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Vol­les Ta­gungs­haus bei der ers­ten Ver­an­stal­tung

Programmhefte gestapelt Programmheft Bürger/innen-Anhörung
Inga Kjer / Photothek

11.02.2017

Die erste öffentliche Anhörung des Nationalen Begleitgremiums zur Änderung des Standortauswahlgesetzes ist auf großes Interesse gestoßen. Zu der Veranstaltung im Februar 2017 in Berlin reisten 170 Teilnehmer*innen an. Sie diskutierten mit dem Gremium über den Gesetzestext, den das Bundeskabinett im Dezember beschlossen hat.

An sechs Runden Tischen und in einer Fishbowl-Diskussion im Plenum schlugen die Gäste zahlreiche Ergänzungen, Präzisierungen und auch Änderungen des Gesetzestextes vor. Das Begleitgremium erarbeitet einen Bericht, der die Ergebnisse der Diskussionen sammelt und bündelt. Auf dieser Grundlage werden dem Bundestag prägnanten Forderungen übermittelt.

Ein offenes Ohr für alle

Zu Beginn der Anhörung präsentierte sich das gesamte Begleitgremium seinen Gästen. Die Vorsitzende Miranda Schreurs sagte, dass das Begleitgremium stets offene Ohren für Anliegen von Bürgerinnen und Bürger habe werde. Der Vorsitzende Klaus Töpfer bat die Grünen-Bundestagsabgeordnete, Sylvia Kotting-Uhl, über den aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf zu berichten.

Frau am Mikrofon redend Kotting Uhl nah
Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl informiert über die parlamentarischen Beratungen Inga Kjer / Photothek

Dem Gesetz die Zähne ziehen?

"Sind dem Gesetz nun die Zähne gezogen worden, oder wurden die Zähne wieder eingesetzt?", fragte er. Die Grünen-Politikerin sagte: "Die Welt ist voller Dentisten. Wir sind in guten Verhandlungen, aber noch nicht am Ende." Der Gesetzentwurf werde in zahlreichen Punkten im Sinne der Empfehlungen der Endlager-Kommission überarbeitet.

So solle die Standortauswahl nun als selbsthinterfragendes und  lernendes Verfahren definiert werden. Die Öffentlichkeit solle in dem Verfahren nun nicht mehr nur informiert und unterrichtet, sondern über die vorgesehenen Formate auch beteiligt werden. Ergänzt werden sollten auch die Regelungen zum Nationalen Begleitgremium. So solle das Gremium die oder den Partizipationsbeauftragte/n selbst berufen.

Dieses Bild zeigt Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Diskussion. ...Engagiert
Großes Interesse, lebhafte Diskussionen Inga Kjer / Photothek

Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zielten häufig in eine ähnliche Richtung, gingen aber auch oft darüber hinaus. Das Begleitgremium wird die Anhörung sorgfältig und zügig auswerten und über die Ergebnisse einen Bericht verfassen. Dieser wird selbstverständlich veröffentlicht.

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