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"Zwi­schen­la­ger oh­ne En­de?"

Sylvia Kotting-Uhl (Frau im Vordergrund), Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, zuhörend Publikum zuhörend
Dirk Seifert

Atommüll | 13.01.2018

Die Ergebnisse des vom Nationalen Begleitgremium veranstalteten Workshops sollen als Empfehlung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden. Das beschlossen die Teilnehmer*innen im Januar 2018 in Karlsruhe. Mit breiter Mehrheit sprachen sie sich dafür aus, dass frühzeitig ein Zwischenlagerkonzept erarbeitet wird, an dem die Bürger*innen beteiligt werden.

Grundlage der Diskussion waren zwei vom Nationalen Begleitgremium in Auftrag gegebene Gutachten: Eine von Hans Hagedorn (DEMOS Gesellschaft für E-Partizipation mbH) und Hartmut Gaßner (Rechtsanwaltskanzlei GGSC) vorgelegte gutachterliche Stellungnahme zu Fragen der Bürgerbeteiligung an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle, und eine von Beate Kallenbach-Herbert, Stefan Alt und Julia Neles (Öko-Institut e. V.) vorgelegte Stellungnahme zu sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung dieser Abfälle.

Mehr Entscheidungsfreiheit

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützten mit großer Mehrheit den Vorschlag von Hagedorn und Gaßner, in diesem Jahr damit zu starten, einen Entwurf für ein Zwischenlagerkonzept zu erarbeiten, um möglichst viel Entscheidungsfreiheit zu sichern. Zuständig für die Erarbeitung eines Entwurfs ist die neue bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Die Standortgemeinden und die Bürgerinnen und Bürger müssten beteiligt werden, das Verfahren müsse mit angemessener Transparenz und verwertbarer Partizipation gestaltet werden.

Der Diskurs über das Zwischenlagerkonzept könnte auch ein „Lernort“ für das Auswahlverfahren zum Endlagerstandort sein, so Hagedorn und Gaßner. Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer betonte, dass es erforderlich sei, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie die zeitliche „Lücke“ geschlossen werden könne. Töpfer: „Wenn der Aufbau von Vertrauen beim Thema Zwischenlager nicht gelingt, wird es auch schwierig, ein Endlager zu finden.“

Henry Cordes (Mann mit weißen Haaren) von EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen, redend Henry Cordes von der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH in der Diskussion.
Henry Cordes, EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, in der Diskussion Dirk Seifert

Drei Varianten zur Auswahl

In Deutschland sind Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle an insgesamt 16 Standorten in Betrieb. Die jeweils auf 40 Jahre befristeten Genehmigungen laufen in den Jahren 2034 bis 2047 aus. Die Zwischenlager Brunsbüttel und Jülich verfügen derzeit über keine gültige Genehmigung. Nach jetzigem Stand steht nach dem Auslaufen der Genehmigungen noch kein Endlager zur Verfügung.

Es sind derzeit drei Varianten für eine Verlängerung der Zwischenlagerung in der Diskussion: Die bestehenden Zwischenlager werden ertüchtigt und die Verlängerung der Genehmigungen beantragt; es werden die Zwischenlager an einigen, wenigen Standorten zusammengeführt; es wird ein zentrales Eingangslager geschaffen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl betonte, dass über das Konzept die Standortgemeinden und Bürgerinnen und Bürger entscheiden sollten.

Kein Betrieb ohne Ende

Mit Blick auf den Titel des Workshops betonte Beate Kallenbach-Herbert, dass Zwischenlager aus sicherheitstechnischen und organisatorischen Gründen nicht für einen Betrieb ohne Ende geeignet seien. Daran änderten auch sicherheits- und sicherungsbezogene Nachrüstungen nichts.

Zwischen- und Endlagerung seien voneinander abhängige Bestandteile des angestrebten Entsorgungswegs. Es gebe vielfältige Verzahnungen, z. B. technischer Art und bei den Handelnden, die Entsorgung müsse als Gesamtsystem betrachtet werden lautete das Fazit von Kallenbach-Herbert.

Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (Männer und Frauen) zuhörend NBG zuhörend
Im Publikum: Die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums Jorina Suckow, Hendrik Lambrecht und Klaus Brunsmeier Dirk Seifert

Anstoß für Diskussionen

Dass das Nationale Begleitgremium mit dem Workshop am 13. Januar 2018 in Karlsruhe einen Anstoß für die Diskussion über Bürgerbeteiligung beim Thema Zwischenlagerung gegeben hat, wurde vom ganz überwiegenden Teil der Teilnehmenden befürwortet. Die Ko-Vorsitzende des Begleitgremiums, Prof. Dr. Miranda Schreurs wies darauf hin, dass das Begleitgremium grundsätzlich eine „Anstoßfunktion“ habe, auch wenn es sich nicht jedes Thema zu eigen machen könne.

An dem Workshop nahmen rund 90 Personen teil, darunter Bürgermeister von den Standortgemeinden, Kommunalpolitiker aus Baden-Württemberg, Vertreter/innen von Bürgerinitiativen, von Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Region Karlsruhe.

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