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Schlag­lich­ter von der 10. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 10.10.2017

Die NBG-Mitglieder wollen die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bitten, dem Gremium die von den geologischen Diensten und Bergämtern gelieferten Antwortschreiben zur Verfügung zu stellen. Ebenso möchte das NBG Einsicht in die gelieferten Daten erhalten. Nur in Kenntnis der gelieferten Daten kann das Begleitgremium vertrauensbildend arbeiten, betonten die Mitglieder in ihrer 10. Sitzung am 10. Oktober 2017.

Die BGE hatte die Dienste und Ämter mit Schreiben vom 2. August 2017 aufgefordert, die geologischen Daten zu den Ausschlusskriterien im Standortauswahlverfahren für ein Endlager zu übermitteln. Fristende war der 30. September 2017. Nach Auskunft der BGE sind Aussagen über die abgefragten Daten derzeit noch nicht möglich.

Des Weiteren bittet das Begleitgremium das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren vorzustellen. Das Konzept soll auch darlegen, wie viele finanzielle Mittel dem BfE bisher für die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung zur Verfügung stehen und welche finanziellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung des Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich sind. Nach Ansicht des Begleitgremiums muss ein solches Konzept dem neuen Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung gerecht werden. Das BfE kündigte an, das Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Begleitgremium diskutieren zu wollen.

Das Begleitgremium schlug eine gemeinsame Initiative auf politischer Ebene vor. Die Mitglieder sprachen sich für ein gemeinsames Schreiben von Begleitgremium, BGE und BfE an die Beteiligten der anstehenden Koalitionsverhandlungen aus, um für Kontinuität beim Standortauswahlverfahren zu werben. Das Begleitgremium hält es für zwingend erforderlich, dass diese Kontinuität im Standortauswahlverfahren gewährleistet wird. Dieses Verfahren war mit breiter politischer Mehrheit beschlossen worden.

Vor dem aktuellen Hintergrund hat das Begleitgremium seine Planungen für öffentliche Veranstaltungen modifiziert. Zunächst beabsichtigt das Begleitgremium, zu einer politisch orientierten, die gesellschaftlichen Gruppen einbindende Veranstaltung am 6. Dezember 2017 in Berlin einzuladen. Dabei soll es um die Anforderungen und die Erwartungen des Nationalen Begleitgremiums an die neue Bundesregierung gehen. In Abänderung der bisherigen Pläne soll die Bürger/innen-Anhörung zum Start des Standortauswahlverfahrens und zum Ergebnis der ersten Datenabfrage der BGE jetzt am 3. Februar 2018 stattfinden. Als Veranstaltungsort ist ebenfalls Berlin vorgesehen.

Am Vorabend der Sitzung hatten sich die Mitglieder intern intensiv über ihr eigenes Selbstverständnis und die Vision, auf die das Begleitgremium hinarbeitet, ausgetauscht.

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