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Schlag­lich­ter von der 11. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 10.11.2017

Das NBG hat sich in seiner 11. Sitzung am 10. November 2017 in Magdeburg mit dem Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers Morsleben befasst. Das Gremium ließ sich zudem über die Abfrage der ersten geowissenschaftlichen Daten für die Standortauswahl informieren und beschloss die Einsetzung mehrerer Arbeitsgruppen.  Am nächsten Tag besuchten Mitglieder das Endlager Morsleben und konnten sich vor Ort selbst ein Bild machen.

Zum Verfahren zur Stilllegung des Endlagers nahm in der Gremiumssitzung in Magdeburg Andreas Fox für die „Bürgerinitiative Morsleben“ und der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt Ralf Meyer Stellung. Nach ihrer Auffassung lässt sich die Langzeitsicherheit des Endlagers Morsleben mit den bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht gewährleisten. Sie verlangten, die bislang zwischengelagerten Abfälle aus dem Bergwerk zu entfernen und verneinten die Rechtmäßigkeit der Einlagerung von Abfällen im erst nach der deutschen Wiedervereinigung aufgefahrenen Ostfeld des Bergwerks. Sie regten die Einsetzung einer Gruppe von Bürgervertretern zur Begleitung des Stilllegungsprozesses an.

Einen Überblick über das 1992 beantragte und 1997 auf Stilllegung beschränkte Planfeststellungsverfahren für das Endlager gab der Staatssekretär im sachsen-anhaltischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Klaus Rehda. Der 2005 eingereichte Plan zur Stilllegung sehe die Stabilisierung des Bergwerkes durch die Verfüllung großer Teile der Grube, die Abdichtung der Schächte und die Abdichtung der Abfälle innerhalb der Grube vor. Im Laufe des Verfahrens habe sich der Stand von Wissenschaft und Technik allerdings fortentwickelt. Es fehlten bislang noch umfangreiche technische Nachweise zur Abdichtung des Lagers, und zumindest Teile der Antragsunterlagen müssten ersetzt werden.

Im Februar 2017 habe der Antragsteller in einem Fachgespräch erklärt, er überlege den Genehmigungsantrag zurückzuziehen, Rehda weiter. Das Land wolle eine Ende der Hängepartei und das Genehmigungsverfahren möglichst schnell zum Abschluss bringen. Falls es zu einem Rückzug des Genehmigungsantrages kommen und dann das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Genehmigungsbehörde werde, wolle das Land weiter über das Genehmigungsverfahren ins Benehmen gesetzt werden. In dem einmaligen Verfahren müsse das angestrebte Sicherheitsniveau erreicht werden. Bei der Bürgerbeteiligung könne man aber durchaus noch besser werden.

Auch der Projektleiter Morsleben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) Matthias Ranft, betonte das Ziel, im Stilllegungsverfahren Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren sicherzustellen. Derzeit arbeite die BGE als Antragsteller an der Anpassung der Verfahrensunterlagen. Sie könne als Antragsteller entscheiden, inwieweit Unterlagen zurückgezogen und erneuert werden müssten. Das Endlager Morsleben könne sicher stillgelegt werden. Ranft schilderte, wie nach der Änderung der Anforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Anfälle auch für die Stilllegung des Endlagers Morsleben zusätzliche Nachweise verlangt wurden.

Das Mitglied des Begleitgremiums Klaus Brunsmeier wies darauf hin, dass man nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik in einem zur Salzgewinnung errichtetem Bergwerk kein Endlager mehr einrichten könne. Wenn das gesamt Stilllegungsverfahren nicht scheitern solle, müsse man die bislang nur zwischengelagerten Abfälle vor der Stilllegung aus dem Bergwerk entfernen.

Verschiedene Gremiumsmitglieder verlangten, eine Gruppe zur dauerhaften Begleitung des Morsleben-Genehmigungsverfahrens durch Bürgervertreter einzurichten. Der Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Klaus Töpfer, hob das Interesse des Gremiums hervor, aus den Schwierigkeiten des Genehmigungsverfahrens für Morsleben zu lernen. Auch er sprach sich für ein von Bürgern begleitetes Genehmigungsverfahren aus. Wenn nur Antragsteller und Genehmigungsbehörde gemeinsam die Genehmigung in einem begleitenden Verfahren erarbeiteten, könnten leicht der Eindruck einer Grauzone und ein Einfallstor für Misstrauen entstehen.

Über den Stand des Standortauswahlverfahrens berichteten für die Bundesgesellschaft für Endlagerung Dr. Judith Horrichs und für das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Dr. Ingo Bautz und Jochen Ahlswede.

Das Begleitgremium verständigte sich darauf, zu dem am 6. Dezember 2017 von ihm geplanten politischen Dialog über die Standortauswahl eine/n vom Deutschen Naturschutzring benannten Vertreter/in der Zivilgesellschaft als Referente/in einzuladen. Außerdem setzte das Gremium mehrere Arbeitsgruppen ein. Eine Arbeitsgruppe soll die am 13. Januar in Karlsruhe geplante Veranstaltung zur Zwischenlagerung vorbereiten. Mit der öffentlichen Veranstaltung zum Start der Standortauswahl soll sich eine weitere Arbeitsgruppe befassen. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe „Aufbau der Geschäftsstelle“ gebildet. Eine vierte Arbeitsgruppe will sich den für die Standortauswahl erforderlichen geologischen Daten widmen und dazu eine Fachveranstaltung vorbereiten.

Das Begleitgremium legte zudem weitere Termine für seine Sitzungen fest:

  • 13. Sitzung: Freitag, 12. Januar 2018 in Karlsruhe
  • 14. Sitzung: Freitag, 2. Februar 2018 in Berlin
  • 15. Sitzung: Freitag, 2. März 2018 (Ort wird noch festgelegt)
  • 16. Sitzung: Donnerstag, 12. April 2018 in Berlin
  • 17. Sitzung: Dienstag, 15. Mai 2018 in Baden-Württemberg
  • 18. Sitzung: Dienstag, 12. Juni 2018 in Hannover
  • 19. Sitzung: Dienstag, 3. Juli 2018 im Raum Aachen/Jülich

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