Hinweise
- Die Fragen werden in anonymisierter Form (ohne namentliche Nennung der Fragesteller*innen) in diesen Text eingebunden.
- Im Anschluss an den Livechat hat die NBG-Geschäftssstelle die Antworten inhaltlich ergänzt und mit Links zu weiterführenden Inhalten versehen.
Wie wurden die Mitglieder des NBG ausgewählt und von wem?
Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt. Im NBG sitzen Studenten, Politikwissenschaftlerinnen, Physiker, Geologinnen, ehemalige Politiker, Theologen – die Bandbreite unserer Mitglieder ist also recht groß.
Welche Arbeitsweise hat das NBG? Und wie werden die Ergebnisse Ihrer Arbeit dokumentiert? Wo kann man diese einsehen?
Wir tagen in der Regel einmal im Monat. Unsere Sitzungen sind öffentlich. Wann und wo sie stattfinden, wird auf unserer Homepage bekanntgegeben. Uns ist der Austausch mit der Öffentlichkeit sehr wichtig. Unsere Sitzungen stehen jeder/jedem offen. In Zeiten von Corona müssen wir aber bei Präsenzveranstaltungen auf Sicherheitsabstände etc. achten. Daher ist die Teilnehmerzahl oft begrenzt und eine vorherige Anmeldung über unsere Homepage notwendig. Da coronabedingt viele Menschen Bedenken vor großen Veranstaltungen haben, streamen wir unsere Sitzungen live auf unserem YouTube-Kanal. Hier können Sie diese live mitverfolgen und sich im Nachgang den Mitschnitt nochmal anschauen.
Das NBG verfasst zu vielen Themen rund um die Endlagersuche Stellungnahmen, gibt Gutachten in Auftrag oder bündelt Erklärformate zum Thema. All diese Inhalte finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Welche Kritik hatte das NBG an der Vorbereitung der Auftaktveranstaltung und wie steht das Gremium dazu, dass es hier keine Austauschoptionen für die Teilnehmenden untereinander gibt?
Wir teilen Ihre Meinung, dass eine reine Darstellung von Information nicht ausreichend ist. Es sollte die Möglichkeiten geben, sich vernünftig auszutauschen und zu diskutieren – auch wenn in Zeiten von Corona Veranstaltungen wie diese digital stattfinden müssen. Wir werden diesen Punkt nochmal beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ansprechen.
Was waren die 10 Hauptfehler im Rahmen der Auswahlentscheidung in der Vergangenheit?
Gute Frage, aber darüber könnte man ganze Artikel verfassen. Grundsätzlich mangelt es an Transparenz und es gibt leider keine ausreichende öffentliche Diskussion zum Thema. Darüber hinaus fehlt es an echten Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen.
Die Begleitgruppe für die Rückholung des Atommülls aus der Asse fühlen sich nicht ernst genommen von BGE, BMU und BASE. Wie geht es den Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums?
Es ist wichtig, dass sich alle in diesem Prozess nicht nur wahrgenommen fühlen, sondern auch tatsächlich mit ihren Fragen und ihren Ideen ernst genommen werden. Die Arbeitsweisen und -kulturen ändern sich langsam. Und genau daran sollten wir gemeinsam mitwirken.
Wie sieht die Arbeit des NBG für ein Zwischenlagerkonzept aus, für die Zeit, wo es noch kein Endlager gibt?
Zwischenlagerung und Endlagerung hängen unmittelbar zusammen. In Deutschland laufen die befristeten Genehmigungen für die Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle in den Jahren 2034 bis 2047 aus, zu einem Zeitpunkt, zu dem nach jetzigem Stand noch kein Endlager zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist es erforderlich, frühzeitig Konzepte dafür zu entwickeln, wie die Sicherheit an den Zwischenlagern für eine längerfristige Lagerung, d. h. bis zur Bezugsfertigkeit des Endlagers, gewährleistet werden kann. Das NBG hat mit einem Workshop am 13. Januar 2018 in Karlsruhe unter dem Titel „Zwischenlager ohne Ende?“ einen Anstoß für die Bürgerbeteiligung bei den Zwischenlagern gegeben. Darüber hinaus tagte das Gremium am 19. Februar 2019 in Jülich und tauschte sich mit den Vertreter*innen der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) aus.
Das NBG empfiehlt der Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), frühzeitig ein Zwischenlagerkonzept zu erarbeiten, an dem die Bürger*innen beteiligt werden. An den Zwischenlagern kann man Beteiligung vor Ort lernen. Wird die Beteiligung dort nicht angemessen praktiziert, ist nicht zu erwarten, dass sie bei der Endlagersuche funktioniert. Darüber wird das NBG weiter das Gespräch mit der BGZ suchen.
Das Nationale Begleitgremium kann stellvertretend für alle Bürger*innen Akten und Daten der BGE einsehen, die nicht öffentlich sind. Wie und von wem wird das jetzt für den Zwischenbericht Teilgebiete gemacht? Mit welchen Fachleuten kann das NBG dafür zusammenarbeiten? Und wie werden die Erkenntnisse des NBG dann weiter besprochen und berücksichtigt?
Sie haben Recht! Das NBG kann jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen, die unter Verschluss befindliche Daten einsehen und bewerten können. Das Gremium soll somit die verbleibende Transparenzlücke überbrücken. Wie eine glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit erfolgen und Transparenz hergestellt werden kann, diese schwierige Aufgabe wird nun ins NBG verschoben, das immer vollumfängliche Transparenz gefordert hat. Dabei müssen die Randbedingungen so sein, dass die Aufgabe überhaupt erfüllbar ist. Das bedeutet in erster Linie, die erforderliche Zeit einzuräumen. Zudem kann aus Sicht des NBG diese Regelung nur eine Übergangslösung sein. Langfristig müssen im Sinne eines transparenten Verfahrens alle Daten öffentlich bereitgestellt werden. Dafür werden wir uns nach wie vor einsetzen.
In einem ersten Schritt hat das NBG die Öffentlichkeit gefragt, wie eine Sachverständigengruppe aussehen könnte. In einem weiteren Schritt wurde der Geologe Prof. Dr. Randolf Rausch vom NBG damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Salzstöcke vergleichbar angewendet wurden. Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und die Salzstöcke Gorleben und Waddekath begutachtet. Solche stichprobenartigen Gutachten möchte das NBG auch in Hinblick auf die anderen Wirtsgesteine in Auftrag geben.
Oft ist im Verfahren die Rede von einem Peer-Review-Prozess. Was kann man sich darunter vorstellen?
Peer Reviews sind bewährte Mittel aus der Wissenschaft, wo Forschungsprojekte von unabhängigen Dritten kritisch unter die Lupe genommen und begutachtet werden. Dadurch versucht man die sogenannte „Betriebsblindheit“ ein Stück weit zu minimieren und Verfahren besser zu machen. In Bezug auf die Endlagersuche könnte es mehrere Peer Review-Ansätze geben. Zum einen könnte man Gutachten zum laufenden Verfahren überlegen. Wie ist der Prozess bis jetzt abgelaufen? Was funktionierte gut? Wo gibt es noch Luft nach oben? Zum anderen wäre es auch denkbar, den Zwischenbericht zu den Teilgebieten in den Mittelpunkt einer Peer Review zu stellen. Hier könnte man z. B. fragen, ob die gesetzlich vorgegebenen Kriterien im Zwischenbericht genügend berücksichtigt wurden. Das NBG möchte das Thema Peer Review auf den nächsten Sitzungen nochmal im Detail besprechen. Wir sind dabei auch offen für Ideen von Ihnen.