Institutionen, auch über BGE und BfE hinaus, z. B. DBE etc. inkl. langfristigere Planung.

  • 15. Mai 2018, 17. Sitzung: Dieser Termin soll ggf. für einen Informationsbesuch des Zwischenlagers Nord (Lubmin) verwendet werden.

  • 12. Juni 2018, 18. Sitzung: Evtl. soll der Workshop zum Thema geologische Daten, der zunächst am 19. April in Hannover geplant war, auf diesen Termin verschoben werden.

  • 3. Juli 2018, 19. Sitzung: noch keine Themenfestlegung, Termin könnte als möglicher Ausweichtermin für den Beuch in Lubmin verwendet werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 17.00 Uhr

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