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Schlag­lich­ter von der 12. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 06.12.2017

Die NBG-Mitglieder haben mit Blick auf die anstehende Erweiterung des Gremiums dafür geworben, die Unabhängigkeit und Neutralität des Gremiums zu wahren. Die Struktur müsse im Grundsatz erhalten bleiben, betonte der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer auf einer Veranstaltung des Begleitgremiums am 6. Dezember in Berlin. Das Gremium brauche diejenigen, die offen und bereit sind, in die Gesellschaft hineinzuwirken.

Jorina Suckow unterstricht, dass auch künftig darauf verzichtet werden solle, Fachexperten zu berufen. Auch der Grundsatz, dass keine Person regionale oder sonstige Interessen an der Standortauswahl haben dürfe, müsse erhalten bleiben. Jorina Suckow schlug vor, bei der Nachbesetzung der Bürgervertreter/innen auf die bereits gewählten Mitglieder des Beratungsnetzwerkes zurückzugreifen. Vor der Veranstaltung kam das Gremium zu seiner 12. Sitzung zusammen.

Das Nationale Begleitgremium hatte am Nachmittag des 6. Dezember 2017 zu einer öffentlichen Veranstaltung unter dem Titel „Die Zivilgesellschaft im Standortauswahlverfahren weiter stärken – Bundestag und Bundesregierung in der Pflicht“ eingeladen. Insgesamt diskutierten rund 70 Vertreter/innen aus der Politik, der Institutionen, von Verbänden und Initiativen über Fragen der Bürgerbeteiligung.

In der vorangegangenen Sitzung des Nationalen Begleitgremiums kündigte der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, an, dass das BfE demnächst ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vorlegen will. Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung will das BfE am 17. Januar 2018 in einer ganztägigen Veranstaltung in Berlin mit dem Begleitgremium und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) diskutieren. Das BfE ist für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zuständig.

Vertreter und Vertreterinnen der BGE berichteten in der Sitzung, dass mit der allgemeinen Abfrage der geologischen Daten bei den geologischen Landesdiensten und Landesbergämtern offenbar nicht der gewünschte Effekt erzielt worden sei. Die BGE hatte im August ca. 60 Behörden angeschrieben und dabei die Frage gestellt, was an Daten vorhanden ist. Jetzt will die BGE auf bilateralem Wege die anstehenden Fragen klären, u. a. warum einige Behörden überhaupt nicht geantwortet haben. Mitglieder des Begleitgremiums wollen demnächst bei der BGE Einsicht in die Daten nehmen.

Dr. Bernd Redecker von der Begleitgruppe zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrums-Geesthacht (HZG) informierte das Begleitgremium über die Erfahrungen der Bürgerbeteiligung in dem Verfahren. Im Begleitprozess zum Rückbau der Atomforschungsanlagen des HZG ist es nach Angaben von Dr. Redecker gelungen, ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Vertretern des Betreibers und Atomkraftgegnern herzustellen. Die Frage, wie eine Atmosphäre geschaffen werden kann, die Vertrauen aufbaut, ist auch für das Nationale Begleitgremium relevant.

Bei dem am 13. Januar 2018 in Karlsruhe geplanten Workshop zum Thema Zwischenlager sollen sicherheitstechnische Aspekte und Fragen der Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt stehen. Zur Vorbereitung des Workshops hat das Begleitgremium zwei Gutachten zu diesen beiden Schwerpunkten in Auftrag gegeben. Die ganztägige Veranstaltung, zu der Bürger/innen, Vertreter/innen von Kommunen und Initiativen eingeladen werden sollen, soll im Akademie-Hotel Karlsruhe stattfinden, beschloss das Begleitgremium.

Für den 3. Februar 2018 ist eine öffentliche Veranstaltung des Begleitgremiums zum Start des Standortauswahlverfahrens geplant. Als Ort für die ganztägige Veranstaltung legte das Begleitgremium das Tagungswerk (ehemals Jerusalemkirche) fest.

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