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Was soll langfristig gespeichert werden?

NBG-Mitglied Manfred Suddendorf (82. NBG-Sitzung, 23.2.2024/Berlin-Online) Was soll langfristig gespeichert werden?
Manfred Suddendorf und die Mehrheit der NBG-Mitglieder hatten gegen seinen Vorschlag votiert, den Verbleib von Abfällen kerntechnische Anlagen, welche nicht als radioaktiv gelten in die Langzeitdokumentationsverordnung aufzunehmen. Diese Verordnung nach § 38 (1) des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wird regeln, welche Daten, die für die End- und Zwischenlagerung wichtig sind oder werden können, dauerhaft gespeichert werden müssen. Sie wird gerade vom Bundesumweltministerium (BMUV) erarbeitet. Aygül Cizmecioglu

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