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Zusammenfassende Bewertung & Handlungsempfehlungen

In dem jetzt veröffentlichten BGE-Bericht sind nach Meinung der Gutachter deutliche Fortschritte in der Entwicklung der Methodik gemacht worden. Es handelt sich aber wie auch bei den vorhergehenden Veröffentlichungen immer noch um einen Arbeitsstand. Die Methodik muss weiterentwickelt werden, um eine transparente und vergleichbare Einschätzung der potenziellen Standortregionen zu ermöglichen. Konkret geben die Gutachter folgende Empfehlungen:

  • Die Sachverständigen unterstützen das Vorgehen der BGE, schnellstmöglich ungeeignete Gebiete aus dem Verfahren auszuschließen. Von den insgesamt vier Prüfschritten wurden vor allem die Prüfschritte 1 und 2 der Sicherheitsuntersuchungen von der BGE auf dieses Ziel hin ausgerichtet.
  • Obwohl Details noch nicht geklärt sind, befürworten die Gutachter die derzeitigen methodischen Arbeiten der BGE, um z.B. Ungewissheiten einschätzen zu können. Hiermit werden die Analysen der BGE in und zwischen den Gebieten transparenter und besser vergleichbar.
  • Veränderungen in der Vorgehensweise (z. B. an Kenngrößen. Das sind aggregierte, zusammengefasste Einzeleigenschaften eines Gesteins) zeigen für die Gutachter, dass die komplexen Arbeitsschritte schrittweise verbessert werden. Sie sind somit gute Beispiele für ein lernendes Verfahren.
  • Die Gutachter empfehlen, für die verschiedenen Prüfschritte der Sicherheitsuntersuchungen konkrete Beispiele mit ihren Datengrundlagen zur Verfügung zu stellen, um die Methoden besser nachvollziehbar zu machen. Konkret könnte auch über eine Datenpublikationen nach dem Beispiel der Praxis in den Niederlanden nachgedacht werden.
  • Das Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ (z.B. Erdbebengefahr), findet in Prüfschritt 1 der Sicherheitsuntersuchungen für alle Wirtsgesteine keine Anwendung. Hier fehlt den Gutachtern eine Erläuterung der neuen Situation, wie die geänderte gesetzliche DIN-Norm für die Einschätzung der seismischen Aktivität berücksichtigt wird.
  • Die Annahme der BGE einer generellen Dichtheit von Salz ist nach Meinung der Gutachter nicht zutreffend. Daher wird empfohlen, zur Durchlässigkeit des Wirtsgesteins Salz eine Studie durchzuführen, in der Daten aus dem Untergrund und von entsprechenden Firmen ermittelt und zusammengefasst werden.
  • Für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung wird das Kriterium „Ungünstige Geometrie“ nicht angewendet. Was heißt „Ungünstige Geometrie“? Die Fläche des Wirtsgesteins wäre für ein Endlager zwar groß genug, aber die Breite wäre zu gering, so dass es nicht in Frage kommt. Gerade für dieses Wirtsgestein erscheint das Kriterium den Gutachtern wichtig, z.B. um die seitliche Ausdehnung von Salzstöcken zu bewerten. Dasselbe gilt für das Kriterium „Ungünstige tektonische Gesamtsituation“. Hier fehlt den Gutachtern eine Erläuterung durch die BGE.
  • Für Kristallin wird nachdrücklich empfohlen, bis zum Abschluss der Methodenentwicklung plausibel gemacht zu haben, wie der Erhalt technischer und geotechnischer Barrieren für dieses Wirtsgestein für eine Million Jahre zu gewährleisten ist.
  • Es wird mit Nachdruck empfohlen, dass die BGE im Kristallin die Mindesttiefe schnellstmöglich festlegt, um die Sicherheitsuntersuchungen in den entsprechenden Teilgebieten praktikabel umsetzen zu können.

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