Geologische Grundlagendaten für die Ausschlusskriterien
18.06.2018
Für den Umgang mit alten geologischen Daten muss es eine besondere gesetzliche Regelung geben. Zudem gibt es bei den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder einen großen Bedarf, die vorhandenen analogen Daten aufzubereiten. Das sind wesentliche Ergebnisse des Workshops, den das Nationale Begleitgremium am im Juni 2018 in Hannover veranstaltet hat.
Einhellig sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dafür aus, dass die Unabhängigkeit des Nationalen Begleitgremiums gegenüber politischen Einflüssen und einzelnen Interessen gewahrt werden muss. Seitens der geologischen Landesdienste wurde versichert, auch in Zukunft Einladungen des Begleitgremiums zu folgen.
Vertrauen schaffen
Unter dem Motto „Transparenz von Anfang an“ betonte der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, dass Transparenz im Verfahren für die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle die Grundlage sei, Vertrauen zu schaffen. Transparenz sei notwendig, um Mitwirkung zu ermöglichen. Das Nationale Begleitgremium fordert, dass die Erhebung und Auswertung der geologischen Daten, die die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gestartet hat, nachvollziehbar sein muss. Zudem müssten alle vorhandenen Daten veröffentlicht werden.
Gegen Transparenz im Verfahren gab es auch bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern generell keine Bedenken. Allerdings wird das Thema Umgang mit den Rechten Dritter, also die Rechte von privaten Unternehmen und Personen an erhobenen geologischen Daten, unterschiedlich gesehen. Für die Veröffentlichung dieser privaten Daten ist eine gesetzliche Regelung notwendig.
Korrekturen und Rücksprünge
In seinen Empfehlungen an den Deutschen Bundestag hat das Nationale Begleitgremium eine zügige Verabschiedung eines Geodatenwissenschaftsgesetzes angemahnt. Ein Vertreter aus Niedersachsen teilte explizit mit, dass der geologische Landesdienst alle Daten an die BGE geliefert habe, einschließlich die mit Rechten Dritter behafteten.
Dem Standortauswahlverfahren liegt das Prinzip des „lernenden Verfahrens“ zugrunde. Auch dafür müsse die Transparenz sichergestellt werden, so das Resümee. Ziel sei es, die technischen, geologischen und politischen Weiterentwicklungen zu berücksichtigen. Auf die weitere Entwicklung der politischen Rahmenbedingungen wollen die Akteure Einfluss nehmen.
Und wie verhält sich das Prinzip des „lernenden Verfahrens“, das Korrekturen und Rücksprünge vorsieht, zu einem Verhalten, das getreu dem Gesetz entspricht? Dieser Konflikt wurde am Beispiel des gesetzlich angestrebten Termins für die Standortfestlegung, 2031, thematisiert.
Großes Interesse
Grundlage der Diskussionen in Hannover waren Vorträge von Akteuren des Standortauswahlverfahrens. Vertreter/innen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD), der Wissenschaft (Universität Hamburg), der Bürgerinitiativen (BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.) sowie der früheren Endlager-Kommission referierten jeweils über spezielle Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich.
Ausgehend von den Vorträgen wurde in drei Arbeitsgruppen zu folgenden Themen diskutiert:
Transparenz und Öffentlichkeit bei der Datenabfrage, Veröffentlichung von Daten und Ergebnissen
Lieferung, Aufbereitung und Auswertung der geologischen Grundlagendaten
Lernendes Verfahren – Umgang mit neuen (alten) Erkenntnissen
Hieraus wurden dann die Ergebnisse konzentriert. Das NBG wird die zentralen Ergebnisse des Workshops nun aufarbeiten und daraus weitere Aktivitäten ableiten.
Der Workshop „Geologische Grundlagendaten für die Ausschlusskriterien“ des Nationalen Begleitgremiums fand unter reger Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachpublikum statt. Das große öffentliche Interesse am Thema spiegelte sich auch in der Teilnehmerzahl von rund 120 wider.
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