GSB 7.1 Standardlösung

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Handlungsempfehlungen

Welche Handlungsempfehlungen formulieren die Gutachter*innen für Institutionen und Akteure der Standortauswahl? Aus der Tatsache, dass die kommenden Entwicklungen noch sehr offen sind und sich maximal in Szenarien beschreiben lassen, leiten die Gutachter*innen als zentrale Schlussfolgerung ab, dass bei jedem Schritt des Standortauswahlverfahrens die gesetzlich vorgesehenen Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung inhaltlich überdacht und zeitlich geplant werden sollten. Daraus seien die Zielsetzungen der einzelnen Formate zu konkretisieren und die Erwartungen an ihre Effekte zu formulieren.

Eine weitere Empfehlung, die sich stringent durch das gesamte Gutachten zieht, ist die zielgruppenspezifische Aufbereitung und Weitergabe von Wissen, die sich insbesondere dann zeigt, wenn die Zahl der Beteiligten steigt, die kein Vorwissen in Bezug auf die Entstehungsgeschichte des Standortauswahlgesetzes (StandAG) haben. Die Gutachter*innen empfehlen dem NBG seine Rolle als „Watchdog“ des Verfahrens noch stärker (medial) zu betonen und weiterhin als Schnittstelle zwischen den Institutionen und der Zivilgesellschaft zu fungieren.

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