GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Kurz & Verständlich

Zusammenfassung

  • Referenzdaten sind ein notwendiger Bestandteil in verschiedenen Arbeitsschritten bis hin zur Ermittlung der Standortregionen, da nicht ausreichend Untergrunddaten vorliegen. Wie hoch der Anteil der Referenzdaten sein wird, ist beim gegenwärtigen Arbeitsstand noch nicht abzuschätzen.
  • Das von der BGE eingeführte Konzept der Kenngrößen wie Datenqualität und Datenquantität wird es erleichtern, sowohl Ungewissheiten zu berechnen als auch Teiluntersuchungsräume zu vergleichen.
  • Ein gesamtheitlicher Workflow zur Behandlung von Ungewissheiten ist gegenwärtig noch nicht vorhanden und wird erst im kommenden Jahr erwartet. Es wurde zwischenzeitlich allerdings viel Vorarbeit in Form von internen und externen Projekten (geleistet sowie neue Ansätze zum Gesamt-Workflow und den einzelnen Arbeitsschritten gezeigt. Diese sind teils schon umgesetzt.
  • Obwohl genauere Dokumentationen der BGE noch nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass Rücksprünge notwendig sind und es auch in Schritt 1 Phase II – also nach der Festlegung der Standortregionen – noch zu einer Neubewertung von Teiluntersuchungsräumen kommen kann. Dies ist ein Resultat der heterogenen Datenlage und nachvollziehbar.
  • Eine positive Entwicklung ist bei der BGE-internen Qualitätssicherung von geologischen Modellen zu beobachten – ein wichtiger Schritt, der schon klar ersichtlich zur Hebung von Model-Standards geführt hat.
  • Trotz signifikanter Fortschritte im Geodatenmanagement ist die Verfügbarkeit von digitalen Daten noch stark verbesserungswürdig, wobei die Ursachen auf fehlende Geo-Datenstandards in Deutschland, mangelhafte Digitalisierung der Daten und einer unzureichenden Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden zurückzuführen sind. D.h., diese Problematik kann allein von Seiten der BGE nicht gelöst werden.
  • Derzeit muss immer noch über einen Arbeitsstand gesprochen werden, da seit März 2022 keine weiteren Dokumentationen veröffentlicht oder Resultate abschließend vorgestellt wurden. Dies bedeutet auch, dass die meisten Fragestellungen des NBG zu diesem Gutachten derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden können.

Einige Handlungsempfehlungen

  • Die BGE sollte ein sogenanntes Risikoregister führen. In diesem sollten Risiken, die absehbar im Verfahren auftreten können, aufgelistet werden.
  • Geodaten und ihre digitale Verfügbarkeit, auch zur späteren Veröffentlichung, sollten Teil dieses Risikoregisters sein und aktiv von der BGE nachverfolgt werden, etwa über sogenannte „dashboards“.
  • Ungewissheiten sollten Teil dieses Risikoregisters sein, sprich Ungewissheiten sollten mit entsprechenden Risiken verknüpft werden. Dies macht auch deutlich, warum und welche notwendigen Maßnahmen zu deren Vermeidung eingeleitet wurden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK