Volles Tagungshaus bei der ersten Veranstaltung
11.02.2017
Die erste öffentliche Anhörung des Nationalen Begleitgremiums zur Änderung des Standortauswahlgesetzes ist auf großes Interesse gestoßen. Zu der Veranstaltung im Februar 2017 in Berlin reisten 170 Teilnehmer*innen an. Sie diskutierten mit dem Gremium über den Gesetzestext, den das Bundeskabinett im Dezember beschlossen hat.
An sechs Runden Tischen und in einer Fishbowl-Diskussion im Plenum schlugen die Gäste zahlreiche Ergänzungen, Präzisierungen und auch Änderungen des Gesetzestextes vor. Das Begleitgremium erarbeitet einen Bericht, der die Ergebnisse der Diskussionen sammelt und bündelt. Auf dieser Grundlage werden dem Bundestag prägnanten Forderungen übermittelt.
Ein offenes Ohr für alle
Zu Beginn der Anhörung präsentierte sich das gesamte Begleitgremium seinen Gästen. Die Vorsitzende Miranda Schreurs sagte, dass das Begleitgremium stets offene Ohren für Anliegen von Bürgerinnen und Bürger habe werde. Der Vorsitzende Klaus Töpfer bat die Grünen-Bundestagsabgeordnete, Sylvia Kotting-Uhl, über den aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf zu berichten.
Dem Gesetz die Zähne ziehen?
"Sind dem Gesetz nun die Zähne gezogen worden, oder wurden die Zähne wieder eingesetzt?", fragte er. Die Grünen-Politikerin sagte: "Die Welt ist voller Dentisten. Wir sind in guten Verhandlungen, aber noch nicht am Ende." Der Gesetzentwurf werde in zahlreichen Punkten im Sinne der Empfehlungen der Endlager-Kommission überarbeitet.
So solle die Standortauswahl nun als selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren definiert werden. Die Öffentlichkeit solle in dem Verfahren nun nicht mehr nur informiert und unterrichtet, sondern über die vorgesehenen Formate auch beteiligt werden. Ergänzt werden sollten auch die Regelungen zum Nationalen Begleitgremium. So solle das Gremium die oder den Partizipationsbeauftragte/n selbst berufen.
Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zielten häufig in eine ähnliche Richtung, gingen aber auch oft darüber hinaus. Das Begleitgremium wird die Anhörung sorgfältig und zügig auswerten und über die Ergebnisse einen Bericht verfassen. Dieser wird selbstverständlich veröffentlicht.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz