GSB 7.1 Standardlösung

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Kurz & Verständlich

Zusammenfassung

  • Der vorgeschlagene Workflow zum Umgang mit heterogener Datenlage ist generell geeignet, in den großen Teilgebieten mit dem Wirtsgestein Kristallin angewendet zu werden. Vorrangig sollte an der noch mangelnden Verfügbarkeit digitaler Nachweise gearbeitet werden. Eine wichtige Rolle dabei können auch an Dritte vergebene Forschungsprojekte spielen.
  • Das erklärte Vorgehen zum Umgang mit Gebieten mit nicht ausreichender Information erscheint praktikabel. Es erfordert aber, dass die Hürden zur Ausweisung eines Gebietes ohne ausreichende Information auch im Hinblick auf die Verfahrensgerechtigkeit entsprechend hoch angesetzt werden.
  • Die Verwendung von Referenzdaten, die nicht aus den Teilgebieten mit dem Wirtsgestein Kristallin selbst stammen, wird auch weiterhin unabdingbar nötig sein und korrekte Bewertungen und Einstufungen erst möglich machen.
  • Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Referenzdaten aus anderen Kristallingebieten bestehen überall, wo standortspezifische Faktoren eine Rolle spielen. Hier ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit generische Modelle und tiefenabhängige Änderungen der Gesteinseigenschaften für eine zutreffende Beschreibung ausreichen.

Einige Handlungsempfehlungen

  • Da die Datenlage in den sieben Teilgebieten mit kristallinem Wirtsgestein generell sehr unterschiedlich ist und viele entscheidende Unterlagen wie Bohrlochmessungen, Schichtenverzeichnisse von Bohrungen und die zugehörigen Bohrakten in der Datenbank der BGE nicht in digitaler Form vorliegen, wird empfohlen, besonderes Augenmerk auf die Vervollständigung dieser Daten zu richten. Dabei sollten alle Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.
  • Konkret ist der BGE für das Teilgebiet der Mitteldeutschen Kristallinzone besonders anzuraten, durch Datenabfragen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) die Voraussetzungen für eine korrekte Einstufung besonders im Bereich von Spessart und Odenwald zu schaffen.
  • Es wird empfohlen, die Hürden zur Ausweisung eines Gebietes ohne ausreichende Information entsprechend hoch anzusetzen. Dies ist auch aus Gründen des Erhalts der Verfahrensgerechtigkeit zu empfehlen.
  • Generell wird empfohlen, auf Referenzdaten aus ausländischen Kristallingesteinen zurückzugreifen. Dabei sind aber die zu beachtenden Einschränkungen zu berücksichtigen und für die Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren.
  • Es wird empfohlen, ein kombiniertes Kriterium aus Gesteinszusammensetzung und Entstehungsgeschichte beim Zuschnitt von Untersuchungsräumen und Teiluntersuchungsräumen konsequent umzusetzen und anzuwenden. Auf diese Weise kann die Suche nach einem geeigneten Endlager effizienter gestaltet und beschleunigt werden.
  • Der BGE wird empfohlen, die jetzt anstehenden Arbeiten wo immer möglich durch begleitende Forschungsvorhaben auch durch Dritte zu unterstützen. Die Daten, die man für eine zielgerichtete Arbeit braucht, sind noch zu unterschiedlich und häufig nicht in der gewünschten Menge vorhanden.

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