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Of­fe­ner Bür­ger*in­nen-Dia­log "Start der Stand­ort­aus­wahl"

Mann stehend mit Mikro Bürger diskutierend
Dirk Seifert

03.02.2018

Welche Aufgaben hat das Nationale Begleitgremium und wie wird seine Rolle von außen gesehen? Das waren einige der zentralen Fragen, die die Teilnehmer*innen beim offenen Bürger*innen-Dialog zum Start des Standortauswahlverfahrens, zu dem das Nationale Begleitgremium Anfang Februar 2018 in Berlin eingeladen hatte, diskutierten.

Ausgangspunkt der kontroversen Diskussion war ein Positionspapier des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Öffentlichkeitsbeteiligung, in dem das BfE sein Rollenverständnis darlegt. Das BfE hat dafür zu sorgen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend informiert und über die vorgesehenen Beteiligungsformate beteiligt wird. So steht es im Gesetz. Aber was heißt frühzeitig und was ist eigentlich unter Öffentlichkeitsbeteiligung zu verstehen? Und was heißt es, dass sich die Beteiligten weiterer Beteiligungsformen, über die im Gesetz festgelegten Mindestanforderungen hinaus, bedienen können? Es wurden viele grundsätzliche Fragen aufgeworfen, ohne abschließende Antworten geben zu können.

Abgrenzend oder ehrlich?

Diejenigen, die das Standortauswahlgesetz ablehnen, weil es den Betroffenen kein Mitspracherecht und kein Vetorecht einräumt, nannten das BfE-Papier „ehrlich“, weil es den Geist des Gesetzes spiegele. Andere Stimmen bezeichneten das Papier als abgrenzend und hierarchisch, das BfE male seine Verantwortung größer aus als sie sei.

Silke Albin (Frau nah) Dr. Silke Albin (Vizepräsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit)
Dr. Silke Albin, BfE-Vizepräsidenten, erläutert die Position ihrer Behörde Dirk Seifert

Seitens des BfE wurde betont, dass es einen gesetzlichen Auftrag habe, bis 2031 den bestmöglichen Standort für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle zu finden, der von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird. Für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung müssten klare Zuständigkeiten und klare Regeln für die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, dem BfE, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und dem Begleitgremium, geschaffen werden.

Dafür sei es notwendig, so das BfE, das Selbst- und Rollenverständnis der Akteure zu konkretisieren. Kritik am Positionspapier, das das BfE als „1. Aufschlag“ bezeichnete, ist willkommen, aber, so dämpfte die Behörde die Erwartungen: „Nicht jede Äußerung wird 1:1 übernommen.“ Es bleibe am Ende ein Papier des BfE.

Beteiligung mit Grenzen

Das BfE, als Aufsichtsbehörde und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Standortauswahlverfahren verantwortlich, konnte mit der Zusicherung, den Prozess „generativ“, d. h. offen und selbsthinterfragend zu gestalten, die Kritiker*innen nicht überzeugen. Die Aussage des BfE, Beteiligung hat Grenzen, rief bei denjenigen Widerspruch hervor, die grundsätzliche Kritik am Verfahren haben: „Ist es relevant oder irrelevant, dass wir uns hier äußern? Gibt es eine Möglichkeit, auf den Prozess einzuwirken?“   

Klaus Töpfer (Mann mit weißen Haaren und Mikrofon) redend Toepfer am Mikro
Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums, fragt kritisch nach Dirk Seifert


Die Diskussion zeige, so fasste es ein Teilnehmer zusammen, dass sich der Rollenkonflikt, der in der Endlager-Kommission und im Standortauswahlgesetz nicht aufgelöst worden sei, fortsetze. Um alte Rollenmuster überwinden zu können, so hieß es an anderer Stelle, müsse sich auch die Atmosphäre verändern. Es war von einer „weißen Landkarte im Kopf“ die Rede, die gebraucht werde, um Vertrauen aufbauen zu können.

Bei der Frage, welche Institution überhaupt Vertrauen schaffen kann, sahen viele der Teilnehmenden das Nationale Begleitgremium an erster Stelle und dachten dem Gremium eine stärkere Rolle zu. Als „Vertrauensgremium“, so drückte es ein Teilnehmer aus, müsste das Begleitgremium eigene Beteiligungsformate entwickeln. Und überhaupt, lautete die weitgehende Frage, sollte es als „vertrauensschaffende Stelle“ die Aufgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht selber übernehmen?

Mitglieder des Gremiums hören zu (drei Frauen sitzend) Mitglieder zuhörend
Mitglieder des Begleitgremiums verfolgen die Diskussion Dirk Seifert


Aufarbeitung der Vergangenheit

Dass die Erwartungen an das Nationale Begleitgremium hoch sind, zeigte sich auch in der Diskussion über das Thema Aufarbeitung der Vergangenheit. Ausgehend von der Annahme, dass ohne Aufarbeitung kein Vertrauen geschaffen werden kann, baten Vertreter*innen der Region Gorleben das Begleitgremium, eine Auftaktveranstaltung mit allen Akteuren zu organisieren. Zudem wurde das Gremium gebeten, ein Gutachten auf den Weg zu bringen, das der Frage nachgeht: Wie kann Geschichte aufgearbeitet werden, um für die Zukunft zu lernen?

Den Blick in die Zukunft richtete auch die Journalistin Juliane Dickel. Sie sieht das Begleitgremium so: „Das NBG ist als Instanz zwischen Staat und kritischer Gesellschaft in ein Vakuum gestoßen und hat dieses Vakuum positiv ausgefüllt. Das NBG hat keine Entscheidungsbefugnis. Es soll vermitteln und schlichten. Nicht weniger. Aber eben auch nicht mehr. Also selbst, wenn das NBG gute Arbeit gemacht hat, kann das BfE ihm in letzter Instanz den Boden entziehen. Diese, Ihre Zukunft, wird nicht leicht. Die Weichen die Sie jetzt stellen, wirken auf den ersten Blick positiv. Wir werden sehen, wie das weitergeht. Dabei viel Erfolg.“

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